24/10/2024
FÜHRERSCHEINUMTAUSCH WIE, WO, WANN ???
Alle Personen die länger als 2 Jahre Residenten sind und eine unbefristete Fahrerlaubnis besitzen, sind verpflichtet diese in einen spanischen Führerschein umzutauschen.
Dies gilt auch für Personen, die bereits ihren Führerschein im spanischen Verkehrsamt (Trafico) registriert haben.
Diese Regel trat bereits 19.01.2013 in Kraft.Bis dahin hiess es das der Führerschein registriert werden musste.
Ab 2015 begann erst die Umtauschpflicht.
Zu diesem Zeitpunkt hiess es, dass man bis Ablauf der Eintragungsfrist weiterhin mit einen nichtspanischen Führerschein fahren durfte.
Eigentlich gilt seit 19.01. die Umtauschpflicht, aber dadurch das viele die Eintragung korrekt vorgenommen haben, gab es eine rechtliche Unklarheit, wie man mit dieser Situation vonseiten des Verkehrsamtes umgehen sollte.
Nach längeren Informationsaustausch zwischen dem Verkehrsamt Las Palmas und den Zentralen in Madrid, gilt definitiv die Umtauschfrist.