03/03/2019
🔻5 Irrtümer über Tod und Bestattung ⁉️
Verbraucherschützer raten nicht selten von dem einen oder anderen
Versicherungsschutz ab. Auch der Nutzen von Sterbegeldversicherungen wird immer wieder hinterfragt.
Doch wer von einer privaten Trauerfall-Vorsorge absieht,
hinterlässt Angehörigen oftmals hohe Kosten und die zusätzliche Sorge um die
Organisation der Bestattung.
Wir möchten euch informieren, welche Irrtümer über Tod und
Bestattung existieren und warum eine Sterbegeld-Police Versicherte und Angehörige
bestmöglich entlastet.
Eine einfache Bestattung kostet heute rund 6.000 Euro. Je nach Art und Ort des
Begräbnisses können die Aufwendungen sogar noch deutlich höher liegen. Aufwendungen,
die für viele Familienmitglieder und Angehörige oft auf Anhieb nicht zu stemmen sind.
Doch entgegen der Annahme vieler Betroffener bieten weder Krankenkassen noch Arbeitgeber
ausreichende finanzielle Hilfen.
5 Irrtümer rund um Tod und Vorsorge:
📌 Die Bestattungskosten trägt die Krankenkasse!
Das ist nicht mehr der Fall. Nur bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen einen
Zuschuss. Mit dem „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung“
(GMG) wurde dieser jedoch ersatzlos gestrichen. Seitdem müssen Familienmitglieder und
Angehörige selbst für die Beerdigungskosten aufkommen.
📌 Jeder Arbeitgeber zahlt Sterbegeld!
Lediglich die Angehörigen von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst erhalten
nach ihrem Tod noch für den Sterbemonat und zwei Folgemonate ihre Bezüge. Alle anderen
Arbeitnehmer haben keinerlei Anspruch auf das „Sterbegeld“ oder sonstige
Lohnfortzahlungen.
📌 Angehörige müssen nur zahlen, wenn sie das Erbe annehmen!
In Deutschland gilt die so genannte „Totenfürsorgepflicht“, die mit dem Erbrecht nichts zu tun
hat. Wenn nahe Angehörige, wie der Ehegatte, Kinder, Eltern oder Geschwister, sich
weigern, die Bestattungskosten zu übernehmen, zahlt zwar erst einmal das Ordnungsamt –
die Kosten werden aber später in Rechnung gestellt.
📌 Wer kein Geld hat, wird auf Staatskosten bestattet!
Das Sozialamt zahlt nur dann, wenn die Angehörigen die Bestattungskosten nachweislich
nicht übernehmen können. Die Zahlung deckt jedoch ausschließlich die Bestattung ab, nicht
etwa den Blumenschmuck, die Trauerfeier oder den Leichenschmaus.
📌 Ein Sparvertrag sichert die Bestattungskosten ab!
Eine Bestattungsvorsorge sollte auch das Risiko eines frühen Todes absichern. Läuft ein
Sparvertrag erst kurze Zeit, wird das angesparte Geld die Bestattungskosten kaum
abdecken. Anders als die Trauerfall-Vorsorge zählt der Sparvertrag auch nicht zum
gesetzlichen Schonvermögen. Bevor der Staat beispielweise im Pflegefall finanzielle
Unterstützung leistet, sind bis auf einen geringen Freibetrag alle eigenen Mittel
aufzubrauchen – auch der Sparvertrag für die Bestattung.
📌📌 All diese Irrtümer machen deutlich, dass eine finanzielle Absicherung durch eine
Sterbegeldversicherung heute unabdingbar ist.
❗️Wenn auch ihr diese Vorsorge für euch und eure Angehörigen regel möchtet, dann meldet euch bei uns.❗️
Euer L&S Team