29/01/2026
Wenn die Arbeitskraft verloren geht, was dann?
Wer mehr zum Thema Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder anderen Themen rund um die Arbeitskraft wissen will, einfach bei mir melden Michael Dohrmann Versicherungsmakler
Vielen Deutschen ist der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit unbekannt
Viele Deutsche haben große Wissenslücken bei der Absicherung der Arbeitskraft: So ist der Unterschied zwischen einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit nur etwas mehr als einem Drittel (38 Prozent ) der Befragten bekannt.
Damit wissen aber auch viele Deutsche nicht, dass die gesetzliche Rentenversicherung eben nicht den zuletzt ausgeübten Beruf absichert und damit auch nicht Status und Einkommen des erlernten Berufs. Konkret kann die Rentenversicherung darauf drängen, dass man sich einen anderen Beruf suchen muss, wenn es im Job nicht mehr weitergeht. Das gilt auch, wenn dies mit einem deutlichen Verlust von Status und Einkommen einhergeht.
Für Personen, die nach dem 01.01.1961 geboren sind, gilt: Nur wer dauerhaft weniger als sechs bzw. drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit ausüben kann, gilt als erwerbsgemindert bzw. erwerbsunfähig und hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dennoch glaubt hierzulande immer noch mehr als die Hälfte (54 Prozent) der 14- bis 45-Jährigen an staatliche Leistungen bei Berufsunfähigkeit. Das geht aus einer Umfrage im Auftrag der MetallRente hervor.