18/09/2026
Privat gefahren – und die Fahrtkosten trotzdem nicht absetzbar?
Genau das hat der Bundesfinanzhof entschieden: Steht einem Arbeitnehmer für eine Dienstreise ein zumutbarer und kostenfreier Firmenwagen zur Verfügung, kann die freiwillige Nutzung des eigenen Pkw grundsätzlich nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Denn: Hätte der Arbeitnehmer den Firmenwagen genutzt, wären ihm selbst keine Fahrtkosten entstanden.
📌 Aber: Anders kann es aussehen, wenn kein Firmenwagen kostenlos zur Verfügung steht oder der Arbeitgeber die Nutzung des vorhandenen Fahrzeugs nicht erlaubt.
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