05/03/2021
: Fluch oder Segen? Das hierzulande geltende Rechtsfahrgebot ist eigentlich eine sinnvolle Sache, doch leider führt die Auslegung zu vielen Missverständnissen. Laut Straßenverkehrsordnung ist es verboten, permanent die mittlere oder linke Spur zu verwenden. Trotzdem halten sich Fahrer:innen oft nicht an diese Regel und das führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und Unfällen.
Wir haben ein paar Tipps, wie man sich richtig verhält und was es zu beachten gibt:
▶️ Zweispurige Straßen: Außerorts
Außerorts müssen Fahrzeuge auf zweispurigen Straßen die rechte Spur benutzen und möglichst weit rechts fahren.
▶️ Drei- oder mehrspurige Autobahnen
Hier müssen Fahrer:innen auf die rechte Spur wechseln.
Wird die mittlere Spur zu Unrecht befahren und werden dadurch andere behindert, kann man mit 80 Euro und 1 Punkt in Flensburg bestraft werden.
⛔️ Fahrer:innen eines Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5t und Gespanne dürfen den linken Fahrstreifen nicht benutzen. Für diese Fahrzeuge gibt es nur eine Ausnahme: Teilt sich die Autobahn in verschiedene Strecken auf und die neue Fahrtrichtung kann nur über die linke Spur erreicht werden, darf auf dieser Spur bis zum nächstmöglichen Spurwechsel genutzt werden.
▶️ Sonderregelung Innerorts
Innerhalb geschlossener Ortschaften können Fahrer:innen mit Fahrzeugen von 3,5t zulässiger Gesamtmasse auf Straßen mit mehreren Spuren den Fahrstreifen frei wählen.