15/05/2026
Wann eine Person in der Tierhalterhaftpflichtversicherung als Tierhalter gilt
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet nicht nur Versicherungsschutz für den Halter, sondern schließt zudem den Hüter des Tieres ein. Allerdings gilt der Deckungsschutz nicht für gewerblich genutzte Tiere. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Tierhalter eine Person ausdrücklich mit dem Hüten des Tieres beauftragen muss. Nur so ist der vollumfängliche Leistungsumfang der Police für den Hüter gewährleistet. In diesem Zusammenhang umfasst der Versicherungsschutz auch für den Hüter die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche und die Freistellung von berechtigten Schadensersatzverpflichtungen.
Den kompletten Blogartikel findest Du hier: https://versicherung1a.eu/blog/wann-eine-person-in-der-tierhalterhaftpflichtversicherung-als-tierhüter-gilt