16/06/2026
📡 BGH-Urteil zu Glasfaserverträgen: Laufzeit beginnt sofort!
Ein wichtiges Urteil für Verbraucher: Viele Glasfaseranbieter starten die 2-jährige Mindestvertragslaufzeit erst mit der Freischaltung des Anschlusses – also oft deutlich nach Vertragsabschluss.
Dagegen hat die Verbraucherzentrale NRW geklagt und vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Recht bekommen.
👉 Kernaussage des BGH (Urteil vom 08.01.2026):
Die Vertragslaufzeit beginnt rechtlich bereits mit dem Vertragsabschluss – nicht erst mit der späteren Bereitstellung des Anschlusses.
Das bedeutet:
Die maximale Bindung von 2 Jahren darf nicht künstlich nach hinten verschoben werden, nur weil der Ausbau verzögert ist.
📌 Für Verbraucher heißt das:
Klarere und frühere Kündigungsfristen
Weniger lange Bindung durch Bauverzögerungen
Mehr Rechtssicherheit bei Glasfaserverträgen
Ein Urteil, das vor allem in Ausbaugebieten für mehr Fairness sorgt.