06/07/2022
Neues Arbeitsrecht für alle
- ab dem 01. August 2022
- alle Firmen (egal ob groß oder klein) müssen alle Arbeitsverträge ändern (Bestehende und Neue)!
- gilt für alle Mitarbeiter: Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, Aushilfen, Werkstudenten, etc.
- sollten die Arbeitsverträge nicht geändert werden, droht ein Bußgeld von bis zu 2000 € pro Vertrag!
Was muss rein in den neuen Arbeitsvertrag?
- wie genau sind die Arbeitszeiten? Wann fängt sie an, wie viel Uhr? Wann sind die Pausen? (Genaue Zeiten), etc.
- wie viel Fortbildung wird angeboten? Was sind die Inhalte der Fortbildung? Was muss geleistet werde? Was kann geleistet werden?
- Kündigung muss schriftlich eingereicht werden! - Bemerkung im Arbeitsvertrag erforderlich!
- Kündigungsschutzklage mit 3-Wochen-Frist
- Gehalt: Anspruch auf Jobticket? (Mit Summe/Kosten)
- Maximal faire Transparenz !!! Laut EU
- Überstundenregelung muss GENAU aufgelistet sein: unter welchen Voraussetzungen? Wie viel Geld? Wie viele Stunden? Freizeitausgleich?
- Arbeit auf Abruf: wann genau? Grundvoraussetzungen müssen im Arbeitsvertrag geklärt werden!
- Arbeitnehmer haben einen Recht auf ein Update des Arbeitsvertrags!
Genauere Informationen zum Gesetzesentwurf und weitere Details zu den Änderungen unter:
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetze/Regierungsentwuerfe/reg-umsetzung-der-arbeitsbedingungenrichtlinie-im-zivilrecht.pdf%3Bjsessionid=377C1F131ABF42F1AC80D8712DD41A8D.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=3
&
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L1152
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