Agentur Reindl

Agentur Reindl Versicherungsmakler

28/09/2021

Parkschadenschutz
Auf einem Parkplatz erfährt ein Auto schnell kleine Dellen und Schrammen von anderen Fahrzeugen oder deren Insassen. Grund- sätzlich ist das ein Thema für eine Vollkasko, sofern man eine solche hat. Normalerweise wählt man die Vollkasko aber mit etwas höherer Selbstbeteiligung, weshalb diese kleinen Reparaturen (Smart Repair) zu einem großen Teil doch selbst zu tragen wären – und die Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse sorgt für zusätzliche Kosten über die zu zahlenden Beiträge. Einzelne Versicherer bieten aber zum Beispiel die Möglichkeit, einmal jährlich einen solchen Schaden mit stark verminderter Selbstbeteiligung (beispielsweise 50 Euro) ohne Auswirkung auf die Schadenfreiheitsklasse regulieren zu lassen. Natürlich gibt es hierbei dann auch wieder Obergrenzen, bis zu welchem Betrag der Schaden auf diese Weise übernommen wird.

Freie Werkstattwahl
Mit zunehmendem Fahrzeugalter wird der Besuch in der Markenwerkstatt immer seltener und man sucht sich eine günstigere, freie Werkstatt. Oft ist man dieser viele Jahre treu, baut ein Vertrauensverhältnis auf und fühlt sich gut aufgehoben. Die Ergebnisse nötiger Reparaturen sprechen schließlich für sich. Es liegt daher beispielsweise im Falle eines versicherten Kaskoschadens nahe, diesen auch dort richten zu lassen.

Schutzbrief
Viele Probleme, die unmittelbar mit Ihrem Kfz einhergehen können, lassen sich durch den Autoschutzbrief abwenden. Pannen und Unfälle sind weniger tragisch, wenn man sich über die weiteren Folgen, wie Abschleppen, Bergen etc., sowie die damit verbundenen Kosten keine Sorgen machen muss. Ein Kfz-Schutzbrief ist im Prinzip ratsam für jeden, der ein Kfz (Pkw, Motorrad, Wohnmobil etc.) besitzt. Besonders sinnvoll ist er jedoch für diejenigen, die oft mit ihrem Fahrzeug unterwegs sind und damit weite Strecken zurücklegen. Auch wenn Sie regelmäßig mit dem Auto in den Urlaub fahren, sollten Sie über einen Fahrzeugschutzbrief nachdenken.


Wildschäden auch außerhalb des Bundesjagdgesetzes: Bedingungsgemäß kommt eine Teilkaskoversicherung nur für Schäden a...
23/09/2021

Wildschäden auch außerhalb des Bundesjagdgesetzes:
Bedingungsgemäß kommt eine Teilkaskoversicherung nur für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf, die bei der Kollision mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz entstehen. Darunter fallen Rehe, Wildschweine, Dachse etc., aber auch eher „exotisches“ Wild wie ein Wisent oder ein Elch. Nicht darunter fällt der Bussard, der Ihnen in die Windschutzscheibe fliegt, denn dieser zählt laut Gesetz nicht zum Haarwild. Und auch Nutz- oder Haustiere fallen nicht unter derart begrenzten Schutz. Eine Erweiterung auf Tiere aller Art wäre daher sinnvoll.

Folgeschäden von Marderbissen:
Es sind wohl die Ausdünstungen bestimmter Kunststoffverbindungen, die Marder in Beißwut versetzen und unter der Motorhaube an Kabeln und Schläuchen wüten lassen. So ein zerbissener Schlauch kostet dann vielleicht 150 Euro, was sicher noch verkraftbar ist. Führt der Marderangriff aber zu Folgeschäden, zum Beispiel am Motor, fallen diese oft um ein Vielfaches höher aus. Solche Folgeschäden wären also besser Teil des Versicherungsschutzes.

Schlüsseldiebstahl/Schlossaustausch:
Die Kaskoversicherungen decken ganz pauschal nur fest mit dem Fahrzeug verbundene Teile. Ihr Schlüssel fällt natürlich nicht darunter. Wird Ihnen dieser nun gestohlen, beugt es zwar einem möglichen Diebstahl vor, wenn Sie Schlüssel oder Schloss tauschen lassen – aber das gehört zu Ihren Obliegenheiten als Versicherungsnehmer (Schadensvermeidung). Gut also, wenn der Versicherer Sie auch hier unterstützt und für anfallende Kosten aufkommt. Mancher Versicherer kommt nur bis zu einer gewissen Obergrenze dafür auf. Prüfen Sie Ihren Tarif also genau.


21/09/2021

BBB-Schäden
Brems-, Bruch- und Betriebsschäden können zusätzlich abgesichert werden. Somit sind jegliche Schäden versichert, die durch das Bremsen unmittelbar am Wagen entstehen. Z.B. werden Schäden, die bei einem starken Bremsmanöver durch schlecht gesicherte Ladung entstehen, vom Versicherer übernommen.
Unter Bruchschäden versteht man jene Brüche, die nicht infolge eines Unfalls auftreten. Kollidiert Ihr Fahrzeug also mit keinem anderen Fahrzeug oder einem Hindernis, dann kommt Ihre Versicherung ohne den Zusatz von BBB-Schäden für den Bruchschaden nicht auf. Meist entstehen Bruchschäden aufgrund von Materialfehlern oder durch eine Überbeanspruchung des Fahrzeuges.
Zu Betriebsschäden gehören alle Schäden, die durch eine falsche Be- dienung des Fahrzeuges entstehen, sowie Bearbeitungsschäden und Schäden durch nicht ordnungsgemäße Sicherung der Ladung. Auch das Überladen der Hebebühne an der Konstruktion oder der Hydraulik ist hierbei abgesichert.

Neupreisentschädigung
Eine Neuwertentschädigung ist nur möglich, wenn Sie der erste Fahrzeughalter sind. Alle Gebrauchtwagen sind somit hiervon ausgeschlossen. Bei einem Totalschaden des Fahrzeuges oder nach einem Diebstahl bekommen Sie mit der Neuwertversicherung den Kaufpreis Ihres Wagens ersetzt. Ihre Kaskoversicherung würde in diesem Fall nur den Zeitwert erstatten, selbst wenn das Fahrzeug noch neuwertig war. Um die Anschaffung einer gleichwertigen Alternative – also eines „neuen Neufahrzeuges“ – zu ermöglichen, bieten die meisten Versicherer für eine gewisse Zeitspanne nach Erstzulassung die Erstattung des Neuwerts. Dies ist unabhängig davon, wie der tatsächliche Wert ausfallen würde. Die Zeitspanne kann unterschiedlich lange ausfallen. In der Regel liegt sie zwischen sechs bis mitunter sogar 36 Monaten. Dies ist von Versicherer zu Versicherer und auch von Tarif zu Tarif also sehr verschieden.

Kaufwertentschädigung
Einige Versicherer sichern Ihnen beim Kauf eines Gebrauchtwagens im Schadensfall den Kaufpreis, damit Sie im Worst Case ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen können. Auch hier kann die Dauer variieren.


Eigenschadendeckung: Wofür benötige ich eine Eigenschadendeckung? Um selbst verursachte Schäden mit dem eigenen Auto ...
16/09/2021

Eigenschadendeckung:
Wofür benötige ich eine Eigenschadendeckung? Um selbst verursachte Schäden mit dem eigenen Auto am eigenen Eigentum abzu- fangen. Die Versicherung tritt ein, wenn ein berechtigter Fahrer des Kfz den Eigenschaden verursacht. Unter die Kategorie Eigenschaden fallen zudem auch Schäden an einem zugelassenen Zweitwagen.
Für die Schäden an Ihrem Auto benötigen Sie jedoch weiterhin eine Vollkaskoversicherung, denn diese sind sonst nicht gedeckt. Die Eigenschadendeckung übernimmt aber sämtliche Kosten für Schäden an Ihrem Gebäude, Schäden an weiteren Autos, die auf Sie zugelassen sind, sowie alle Schäden an Ihrem Eigentum. Voraussetzung hierfür ist aber, dass sich das Eigentum während des Schadenszeitpunktes nicht am oder im Auto befand, mit dem Sie den Schaden verursacht haben.
Bei einer Familie mit zwei erwachsenen Kindern, die noch mit im Haus wohnen, kann es schnell vier Pkw geben, die für bessere Start-Schadenfreiheitsklassen alle auf Vater oder Mutter zugelassen und versichert sind. Auch hier hätte man es also grundsätzlich mit nicht versicherten Eigenschäden zu tun, wenn ein Tarif nicht ausdrücklich Deckung dafür vorsieht.

Fahrerschutz:
Die Insassenunfallversicherung ist vom Grundsatz her ein recht unnötiges Extra. Denn verursachen Sie einen Schaden, werden alle In- sassen durch Ihre Haftpflicht entschädigt. Und verursacht ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unfall, entschädigt dessen Haftpflicht. Besonderer Schutz ist also nur dann nötig, wenn Sie selbst einen Schaden verursacht haben und auch selbst geschädigt wurden. Der Fahrerschutz stellt dies für kleines Geld dar. Er kommt für Verdienstausfall, Behandlungskosten, Schmerzensgeld etc. auf und ist damit eine perfekte Ergänzung für eine Unfallversicherung, die wir zum Auffangen der Kosten für bleibende Schäden nur wärmstens empfehlen können.

Für wen sind KFZ-Leistungen relevant?Im Grunde genommen für alle, die ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motor- rad etc.) besitzen...
14/09/2021

Für wen sind KFZ-Leistungen relevant?
Im Grunde genommen für alle, die ein Kraftfahrzeug (Pkw, Motor- rad etc.) besitzen. Der private Pkw ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens – und häufig auch unerlässlich für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. Speditionsunternehmen, die beispielsweise Lkw-Fahrer beschäftigen, sind auf eine gute Absicherung besonders angewiesen, denn diese verdienen mit ihrem Kfz ihr tägliches Brot. Ob nun privates oder gewerbliches Fahrzeug: Gut versichert sein muss beides. Mit zahlreichen Kfz-Zusatzleistungen können Sie sich und Ihr Fahrzeug rundum absichern.

Grobe Fahrlässigkeit
Die Umstände, wie es zu einem Schaden kommt, können ausschlaggebend dafür sein, ob dieser vom Versicherer übernommen wird. Läuft Ihnen ein Reh vors Auto, dann können Sie das nicht beeinflussen. Aber was, wenn Sie während der Fahrt abgelenkt waren? Oder eine Wetterwarnung nicht mitbekommen haben? Was, wenn Sie über eine rote Ampel fahren, weil Sie vielleicht meinten, dass Sie es noch in der Gelbphase schaffen? Wäre es da nicht besser, Sie müssten sich keine Sorgen um Ihren Versicherungsschutz machen, wenn dann etwas passiert?

Im Grunde ist es bei allem immer dasselbe: Man kann eine bestimmte Art von Produkt in verschiedenen Preisklassen erwerbe...
09/09/2021

Im Grunde ist es bei allem immer dasselbe: Man kann eine bestimmte Art von Produkt in verschiedenen Preisklassen erwerben – ganz egal, ob es ein Sofa, eine Bohrmaschine oder ein Laptop ist. Handelt es sich um Gegenstände, dann genügt es manchmal schon, sie einfach in die Hand zu nehmen, um Qualitätsunterschiede zu bemerken. Manchmal genügt auch nur ein Blick: Dass eine S-Klasse mehr kosten muss als ein Duster, wird jeder verstehen – wie viel „mehr“ aber angemessen ist, stellt dann die eigentliche Frage dar. Aber unterm Strich entscheiden immer Sie selbst, welche Qualität Sie wählen. Versicherungen bilden da natürlich keine Ausnahme. Auch wenn uns die Fernsehwerbung jedes Jahr aufs Neue erzählt, wie wahnsinnig einfach es doch sei, bei der Kfz-Versicherung bei den Beiträgen zu sparen, stimmt das bei genauem Blick nicht wirklich. Zu viel zu bezahlen ist dumm – das finden auch wir. Aber auf bestimmte Leistungen zu verzichten, die einen möglichen Schadensfall entschärfen, ist ein Fehler, der zum Bumerang werden kann. Versicherungsbedingungen sind oft schwieriger zu verstehen als die Beipackzettel von Medikamenten. Wir verstehen daher, dass es für einen Laien schwierig ist zu entscheiden, was für die persönliche Situation wichtig oder verzichtbar ist. Damit Sie es einfacher haben, stellen wir Ihnen verschiedene kommende Beiträge zur Verfügung, in der wir wichtige „Besserleistungen“ erklären möchten. Wir möchten, dass Sie in der Lage sind, eine richtige Entscheidung zu treffen. Für Fragen sind wir wie immer sehr gerne für Sie da. Zögern Sie also bitte nicht, uns zu kontaktieren, wenn wir Ihnen helfen können.


Wo gilt die Versicherung?Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und ggf. de...
07/09/2021

Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag benannten Gebäude und ggf. deren Einrichtung.

Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Wert des Wohngebäudes/Hausrats. Sie kann anhand eines Wertermittlungsbogens, eines Gutachters oder auf Basis der tatsächlichen Baukosten ermittelt werden. Aufgrund regionaler und nationaler Unterschiede hinsichtlich der Bauweise von Gebäuden und der Materialkosten, sollten Sie Ihre Versicherungssumme für Gebäude regelmäßig überprüfen.

Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet.

Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.

Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und -minderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.

Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?

Auslandsreisekrankenversicherung:
Bei Erkrankungen im Ausland greift über die verschiedenen Sozialver- sicherungsabkommen zwar grundsätzlich der Schutz der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung – allerdings nur in dem Rahmen, in dem Kosten auch in Deutschland angefallen wären. Gesetzlich Versicherte laufen also schnell Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, die nicht übernommen werden. Wer kennt schon die Abrechnungssätze im Ausland?

Auch für privat Krankenversicherte lohnt sich der Abschluss (auch bei bereits beinhalteter Auslandsdeckung), da es auch hier zu Abweichungen zwischen maximalem Erstattungssatz und lokalem Abrechnungssatz kommen kann. Weiterhin belasten Behandlungskosten, die über eine solche Auslandsreisekrankenversicherung getragen werden, nicht die Selbstbeteiligung Ihres Hauptvertrags.


Für wen ist die Versicherung für Ferienhäuser?Empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus besitzt....
02/09/2021

Für wen ist die Versicherung für Ferienhäuser?
Empfehlenswert für jeden, der im In- oder Ausland ein Ferienhaus besitzt.

Was ist versichert?
Je nach Anbieter und Tarif können
• Gebäudeversicherung
• Hausratversicherung
• Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
über eine „Ferienhauspolice“ abgesichert werden.

Welche Absicherung in Ihrem konkreten Fall möglich und notwendig ist, müssen wir gesondert prüfen.

Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht:
• alle Schäden, die durch das Gebäude oder Grundstücksbestand- teile Dritten schuldhaft zugefügt werden
• Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen Dritter

Gebäude- und Hausratversicherung:
• Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
• Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren)
• Sturm, Hagel

Zusätzlich versicherbar sind:
• Elementarschäden
• All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)

Bitte beachten Sie, dass sich die unterschiedlichen Tarife am Markt extrem unterscheiden. Die Aufzählungen können daher ausschließlich beispielhaften Charakter haben.


Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – ...
31/08/2021

Ein Ferienhaus ist ohne Zweifel eine der schönsten Sachen, die man sich gönnen kann. Ein Rückzugsort in der Fremde – und doch weiß man, was einen dort erwartet. Wer es außerhalb der Zeit, in der man selbst dort entspannt, an Urlauber vermietet, der hält zudem die laufenden Kosten niedrig. Ein Problem bleibt allerdings: Sie können leider nicht immer selbst dort sein, um Schäden zu vermeiden. Das macht die Versicherung von Ferienimmobilien - egal ob Gebäude oder Einrichtung - deutlich schwieriger, als dies bei einem Hauptwohnsitz der Fall ist. In den weiteren Beiträgen stellen wir Ihnen deshalb den Versicherungsschutz für Ferienhäuser vor.


Die Schulunfähigkeitsversicherung ist für alle Schüler ab fünf Jahren empfehlenswert. Wird Ihr Kind schulunfähig, d...
26/08/2021

Die Schulunfähigkeitsversicherung ist für alle Schüler ab fünf Jahren empfehlenswert. Wird Ihr Kind schulunfähig, dann zahlt der Versicherer die vereinbarte Rente für die komplette Dauer der Schulunfähigkeit. Kann Ihr Kind nie wieder an einem schulischen Unterricht teilnehmen, dann zahlt der Versicherer die Rente bis zur vereinbarten Versicherungs- und Leistungsdauer.

Ist die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die jeweils ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen außerstande, weiterhin als Schüler oder Student an einem regulären Schulunterricht oder Studi- um teilzunehmen, so liegt vollständige Schulunfähigkeit
Ihr Kind erhält eine Rentenzahlung bei Schulunfähigkeit, später bei Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit.

Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?

• Nach Abschluss der Schulausbildung bzw. des Studiums besteht der Schutz gegen die Erwerbsunfähigkeit

• In der Regel kann ab dem 10. Lebensjahr auf eine Berufsunfä- higkeitsversicherung umgestelt werden, sofern keine Schul- oder Berufsunfähigkeit vorliegt.

• Die Versicherungs- und Leistungdauer ist bis ins hohe Alter möglich.

• Im Leistungsfall wird Ihr Versicherungsvertrag beitragsfrei ge- stellt.

• Das versicherte Kind kann den Vertrag ab dem 18. Lebensjahr übernehmen.

24/08/2021

,,Mein Auto, mein Haus, meine Arbeit“: Die meisten Menschen haben ihr Auto, ihr Haus, ihren Hausrat und auch ihre Berufsun- fähigkeit versichert, denn im Ernstfall soll schließlich jemand für den Schaden aufkommen. Doch wie sieht es denn beim Nachwuchs aus? Natürlich sind Ihre Kinder zu einem großen Teil über Sie mitversichert. Aber was passiert, wenn Ihr Sprössling wegen Krankheit oder Unfall die Schule für eine längere Zeit nicht besuchen kann oder sogar die Ausbildung abbrechen muss? In diesem Fall springt die Schulunfähigkeitsversicherung ein, denn sie sichert die Schulunfähigkeit für Schule, Ausbildung und Studium ab.
Zum baldigen Sommerferienende informieren wir Sie gerne zu Thema Schulunfähigkeit.


Wenn wir der Wetterprognose des 100-jährigen Kalenders glauben können, beginnt der August trüb. Vom 2. bis zum 4. August...
19/08/2021

Wenn wir der Wetterprognose des 100-jährigen Kalenders glauben können, beginnt der August trüb. Vom 2. bis zum 4. August soll es zwar "prächtig schön" werden, doch nachts sei es eher kühl. Für den 5. August sagt der Hundertjährige Kalender Gewitter mit Platzregen voraus. Dann soll sich das Wetter für einen Tag beruhigen, bis es bis zum 13. August regnen soll. Schließlich folgen drei schöne Sommertage, bevor ein Gewitter mit Sturmwind und Platzregen aufziehen soll. Und auch die restlichen Tage des Augusts versprechen nichts Gutes: Es soll bis zum Monatsende durchgehend stark regnen. Na prima! Wir können nur hoffen, dass der 100-Jährige Kalender nicht mit allen Vorhersagen recht behält.


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