Continentale Geschäftsstelle Ladwig & Gottschalk oHG

Continentale Geschäftsstelle Ladwig & Gottschalk oHG Sicherheit ist etwas Persönliches Persönliche und individuelle Beratung und Betreuung rund um die Themen Versicherung, Vorsorge und Vermögen.

18/03/2020
14/03/2019

Früher an später denken..

So ist die Situation....
02/11/2018

So ist die Situation....

21/03/2018

Falls Ihnen kürzlich das Herz gebrochen wurde, trösten Sie sich: „Es war ein Unfall“ kriegen wir auch ständig zu hören.

22/07/2017

Aus aktuellem Anlass:

Hier mal eine kurze Erläuterung zu Sturm-, Hagel- und Wasserschäden durch Überschwemmung im Bereich der Teilkaskoversicherung!
Wann zahlt die Teilkasko den Schaden???

Hagelschäden deckt die Teilkasko ab!!!
Bei einem Unwetter kommt es oft zu zerbrochenen Scheiben, eingedrückten Dächern oder zerdellten Motorhauben am Auto. Wurden die Schäden durch Hagel verursacht, kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung muss lediglich diese selbst übernommen werden.

Ab Windstärke 8 zahlt die Versicherung, denn dann herrscht STURM!!!
Geht das Unwetter mit starkem Wind einher, können Äste oder sogar Dachziegel durch die Luft geschleudert werden. Wird Ihr Auto von herumfliegenden Gegenständen beschädigt, zahlt ebenfalls die Teilkaskoversicherung. Das gilt auch für den Fall, dass Ihr Auto durch einen Windstoß verweht sein sollte. Versicherungen haben jedoch eine konkrete Definition von Sturmschäden. So kommen sie erst für Schäden am Auto auf, wenn die Windstärke 8 oder höher erreicht wurde (mindestens 62 km/h).

Was passiert bei Wasserschäden???
Sollte Ihr Auto bei einem Unwetter einen Wasserschaden erlitten haben, springt ebenfalls die Teilkaskoversicherung ein. Solche Fälle liegen bei plötzlich auftretenden Überschwemmungen oder vollgelaufenen Tiefgaragen vor. Der ADAC nennt die Faustregel: "Kommt das Wasser zum Auto, zahlt die Kaskoversicherung, kommt das Auto zum Wasser, muss der Betroffene selbst für den Schaden aufkommen."

Adresse

GroßkopfStr. 6-7
Berlin
13403

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Dienstag 10:00 - 15:00
Mittwoch 10:00 - 15:00
Donnerstag 10:00 - 15:00

Telefon

+493020005240

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