28/02/2022
Die Woche mit guten Nachrichten beginnen - endlich bewegt sich etwas für Sparer und Sparerinnen, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Oktober in seinem Urteil ⬇️ die jährlichen Zinssenkungen der Sparkassen für langfristige Sparverträge zugunsten der Verbraucher für illegal erklärt hat - und die erste Kreissparkasse (Köln) will das BGH-Urteil umzusetzen und ihren Kunden Angebote machen.
Die Richter urteilten dabei über ein kollektives Klageverfahren (auch Musterfeststellungsklage) iniziiert durch die Verbraucherzentrale Sachsen im Namen von rund 1300 betroffenen Kunden. Beklagte war einzig die Sparkasse Leipzig und ihr Produkt „Prämiensparen flexibel“. Das Gute, das Urteil ist auf alle vergleichbaren Finanzprodukte anderer Banken anwendbar.
In der Begründung wurde dargelegt, dass Sparkassen Zinsen für langfristige Sparprodukte zwar senken dürfen, sie müssten sich aber dabei an einem allgemeingültigen Referenzzinssatz orientieren und die Zinsen dürften nicht deutlich stärker sinken oder steigen als dieser. Diese willkürlichen Zinsanpassungen sind für Kunden nicht nachvollziehbar und deswegen illegal.
Leider hat der BGH in seinem Urteil nicht geklärt, welcher Referenzzinssatz für die Berechnung der Forderung auf Zinsnachzahlung zu verwenden sei. Diese Frage soll noch in diesem Jahr das Oberlandesgericht Dresden mit Unterstützung von Sachverständigen klären. Üblicherweise werden für einen Referenzzins mehrere kurz- und langfristige Zinssätze gemischt.
Sind Sie betroffen und möchten Ihre Forderungen geltend machen oder haben Fragen zum Thema, dann schreiben Sie uns an [email protected] oder besuchen Sie unsere Webseite https://www.inclaims.eu/kollektive-klageverfahren
➡️§ Urteil BGH https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021182.html;jsessionid=0E243B85BD7A05A51352999CB76BCC47.2_cid294