Meyer Albers Kühl & Wraga Steuerberatungsgesellschaft PartGmbb

Meyer Albers Kühl & Wraga Steuerberatungsgesellschaft PartGmbb Die MAK Steuern ist eine Steuerberatungskanzlei mit insgesamt 4 Standorten; in Werlte, Lorup, Bramsche und Oldenburg.

Die Kanzlei gehört zur MAK Gruppe bestehend aus MAK Steuern, MAK Konzept, MAK Verwaltung und MAK IT Wir Beraten - wir erstellen -wir prüfen

Unsere Kanzlei ist auf die Betreuung kleiner und mittelständischer Betriebe spezialisiert. Die Steuerberatersozietät Meyer Albers Kühl betreibt aktuell die Standorte Werlte, Lorup und Bramsche mit insgesamt über 700 Quadratmeter Bürofläche. Alle Büros sind mo

dern und technisch optimal auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter und Mandanten eingerichtet. In der Kanzlei sind heute 4 Steuerberater sowie 21 weitere Mitarbeiter (Diplom-Betriebswirte, Bilanzbuchalter, Steuerfachangestellte sowie Auszubildende) tätig.

31/01/2025

Scheinselbständigkeit ist ein wichtiges Thema für Unternehmer und Freelancer. Hier eine ausführliche Erklärung:

Was ist Scheinselbständigkeit?

Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand offiziell als selbständiger Unternehmer arbeitet, aber in Wirklichkeit wie ein Angestellter tätig ist. Das bedeutet, die Person erscheint nach außen als selbständig, ist aber tatsächlich in einer abhängigen Beschäftigung.

Unterschied zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit

Echte Selbständige:
- Arbeiten für mehrere Kunden
- Bestimmen selbst über ihre Arbeitszeit und ihren Arbeitsort
- Tragen ein unternehmerisches Risiko (z.B. bei Auftragsmangel)
- Nutzen eigene Arbeitsmittel

Scheinselbständige:
- Arbeiten hauptsächlich für einen Auftraggeber
- Haben feste Arbeitszeiten und einen festen Arbeitsplatz beim Auftraggeber
- Sind in die Arbeitsabläufe des Auftraggebers eingebunden
- Bekommen ein regelmäßiges Gehalt, unabhängig von ihrer Leistung

Warum ist Scheinselbständigkeit problematisch?

Scheinselbständigkeit verstößt gegen geltendes Recht und kann erhebliche Konsequenzen haben. Der Hauptgrund dafür ist, dass bei einer echten Anstellung der Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Diese Beiträge umfassen:
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
Bei Scheinselbständigkeit werden diese Beiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt, was dem Sozialsystem schadet und den Scheinselbständigen wichtige soziale Absicherungen vorenthält.

Wie erkennt man Scheinselbständigkeit?

Es gibt mehrere Anzeichen für Scheinselbständigkeit:
1. Arbeit hauptsächlich für einen Auftraggeber
2. Feste Arbeitszeiten und fester Arbeitsplatz beim Auftraggeber
3. Regelmäßiges Gehalt ohne direkten Bezug zur Leistung
4. Kein eigenes unternehmerisches Auftreten (z.B. keine eigene Werbung, keine eigene Buchhaltung)
5. Verpflichtende Teilnahme an Meetings des Auftraggebers
6. Abstimmung von Urlaubszeiten mit dem Auftraggeber
7. Keine eigenen Mitarbeiter

Wie kann man Scheinselbständigkeit vermeiden?

Um als echter Selbständiger zu gelten, sollten Sie:
1. Für mehrere Kunden arbeiten
2. Ihre Arbeitszeit und Ihren Arbeitsort selbst bestimmen
3. Eigene Arbeitsmittel nutzen
4. Unternehmerisch auftreten (z.B. eigene Werbung machen, eigene Buchhaltung führen)
5. Keine festen Gehälter, sondern leistungsbezogene Vergütungen vereinbaren
6. Wenn möglich, eigene Mitarbeiter beschäftigen

Was passiert bei festgestellter Scheinselbständigkeit?

Wird eine Scheinselbständigkeit aufgedeckt, kann das ernste Folgen haben:
1. Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen (oft für mehrere Jahre)
2. Mögliche Bußgelder wegen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Vorschriften
3. Umwandlung des Auftragsverhältnisses in ein reguläres Arbeitsverhältnis

Fazit
Es ist wichtig, die Grenze zwischen echter Selbständigkeit und Scheinselbständigkeit zu kennen und zu beachten. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von Experten beraten lassen oder eine Prüfung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. So können Sie unangenehme Überraschungen und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden.

10/01/2025

🌟 "Kann ich das auch noch morgen nachreichen?" – Eine Frage mit Folgen! 🌟

In der Welt der Steuerkanzleien kann diese scheinbar harmlose Frage ernsthafte Konsequenzen haben. Fristen sind im Steuerrecht nicht verhandelbar! ⏰

Warum sind Fristen so wichtig?
Verspätungen können zu:
- Verspätungszuschlägen
- Strafzahlungen
- Verlust von Rechtsansprüchen

Im schlimmsten Fall drohen sogar strafrechtliche Konsequenzen! 🚨

Die Rolle der Steuerkanzlei
Unsere Aufgabe ist es, Fristen im Blick zu behalten und Sie rechtzeitig an Abgabetermine zu erinnern. Aber dafür benötigen wir Ihre Unterstützung! 💪

Tipps für eine reibungslose Zusammenarbeit:
1. Unterlagen frühzeitig einreichen – je früher, desto besser!
2. Regelmäßige Kommunikation – halten Sie uns auf dem Laufenden.
3. Fristen ernst nehmen – markieren Sie wichtige Termine in Ihrem Kalender.

Gemeinsam können wir sicherstellen, dass alles rechtzeitig und korrekt eingereicht wird. Lassen Sie uns die Frage "Kann ich das auch noch morgen nachreichen?" in Zukunft vermeiden! 😊

03/01/2025

📊💼 "Keine Buchung ohne Beleg" - Das A und O in der Buchhaltung!

Warum ist das so wichtig?
🔹 Rechtliche Sicherheit: Belege sind der Nachweis für Ihre Geschäftsvorfälle
🔹 Transparenz: Sie ermöglichen eine klare Nachvollziehbarkeit Ihrer Finanzen
🔹 Steuererklärung: Belege sind unverzichtbar für eine korrekte Steuererklärung
Unsere Tipps für Sie:
✅ Sammeln Sie ALLE Belege - auch die kleinen Quittungen zählen!
✅ Digitalisieren Sie Ihre Belege - das spart Platz und erleichtert die Verwaltung
✅ Ordnen Sie Ihre Belege chronologisch oder nach Kategorien

Es bedeutet, dass für jeden Geschäftsvorfall ein entsprechender Beleg vorhanden sein muss, bevor eine Buchung vorgenommen werden kann.

Diese Regel hat folgende Konsequenzen für die Arbeit in der Steuerkanzlei:
1. Belegpflicht: Jede finanzielle Transaktion muss durch einen Beleg nachgewiesen werden, sei es eine Rechnung, Quittung oder ein Kontoauszug.
2. Vollständigkeit der Unterlagen: Die Steuerkanzlei benötigt alle relevanten Belege, um eine ordnungsgemäße Buchführung durchführen zu können.
3. Steuerliche Anerkennung: Ohne Beleg können Betriebsausgaben vom Finanzamt möglicherweise nicht anerkannt werden, was zu höheren Steuerzahlungen führen kann.
4. Eigenbelege als Notlösung: In Ausnahmefällen, wenn ein Originalbeleg fehlt, kann ein Eigenbeleg erstellt werden. Dies sollte jedoch nur als letzte Möglichkeit genutzt werden.
5. Vorsteuerabzug: Für den Vorsteuerabzug ist eine ordnungsgemäße Rechnung unerlässlich. Ein Eigenbeleg reicht dafür nicht aus.

Die strikte Einhaltung dieses Grundsatzes sichert die Nachvollziehbarkeit und Rechtmäßigkeit der Buchführung und ist somit essenziell für die korrekte steuerliche Behandlung von Geschäftsvorfällen.

21/12/2024
16/12/2024

Zum Jahresende möchten wir von der MAK-Gruppe uns herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen und die erfolgreiche Zusammenarbeit im Jahr 2024 bedanken.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest sowie erholsame Feiertage. Möge das neue Jahr 2025 Ihnen Gesundheit, Glück und weiterhin viel Erfolg bringen.

Bitte beachten Sie, dass unser Büro vom 23. Dezember 2024 bis zum 3. Januar 2025 geschlossen ist. Ab dem 6. Januar 2025 sind wir wieder persönlich für Sie erreichbar.

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Team der MAK-Gruppe

06/12/2024

"Mach das Fenster auf, lass die Sonne rein, mach 'nen Haken dran, soll wohl richtig sein!" 🌞✅

In der Steuerkanzlei nehmen wir diesen Spruch mit einem Augenzwinkern, denn unsere Arbeit erfordert viel mehr als nur einen flüchtigen Blick:

• Jede Buchung wird sorgfältig geprüft, nicht einfach abgehakt
• Wir analysieren Belege gründlich, statt sie nur oberflächlich zu betrachten
• Komplexe steuerliche Sachverhalte erfordern tiefgehende Recherche
• Genauigkeit ist unser oberstes Gebot, nicht schnelles Abhaken

Was wir stattdessen tun:

1. Detaillierte Prüfung aller Unterlagen
2. Anwendung aktueller Steuergesetze und -richtlinien
3. Sorgfältige Erstellung von Steuererklärungen und Jahresabschlüssen
4. Individuelle Beratung unserer Mandanten

Unser Team aus qualifizierten Steuerfachangestellten, Steuerfachwirten und Steuerberatern sorgt dafür, dass bei Ihrer Buchhaltung und Steuererklärung alles sonnenklar ist – ganz ohne vorschnelle "Haken"!

Haben Sie Fragen zu Ihren Steuern? Wir sind für Sie da! 📞💼

29/11/2024

"Weißt du nicht wohin, buche auf Gewinn" 😉📚

Dieser alte Spruch aus der Buchhaltung klingt zwar lustig, aber was bedeutet er eigentlich für unsere tägliche Arbeit in der Steuerkanzlei?

🔍 In Wirklichkeit steht dieser Satz für sorgfältige Recherche und genaue Analyse:

• Wir prüfen jede unklare Buchung gründlich
• Wir recherchieren den korrekten Sachverhalt
• Wir ordnen Belege dem richtigen Konto zu
• Wir stellen sicher, dass alles gesetzeskonform ist

Unser Ziel: Eine präzise und rechtssichere Buchhaltung für unsere Mandanten! 💼✅

Haben Sie Fragen zu Ihrer Buchhaltung? Wir helfen Ihnen gerne weiter! Kontaktieren Sie uns. 📞💻

29/11/2024
30/10/2024

Aufgrund des Brückentages am 01.11.2024 hat unser Büro den Schlüssel umgedreht und genießt eine kleine Auszeit!

Ab Montag sind wir wieder für Sie da, frisch und munter!

18/07/2024

Wir sind umgezogen!

Hallo zusammen,

wir verabschieden uns mit einem weinenden und einem lachenden Auge von der Tredde und sind ab heute in unserem neuen Büro am Fürstenweg 9 zu finden. Neue Räume, neue Möglichkeiten – wir freuen uns darauf, euch dort begrüßen zu dürfen!

Viele Grüße,
euer MAK IT Team

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen zur umsatzsteuerlichen Entnahme einer PV-Anlage zum Nullsteuersatz vor?Die Vorausse...
21/12/2023

Liegen bei Ihnen die Voraussetzungen zur umsatzsteuerlichen Entnahme einer PV-Anlage zum Nullsteuersatz vor?

Die Voraussetzungen (Odervoraussetzungen) für die Entnahme einer Altanlage gelten als erfüllt, wenn der erzeugte Strom
- in einer Batterie gespeichert wird
- für die Ladung eines Elektrofahrzeuges
- den Betrieb einer Wärmepumpe im privaten Haushalt oder den nichtunternehmerischen Bereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts genutzt wird.

Unsere Empfehlung ist, diese Entnahme der PV-Anlage mit Wirkung zum 01.01.2023 dem Finanzamt bis spätestens zum 11. Januar 2024 schriftlich zu erklären.

Mit dieser Erklärung ist der Eigenverbrauch von Strom ab 2023 nicht mehr der Umsatzsteuer zu unterwerfen.

BMF: Einzelfragen bei der Anwendung des Nullsteuersatzes für bestimmte PV-Anlagen

Das BMF hat sich mit Schreiben vom 30.11.2023 zu weiteren Einzelfragen zur Anwendung des Nullsteuersatzes bei bestimmten Photovoltaikanlagen geäußert.

Darin hat sich das BMF u. a. wie folgt zur Entnahme geäußert:
„Die Entnahme einer Photovoltaikanlage unter Anwendung der Vereinfachungsregelung der 2 Rn. 5 des BMF-Schreibens vom 27. Februar 2023 stellt ein Wahlrecht des Unternehmers dar.
Die Ausübung dieses Wahlrechts ist vom Unternehmer zu dokumentieren. Dies kann z. B. durch eine entsprechende Erklärung gegenüber dem Finanzamt erfolgen.
Die Voraussetzungen für die im BMF-Schreiben vom 27. Februar 2023, BStBl I S. 351, unter Rn. 5 getroffene Vereinfachungsregelung für einen Nachweis der Verwendung des erzeugten Stroms für nichtunternehmerische Zwecke kann auch durch die nicht nur gelegentliche Ladung des Stroms in ein E-Fahrzeug, das nicht dem Unternehmen zugeordnet worden ist, oder den Betrieb einer
Wärmepumpe, die nicht dem Unternehmen zugeordnet worden ist, erfüllt werden.
Die Entnahme einer Photovoltaikanlage kann grundsätzlich nur zum aktuellen Zeitpunkt (nicht rückwirkend) erfolgen. Im Hinblick auf bislang ungeklärte Rechtsfragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen kann eine bis zum 11. Januar 2024 gegenüber dem Finanzamt erklärte Entnahme bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG
jedoch ausnahmsweise auch rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen.“

Außerdem geht das BMF auf Fragen der Sachgesamtheit bei gleichzeitiger Anschaffung von PV-Anlage und Stromspeicher sowie Fragen der Option zur Regelbesteuerung bzw. Wechsel zur Kleinunternehmerregelung ein.

Das gesamte BMF-Schreiben v. 30.11.2023 – III C 2 – S 7220/22/10002 :013
finden sie hier: http://bit.ly/BMF-Schreiben

10/07/2023

Nach einer kurzen Umbauphase dürfen wir Sie nun in unseren modern und freundlich ausgestatteten Büroräumen in Werlte begrüßen.

Adresse

Hans-Hoppe Str. 2
Werlte
49757

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 16:00
Dienstag 09:00 - 16:00
Mittwoch 09:00 - 16:00
Donnerstag 09:00 - 16:00
Freitag 09:00 - 13:00

Telefon

05951/98700-0

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Meyer Albers Kühl & Wraga Steuerberatungsgesellschaft PartGmbb erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

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