23/08/2019
Folge 3
Es passt nicht zu jedem, mit dem Strom zu schwimmen – oder wie hier: zu fliegen. Freiberufler und Selbstständige lieben ihre Freiheit. Doch das sollte nicht bedeuten, dass Sie auch in Sachen Versicherungsschutz den Einzelgänger geben sollten. Denn wenn es um gesundheitliche Risiken, die Vorsorge fürs Alter oder die Absicherung der Arbeitskraft geht, macht es durchaus Sinn, Schutz im Kollektiv zu suchen.
3. Lieber früher als später: Die private Altersvorsorge
Die eigene Altersvorsorge sollte jeder Freiberufler möglichst frühzeitig angehen, um nicht im Alter seinen Lebensstandard stark zurückschrauben zu müssen. Wer einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht, zahlt in der Regel nur wenig oder gar nicht in die gesetzliche Rente ein und hat im Ruhestand entsprechend geringe Ansprüche. Die Altersvorsorge in die eigene Hand zu nehmen ist deshalb für Selbstständige ein absolutes Muss.
Private Rentenversicherungen oder auch Lebensversicherungen bieten garantierte Leistungen im Alter, zum Beispiel in Form einer monatlichen Rente oder einer einmaligen Kapitalauszahlung. Diese Versicherungen lassen sich auf individuelle Bedürfnisse zurechtschneiden, hier ist die richtige Beratung gefragt.
Mit der Basisrente („Rürup-Rente“) existiert ein steuerlich gefördertes Vorsorgeprodukt. Die Basisrente wurde gezielt für Selbstständige und Freiberufler entwickelt, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Staat fördert die Basisrente über eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Die Basisrente (nach ihrem Initiator Bert Rürup oft auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet) kann als lebenslange Leibrente in verschiedenen Varianten abgeschlossen werden:
- als Basisrente mit und ohne Hinterbliebenenschutz
- als fondsgebundene Basisrente
- als Sofortrente
Die Basisrente kann mit verschiedenen Zusatzbausteinen kombiniert werden. Sie sichern einige Risiken ab, zum Beispiel die Berufsunfähigkeit, die Erwerbsunfähigkeit oder auch den eigenen Tod. Sollte der Versicherungsnehmer sterben, zahlt der Anbieter der Basisrente den Hinterbliebenen (z.B. Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder minderjährigen Kindern) eine Rente.
Gut zu wissen: Für den Fall, dass es einmal nicht weitergeht mit dem eigenen Unternehmen, ist die Basisrente gegen Zugriffe der Agentur für Arbeit, des Sozialamts oder auch eventueller Gläubiger geschützt.
Fortsetzung folgt.