DAS BÜRO

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Gestiones y traducciones- Asesoria- Seguros
Tax- advisor- insurance(Allianz)-Administrative Support and Translations
Behördengänge und übersetzungen- Steuerberatung und Buchhaltung- Versicherung (Allianz)

24/10/2024

FÜHRERSCHEINUMTAUSCH WIE, WO, WANN ???
Alle Personen die länger als 2 Jahre Residenten sind und eine unbefristete Fahrerlaubnis besitzen, sind verpflichtet diese in einen spanischen Führerschein umzutauschen.
Dies gilt auch für Personen, die bereits ihren Führerschein im spanischen Verkehrsamt (Trafico) registriert haben.
Diese Regel trat bereits 19.01.2013 in Kraft.Bis dahin hiess es das der Führerschein registriert werden musste.
Ab 2015 begann erst die Umtauschpflicht.
Zu diesem Zeitpunkt hiess es, dass man bis Ablauf der Eintragungsfrist weiterhin mit einen nichtspanischen Führerschein fahren durfte.
Eigentlich gilt seit 19.01. die Umtauschpflicht, aber dadurch das viele die Eintragung korrekt vorgenommen haben, gab es eine rechtliche Unklarheit, wie man mit dieser Situation vonseiten des Verkehrsamtes umgehen sollte.
Nach längeren Informationsaustausch zwischen dem Verkehrsamt Las Palmas und den Zentralen in Madrid, gilt definitiv die Umtauschfrist.

24/10/2024

Sie möchten eine Immobilie auf Gran Canaria kaufen?
Eine der wichtigsten Fragen ist, welche Steuern müssen bezahlt werden?
Der Käufer ist verpflichtet, die Grunderwerbssteuer zu bezahlen, welche 6.5 % auf den Kaufpreis beträgt.
Zusätzlich fallen Kosten für Notar und Eintragung in das Grundbuch an.
Zulasten des Verkäufers gehen zum einen, die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia) sowie eine Gewinnsteuer.
Diese errechnet sich aus dem Nettogewinn (falls vorhanden), das heisst Gewinn abzüglich Kosten, z.B. Renovierung und Kosten, die bei Kauf angefallen sind.
Falls sie als nicht Resident verkaufen, werden von der kaufenden Partei vorab 3 % der Kaufsumme einbehalten und für den Verkäufer an das Finanzamt abgeführt. Diese 3 % sind als Vorschuss auf eine nachfolgende Steuererklärung, die der Verkäufer nach Verkauf einreichen muss, anzusehen.(siehe Gewinnsteuer)
Komplette Kaufabwicklung DAS BÜRO
• Einholung des Grundbuchauszuges
• Überprüfung der Verfügungsberechtigung des Verkäufers
• Einholung der Plusvalia
• Terminvereinbarung, Begleitung und - falls notwendig - Übersetzung beim Notar
• Erstellung von Kaufvorverträgen zwischen Käufer und Verkäufer
• Feststellung von eventuellen Zahlungsrückständen der Grundsteuer und Communidad
• Erstellung von Energiepässen
• Anfertigung aller anfallenden Steuermodelle für Käufer und Verkäufer
• Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch
• Ummeldung Strom und Wasser, incl. Dauerauftrag
• Dauerauftrag in der Gemeinde für Müll und Grundsteuer
• Anmeldung von Telefon/Internet

24/10/2024

NICHT VERGESSEN!
BIS ZUM 31.12.2024 MÜSSEN ALLE DIE HIER AUF DER INSEL EINE IMMOBILIE BESITZEN UND DIESE SELBER NUTZEN, STEUERN ABFÜHREN. DIESE STEUER IST DANN FÜR DAS JAHR 2023.
NICHTRESIDENDENSTEUER/ EIGENNUTZSTEUER
"Declaración de Impuesto de la Renta de No Residentes“.
Bei der Nichtresidentensteuer handelt es sich um eine Vermoegens- und Eigennutzsteuer, die der spanische Staat von allen erhebt, die Grundeigentum in Spanien besitzen und nicht ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben.
Diese wird einmal im Jahr fällig, solang die Immobilie nur vom Eigentümer selbst genutzt wird. Zu zahlen ist die Steuer jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres, d.h. für das Steuerjahr 2023 bis zum 31.12.2024. Vermieten Sie aber Ihr Eigentum ,muss diese Steuer Anfang Januar gemacht werden.
Leider erinnert das Finanzamt nicht automatisch den Steuerzahler, seine Steuer jährlich und fristgerecht beizubringen.
Bei nicht fristgerechter Abgabe ist mit Strafen und Zinsen zu rechnen.
Dies gilt es zu vermeiden!
Gern beraten wir Sie und übernehmen die Erstellung der Steuermodelle.

02/07/2021
21/03/2021
Super Aktion
07/11/2020

Super Aktion

13/12/2019

NICHT VERGESSEN!

BIS ZUM 31.12.2019 MÜSSEN ALLE DIE HIER AUF DER INSEL EINE IMMOBILIE BESITZEN UND DIESE SELBER NUTZEN, STEUERN ABFÜHREN. DIESE STEUER IST DANN FÜR DAS JAHR 2018.

NICHTRESIDENDENSTEUER/ EIGENNUTZSTEUER
"Declaración de Impuesto de la Renta de No Residentes“.
Bei der Nichtresidentensteuer handelt es sich um eine Vermoegens- und Eigennutzsteuer, die der spanische Staat von allen erhebt, die Grundeigentum in Spanien besitzen und nicht ihren ständigen Wohnsitz in Spanien haben.
Diese wird einmal im Jahr fällig, solang die Immobilie nur vom Eigentümer selbst genutzt wird. Zu zahlen ist die Steuer jeweils bis zum 31.12. des Folgejahres, d.h. für das Steuerjahr 2018 bis zum 31.12.2019. Vermieten Sie aber Ihr Eigentum ,muss diese Steuer alle 3 Monate an das Finanzamt abgeführt werden. Sprich bis zum 20. des auf das entsprechende Quartal folgenden Monats, also April, Juli, Oktober und Januar.
Leider erinnert das Finanzamt nicht automatisch den Steuerzahler, seine Steuer jährlich und fristgerecht beizubringen.
Bei nicht fristgerechter Abgabe ist mit Strafen und Zinsen zu rechnen.
Dies gilt es zu vermeiden!
Gern beraten wir Sie und übernehmen die Erstellung der Steuermodelle.

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