Graber & Partner

Graber & Partner Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol für Italien Wir sind Ihr starker Partner in Südtirol und Italien!

Ihr Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater in Südtirol für Italien. Zweisprachige Betreuung bei Firmengründung, Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung in Italien. Wir beraten Unternehmen aus dem deutschen Sprachraum bei der Gesellschaftsgründung, MwSt. (USt.) - Registrierung und Anmeldung von Arbeitnehmern in Südtirol und Italien. Unsere Leistungen umfassen zudem die Finanzbuch

haltung, Lohnabrechnung, Jahresabschlüsse und die dazugehörigen Steuererklärungen.


40 fachkundige Mitarbeiter, 30 Jahre Erfahrung, straffe Organisation und der Einsatz neuester Technologien garantieren Effizienz und mandantenorientierten Service. Die Kenntnis der deutschen und italienischen Mentalität und Sprache öffnet unseren Mandanten das Tor zu neuen Märkten. Südtirol profitiert durch seine geografische Lage. Hier begegnen sich der deutschsprachige und der italienische Wirtschaftsraum, ein enormer Standortvorteil für Südtirol. Die Zweisprachigkeit als Amtssprache in der Autonomen Provinz Bozen und traditionell bedingt unser Verständnis für die deutsche und die italienische Mentalität zählen zu unseren Stärken. Als deuschsprachige Steuerberater in Italien kommunizieren wir mit Ihnen in vorzugweise in Deutsch, mit Ämtern und öffentlichen Stellen - falls nötig - in Italienisch und bei Bedarf erhalten Sie Dokumente auch in Englisch. Internationale Unternehmen:
Wir öffnen Ihrem Unternehmen das Tor zum italienischen Markt. In unserer Kanzlei können sämtliche Dokumente in deutscher Sprache ausgearbeitet werden. Vom Gesellschaftsvertrag - bei Bedarf in Kooperation mit unserem Wirtschaftsanwalt ausgearbeitet - bis zur Eintragung ins Handelsregister ...wir sprechen Ihre Sprache. Weil wir Sie und Ihr Geschäft verstehen! Unsere Leistungen für Ihr Vorhaben in Italien
Gründung (Tochter-)Gesellschaft in Italien
Gründung Betriebsstätte in Italien
Anmeldung von Arbeitnehmern in Italien
Direkte MwSt.-Registrierung (USt.-Registrierung) in Italien
Überschreitung der Lieferschwelle nach Italien

Südtiroler Unternehmen:
Die Anforderungen an die Unternehmen und Freiberufler in Südtirol und Italien sind komplexer denn je. Mit der großen Verantwortung und den zahlreichen Herausforderungen gehen zudem viele andere unternehmerische Fragen einher. Um die richtigen Entscheidungen zu treffen und auf dem wettbewerbsintensiven Markt zu bestehen, ist es wichtig einen kompetenten und zuverlässigen Partner an seiner Seite zu wissen. Wir bieten als Wirtschaftsexperter, Steuerberater und Arbeitsrechtsberater speziell für Bruneck, das Pustertal aber auch für ganz Südtirol angepasste und individuelle Beratung und Services. Graber & Partner kann Ihnen das volle Leistungsspektrum für Ihr Unternehmen in Südtirol anbieten. Von der Unternehmensgründung bis zur Buchhaltung und Lohnabrechnung über Vertragswesen und steuerlicher sowie unternehmerischer Beratungen, unterstützen wir Sie mit über 30 Mitarbeitern und 25 Jahren Erfahrung. Qualität, Zuverlässigkeit, Vertrauen und Diskretion sind unsere obersten Grundsätze. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu begleiten.

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaube und Freistellungen gesammelt:▪︎ Wo sind die Urla...
25/05/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zum Thema Urlaube und Freistellungen gesammelt:

▪︎ Wo sind die Urlaube/Freistellungen auf dem Lohnstreifen angegeben?
▪︎ Was ist der Unterschied zwischen Urlaub und Freistellungen?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/FAQ-Urlaube-Freistellungen

📄 Begünstigung "unter 35" – neue Regelung im Überblick 📄Die ursprünglich vorgesehene Begünstigung für unter 35-Jährige w...
19/05/2026

📄 Begünstigung "unter 35" – neue Regelung im Überblick 📄

Die ursprünglich vorgesehene Begünstigung für unter 35-Jährige wurde mit dem neuen Arbeitsdekret nicht verlängert, sondern vollständig neu geregelt. Die bisherige, noch nicht anwendbare Fassung (01.01.–30.04.2026) wurde aufgehoben und durch zwei neue Fördermodelle ersetzt.

Künftig gibt es eine Beitragsbegünstigung für unbefristete Neueinstellungen (01.01.–31.12.2026) sowie eine eigene Regelung für die Umwandlung befristeter in unbefristete Verträge (01.08.–31.12.2026). Beide sehen eine Förderung von bis zu 100 % der Sozialbeiträge (max. 500 € monatlich für 24 Monate) vor, sind jedoch an strengere Voraussetzungen geknüpft – insbesondere an eine mindestens 24-monatige Beschäftigungslosigkeit bzw. den Ausschluss einer früheren unbefristeten Beschäftigung.

Da derzeit noch die endgültige gesetzliche Bestätigung sowie die operativen Anweisungen des NISF fehlen, ist die Anwendung aktuell noch nicht möglich.

➡️ Insgesamt bedeutet dies: weniger Flexibilität als bisher, dafür klar getrennte und stärker konditionierte Förderwege für Einstellungen und Umwandlungen. Auf unserer Website finden Sie detaillierte Infos sowie eine direkte Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Regelungen: https://bit.ly/Beguenstigung-unter-35

📈 Lohnerhöhungen 📈Ab Mai ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für den Tourismus (Beherb...
13/05/2026

📈 Lohnerhöhungen 📈

Ab Mai ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für den Tourismus (Beherbergungsbetriebe) wie folgt:

▪︎ Kategorie QA: Erhöhung von 49,88 € pro Monat
▪︎ Kategorie QB: Erhöhung von 46,18 € pro Monat
▪︎ Kategorie 1: Erhöhung von 43,03 € pro Monat
▪︎ Kategorie 2: Erhöhung von 39,33 € pro Monat
▪︎ Kategorie 3: Erhöhung von 37,10 € pro Monat
▪︎ Kategorie 4: Erhöhung von 35,00 € pro Monat
▪︎ Kategorie 5: Erhöhung von 32,83 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6: Erhöhung von 31,56 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6S: Erhöhung von 31,11 € pro Monat
▪︎ Kategorie 7: Erhöhung von 29,15 € pro Monat

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Anmeldung von Studenten während der Sommermonate gesammelt:▫ W...
06/05/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Anmeldung von Studenten während der Sommermonate gesammelt:

▫ Wie können Studenten während der Sommermonate angemeldet werden?
▫ Mit welchen Beschäftigungsformen können Studenten beschäftigt werden, was sind die Voraussetzungen und Unterschiede in Bezug auf die Kosten?
▫ Kommen zu den Lohnkosten noch weitere Kosten und Verpflichtungen auf mich zu?
▫ Was muss ich machen, wenn ich einen Studenten anmelden möchte?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/FAQ-Sommerjobs-2026

🇪🇺 Das neue EU-Transparenzgesetz: Was Unternehmen in Italien wissen müssen 🇪🇺Bis spätestens Juni 2026 muss Italien die E...
30/04/2026

🇪🇺 Das neue EU-Transparenzgesetz: Was Unternehmen in Italien wissen müssen 🇪🇺

Bis spätestens Juni 2026 muss Italien die EU-Richtlinie 2023/970 zur Entgelttransparenz in nationales Recht umsetzen. Ziel ist es, den Grundsatz "gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit" EU-weit durchzusetzen und bestehende Gehaltsunterschiede – insbesondere zwischen Männern und Frauen – transparenter zu machen.

Grundsätzlich sind alle Arbeitgeber betroffen, wobei sich der Umfang der Pflichten je nach Unternehmensgröße unterscheidet. Auch wenn sich viele Details aktuell noch in Ausarbeitung befinden, zeichnen sich bereits folgende zentrale Neuerungen ab:

🔎 Transparenz vor der Einstellung
Künftig muss bereits in der Stellenanzeige das Anfangsgehalt oder zumindest eine Gehaltsspanne angegeben werden. Gleichzeitig wird es unzulässig sein, Bewerber nach ihrem bisherigen Gehalt zu fragen. Diese Vorgaben gelten unabhängig von der Unternehmensgröße für alle Arbeitgeber.

📊 Auskunftsrecht der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer erhalten das Recht, Informationen über durchschnittliche Gehälter anzufordern, die nach Geschlecht sowie nach Gruppen mit gleichwertigen Tätigkeiten aufgeschlüsselt sind. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, alle Mitarbeiter einmal jährlich über dieses Recht zu informieren – ebenfalls unabhängig von der Größe des Unternehmens.

📁 Dokumentation der Gehaltsstrukturen
Unternehmen müssen darlegen können, wie sich Vergütungen zusammensetzen und nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt werden. Diese Kriterien müssen objektiv und geschlechtsneutral sein. Für kleinere Unternehmen (unter 100 Mitarbeitern) gelten dabei teilweise reduzierte Anforderungen, während ab 100 Mitarbeitern umfassendere Dokumentationspflichten greifen.

📉 Gender Pay Gap Reporting
Ab einer Unternehmensgröße von 150 Mitarbeitern wird eine Berichtspflicht zu geschlechtsspezifischen Lohnunterschieden eingeführt. Diese ist mit der bisherigen Meldung an den Gleichstellungsrat vergleichbar bzw. könnte diese ersetzen. Unternehmen müssen bestehende Gehaltsunterschiede offenlegen und sind verpflichtet, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, wenn diese mehr als 5 % betragen.

⚠️ Wichtig: Die endgültige Ausgestaltung der Regelungen steht noch nicht vollständig fest und kann sich im Zuge der nationalen Umsetzung noch ändern.

📈 Lohnerhöhungen ab April 📈Ab April ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für das Lebens...
21/04/2026

📈 Lohnerhöhungen ab April 📈

Ab April ergeben sich, dank der Änderung der Kollektivverträge, Lohnerhöhungen für das Lebensmittelhandwerk wie folgt:

▪︎ Kategorie 3A: Erhöhung von 51,00 € pro Monat
▪︎ Kategorie 3: Erhöhung von 48,23 € pro Monat
▪︎ Kategorie 4: Erhöhung von 46,27 € pro Monat
▪︎ Kategorie 5: Erhöhung von 44,13 € pro Monat
▪︎ Kategorie 6: Erhöhung von 41,28 € pro Monat

✅ Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung ✅Die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern unt...
13/04/2026

✅ Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung ✅

Die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern unter 35 Jahren wurde durch das "Decreto Milleproroghe" erneut verlängert und teilweise angepasst. Die Bedingungen bleiben unverändert: Die Mitarbeiter müssen unter 35 Jahre alt sein, unbefristet eingestellt werden und bisher nicht unbefristet angemeldet gewesen sein.

Neu ist der Zeitraum für die Förderung: Unternehmen können nun zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 30. April 2026 neue Mitarbeiter anmelden und von der Begünstigung profitieren. Bei den Sozialbeiträgen sinkt der Grundsatzwert von 100 % auf 70 %, steigt jedoch wieder auf 100 %, wenn der Personalstand erhöht wird.

Der maximale Jahresbetrag von 6.000 € und die Förderdauer von 2 Jahren bleiben unverändert. Für die konkrete Anwendung sind noch die offiziellen NISF-Anleitungen abzuwarten.

🤝 ENASARCO-Beiträge 2026 für Handelsvertreter 🤝Die ENASARCO-Beitragssätze für Handelsvertreter haben sich im Vergleich z...
03/04/2026

🤝 ENASARCO-Beiträge 2026 für Handelsvertreter 🤝

Die ENASARCO-Beitragssätze für Handelsvertreter haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Eine detaillierte Übersicht der somit weiterhin geltenden Beitragssätze finden Sie auf unserer Website: https://bit.ly/enasarco-2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Intrastat-Meldung gesammelt:▫ Um was handelt es sich bei einer...
24/03/2026

Wir haben für Sie einige der häufig gestellten Fragen zur Intrastat-Meldung gesammelt:

▫ Um was handelt es sich bei einer Intrastat-Meldung?
▫ Welche Arten von Intrastat-Meldungen gibt es?
▫ Welche Fristen sind bei der Abgabe der Meldungen zu beachten?
▫ Von was hängt es ab, ob eine Meldung monatlich oder vierteljährlich
▫ Welche Bedeutung hat das MIAS?

Die Antworten auf diese Fragen finden Sie auf unserer Website: https://www.graber-partner.com/de/lexikon/250-haeufig-gestellte-fragen-zum-thema-intrastat.html

📈 Lohnerhöhungen ab März 📈Ab März ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:▪︎ Metallhandw...
17/03/2026

📈 Lohnerhöhungen ab März 📈

Ab März ergeben sich, dank der neuen Kollektivverträge, folgende Lohnerhöhungen:

▪︎ Metallhandwerk:
Lohnerhöhung von 22,96 € bis 31,40 € brutto monatlich (je nach Kategorie)

▪︎ Zahntechnik:
Lohnerhöhung von 23,04 € bis 34,29 € brutto monatlich

▪︎ Grafikhandwerk:
Lohnerhöhung von 37,03 € bis 63,24 € brutto monatlich

▪︎ Bauindustrie:
Lohnerhöhung von 50,00 € bis 100,00 € brutto monatlich

Indirizzo

Rienzfeldstraße 30
Bruneck
39031

Orario di apertura

Lunedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Martedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Mercoledì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00
Giovedì 08:00 - 12:00
14:00 - 16:00

Telefono

+390474572900

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