Baufinanzierungsberatung

Baufinanzierungsberatung Baufinanzierung nach Maß: mehr als 20 Jahre Erfahrung für über 500 Kunden, die ich beim Traum von

02/02/2018

Die vielfältigen Finanzierungsmöglichkeiten für Ihren Immobilienerwerb präsentiere ich Ihnen in verständlicher Form und bringe Transparenz in die oft komplexen und komplizierten Sachverhalte. Gemeinsam finden wir Ihre ideale, maßgeschneiderte Baufinanzierungslösung unter Berücksichtigung Ihrer Lebenssituation und Lebensplanung. Gerne betreue ich Sie bis zur vollständigen Rückzahlung Ihrer Baufinanzierung. Es entstehen Ihnen keine Extrakosten!

25/01/2018

Ihnen liegt das Angebot Ihrer Hausbank vor und Sie glauben, dass es günstigere Baufinanzierungen geben muss? Richtig gedacht! In vielen Fällen ist der von der Hausbank angebotene Zins nicht wettbewerbsfähig und ein Vergleich lohnt in jedem Fall.
Die Zinsangebote am Markt weichen sehr stark von einander ab. Zinsunterschiede für Immobilienfinanzierungen unterschiedlicher Banken weichen mitunter so erheblich ab, dass über die Laufzeit mehrere tausend Euro Ersparnis möglich sind.

Sehr gerne versuchen ich, Ihr bestehendes Zinsangebot zu optimieren und prüfe zugleich, ob die vorgeschlagene Finanzierungslösung tatsächlich zu ihren Vorstellungen und Wünschen passt.

Vereinbaren Sie einen Termin unter 0611-990 22 12 !

25/01/2018

Kurz und knapp: Genauso stürmisch wie an der Wetterfront, ging es auch in dieser Woche an der Zinsfront her – nunja, vielleicht nicht ganz soo stürmisch. Neben einigen Zinserhöhungen im Laufe der Woche, setzte die KfW heute nochmal das i-Tüpfelchen auf die Zinsentwicklung der Woche. Sie erhöhe die Konditionen für einige Programme. Die Veränderungen im „Wohneigentumsprogramm“ (124) und im Programm „Energieeffizient Bauen“ (153) möchte ich hier näher erläutern: Das Programm für „Energieeffizientes Bauen“ (153), wurde in der 10-jährigen Zinsbindung von 1,70% auf 1,75% erhöht, die Zinsbindung von 20 Jahren von 2,60% auf 2,65%. Das Wohneigentumsprogramm erhöhte sich im Standardprogramm von 1,40% auf 1,50%.

11/01/2018

Was ändert sich 2018 für Bauherren und Immobilienkäufer?




Mit jedem Jahr öffnen sich neue Türen – auch für Bauherren und Immobilienkäufer. Größere Freiheiten auf der einen, erweiterte Pflichten auf der anderen Seite. Was Sie 2018 konkret erwartet? Mit unserem Überblick sind Sie von Anfang an up to date.

Mehr Rechte für Bauherren

Die Pläne sind abgestimmt, die Firma ist engagiert und der Bauauftrag unterschrieben. Jetzt kann es losgehen mit dem Hausbau. Doch was ist, wenn sich die Pläne des angehenden Hausbesitzers unerwartet ändern? Vertrag ist Vertrag. Oder? Ab sofort haben Bauherren in solchen Fällen ein 14-tägiges Widerrufsrecht. So legt es das neue Bauvertragsrecht fest. Außerdem gehört von nun an eine ausführliche Baubeschreibung zum Eigenheim. Auch neu: begrenzte Abschlagszahlungen und einiges mehr. Lesen Sie hier die Details zum neuen Bauvertragsrecht.

Im Kampf gegen Steuerhinterziehung: Mehr Personendaten bei der Baufinanzierung

Name, Adresse, Geburtsdatum – das sind die „üblichen Verdächtigen“, die Banken bei Kreditanträgen von Darlehensnehmern erfassen. Ab diesem Jahr kommt noch eine Angabe dazu: die Steueridentifikationsnummer. So will es ein neues Gesetz, das vor Steuerhinterziehungen schützt. Also nicht wundern, wenn unsere Baufinanzierungsberater Sie nach Ihrer Identifikationsnummer fragen. Übrigens: Die elfstellige Steueridentifikationsnummer finden Sie in Ihrem Einkommensteuerbescheid oder auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Sparfüchse aufgepasst: Wohn-Riester-Zulagen steigen

Endlich keine Miete mehr zahlen. Für viele ist das Musik in den Ohren. Ein Eigenheim kann diesen Wunsch wahr werden lassen. Und damit sich das auch richtig auszahlt, greift der Staat Eigenheimbesitzern und Bauherren künftig noch mehr unter die Arme – mit gestiegenen Wohn-Riester-Zulagen. Laut aktuellem Betriebsrentenstärkungsgesetz bekommen Alleinstehende nun jährlich 175 Euro (bisher 154 Euro). Verheiratete mit zwei Riester-Verträgen dürfen sich gar über 350 Euro (bisher 308 Euro) freuen.

Noch zeitgemäß? Grundsteuerreform im Gespräch

Für jeden Grundstücksbesitzer ist sie ein Altbekannter: die Grundsteuer. Alle drei Monate flattert die Zahlungsaufforderung üblicherweise in den Briefkasten. Grundlage dieser Besteuerung ist der sogenannte Einheitswert. Er basiert auf Bewertungen, die vor mehr als 50 Jahren festgelegt wurden. Und genau hier sieht der Bundesfinanzhof Klärungsbedarf. Denn von den aktuellen Bewertungen würden Veränderungen am Gebäude oder auf dem Immobilienmarkt nicht berücksichtigt, heißt es. Daher wurde nun das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Mitte Januar nimmt es die Einheitsbewertung genau unter die Lupe und klärt, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt. Wird der Einheitswert tatsächlich als gesetzeswidrig erklärt, müsste das gesamte Berechnungsverfahren überarbeitet werden.

KfW 275: Zuschuss sinkt

Wenn die Sonne lacht, freuen sich Besitzer sogenannter Photovoltaikanlagen gleich doppelt. Denn jeder Sonnenstrahl füllt nicht nur den Vitamin-D-Vorrat, sondern auch die solarbetriebenen Batteriespeichersysteme. Energie zum Sonnenscheintarif sozusagen. Die Nutzung solcher Anlagen wird seit 2016 vom KfW-Programm 275 gefördert. Bisher lag der Tilgungszuschuss hier bei 13 Prozent. 2018 fällt er leicht auf zehn Prozent. Das ist eine Folge des gestaffelten Programms, das vor zwei Jahren gestartet war und zum 31. Dezember 2018 enden wird. Wer also auf die Sonnenseite wechseln möchte, kann noch bis zum Jahresende von der Förderung profitieren.

Und wann gibt es das beliebte KfW-Zuschussprogramm 455 wieder? Das steht noch nicht fest. Ebenso unklar ist, wie viel Geld die Förderbank 2018 für Maßnahmen zur Barrierefreiheit sowie zum Einbruchschutz lockermacht und ab wann Anträge gestellt werden können.

Öko-Heizungen: Erst BAFA-Antrag, dann Auftrag

Heizen mit Kohle oder Holzscheiten war gestern, Wärmeerzeugung mit erneuerbaren Energien ist heute. Wer sich für eine der vielen Öko-Heizungen entscheidet, dem winkt unter Umständen eine Bezuschussung. Die gibt es künftig aber erst, wenn der entsprechende Antrag rechtzeitig beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt wird. Nämlich noch bevor der Vertrag mit einem Installateur geschlossen wurde – ansonsten ist die Förderung nicht mehr möglich.

Neuregelung bei Feuerstätten: Ist der Ofen bald aus?

Nichts geht über einen Kamin- oder Kachelofen. Dieses leise Knistern und diese ganz besondere Behaglichkeit ist vielen unvergleichlich. Für Besitzer älterer Modelle wird es im neuen Jahr heiß. Eine Übergangsregelung endet. Anlagen, die zwischen 1975 und 1984 eingebaut wurden, müssen künftig die aktuellen Grenzwerte (z.B. max. 4 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter) einhalten. Tipp: Fragen Sie am besten vor dem Immobilienkauf, ob die vorhandenen Öfen dieser Vorgabe entsprechen. Dann können Sie unbeschwert Ihre hauseigene Lagerfeuerromantik genießen.

Safety first – Rauchmelderpflicht in Bayern und Thüringen

Sie liegen im Bett und plötzlich reißt Sie ein durchdringender Piepton aus dem Schlaf. Es brennt! Schnell finden Sie den Brandherd – ein Kerzengesteck – und löschen ihn. Zum Glück haben Sie erst kürzlich Rauchmelder in den Räumen installiert. Eine lebensrettende Maßnahme – findet auch die Politik. Deshalb sind die kleinen Helfer seit Jahresbeginn in jeder Wohnung und jedem Haus in Bayern Pflicht. Das gilt ab 2019 auch in Thüringen. Heißt: Spätestens in diesem Jahr sind alle Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure und Treppenhäuser nachzurüsten. Verantwortlich für den Einbau ist übrigens der Eigentümer – auch bei vermietetem Wohnraum.

Wie Sie sehen, steckt 2018 voller neuer Möglichkeiten und Herausforderungen. Ich helfen Ihnen dabei, diese mit Ihrem Projekt zu meistern. Starten Sie gut ins neue (Bau-) Jahr.

08/01/2018

Aktuelle Zinsnews vom 8. Januar 2018
Kurz und knapp: Im Schnitt kann man sagen, dass die Banken mit einer Zinserhöhung von ca. 0,10%-Punkten ins neue Jahr gestartet sind. Jetzt könnte man es auf die Abarbeitung von Altfällen aus dem letzten Jahr schieben, sodass die Banken danach wieder bereit für neues Geschäft im neuen Jahr sind. Schaut man jedoch genauer hin, stellt man fest, dass die letzten Wochen des Jahres 2017 zwar von einem steigenden Zinsumfeld geprägt waren, jedoch die wenigsten Bankpartner sich daran tatsächlich orientiert haben, da man noch Geschäft für 2017 eintüten wollte. Denn wenn man den steigenden Trend der Zinsentwicklung aktuell sieht und die Entwicklung der Umlaufrendite, die als Indikator für Baugeld dient, danebenlegt, so sind die Entwicklungen doch ziemlich spiegelbildlich. Was also bedeutet, dass die Banken aktuell wieder dem Marktumfeld folgen. Ich werde diese Entwicklung weiter für Sie beobachten, denn ein steigendes Zins-Niveau ist immer ein Pluspunkt in Ihrem Verkauf, denn heute sind die Zinsen noch günstig, wie es weiter geht, weiß heute niemand ganz genau.

Adresse

Wiesbaden
65201

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Baufinanzierungsberatung erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Baufinanzierungsberatung senden:

Teilen