21/01/2015
Rund 25 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland scheiden vorzeitig wegen Erwerbsminderung aus dem Berufsleben aus. In mehr als 200.000 Fällen jährlich liegt dabei eine Berufsunfähigkeit vor
Das Kernstück der privaten Vorsorge
Die BU-Versicherung gilt heute als eine der wichtigsten Bereiche in der privaten Vorsorge. Die Versicherer gehen davon aus, dass knapp 25% der Arbeitnehmer aufgrund Berufsunfähigkeit vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden. Für Selbstständige ist die private Vorsorge nahezu zwingend. Sie müssen nicht in die Rentenversicherung einzahlen und erwerben dadurch oftmals keinerlei Ansprüche. Auch die private Krankenversicherung zahlt kein Tagegeld mehr, sobald Berufsunfähigkeit vorliegt. Die gesetzlichen Kassen zahlen Krankengeld max. 18 Monate für dieselbe Krankheit, für Selbstständige im Zuge der Regelversorgung gar nicht mehr.
Warum der gesetzlicher Schutz nicht ausreicht
Die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde im Jahr 2001 durch ein mehrstufiges System der Erwerbsminderungsrente ersetzt. Gesetzlich Versicherte, die ihren Beruf krankheitsbedingt nicht mehr voll ausüben können, erhalten nun eine nach dem Restarbeitsvermögen gestaffelte und niedrigere Erwerbsminderungsrente. Bei der Feststellung des Restarbeitsvermögens kann auch auf andere/geringerwertige Berufe und Tätigkeiten verwiesen werden. Die Folge: Berufsunfähigkeit kann mehr denn je zu einer echten finanziellen bzw. sozialen Notlage für Betroffene und deren Familien führen. Private Vorsorge ist unerläßlich.