Weck Assekuranz Makler GmbH

Weck Assekuranz Makler GmbH Wir sind Versicherungsmakler, haben seit 1988 Berufserfahrung und sind in der Lage unsere Kunden individuell zu beraten. gut beraten - gut versichert

Bei dem Thema "Anprall von Fahrzeugen am Gebäude" wird das oft nicht als wichtig in der Gebäudeversicherung betrachtet u...
06/03/2022

Bei dem Thema "Anprall von Fahrzeugen am Gebäude" wird das oft nicht als wichtig in der Gebäudeversicherung betrachtet und schon gerne mal als unrealistisch dargestellt. Hier ein aktuelles Beispiel wie das dann doch aussehen kann.

An solchen Beispielen sieht man, wie wichtig eine Top Wohngebäudeversicherung ist. Nicht der Beitrag entscheidet. Das Ta...
10/02/2021

An solchen Beispielen sieht man, wie wichtig eine Top Wohngebäudeversicherung ist. Nicht der Beitrag entscheidet. Das Tarifwerk ist von Bedeutung.

Schnee auf dem Dachboden: In den letzten Tagen sorgte Schnee auf Dachböden für eine unangenehme Überraschung. Wie kam der Schnee auf den Dachboden - und was tun, wenn man ihn zu spät entdeckt hat?

30/03/2020

Sonderinformation zur Patientenverfügung wegen "Corona"

„Ich habe in meiner Patientenverfügung festgelegt, dass ich keine künstliche Beatmung möchte. Gilt diese Festlegung auch, wenn ich von Corona betroffen bin? Werde ich dann nicht an ein Beatmungsgerät angeschlossen“

Zuerst ist festzuhalten, dass eine Patientenverfügung nur dann greift, wenn der Patient selber nicht mehr geschäftsfähig ist. Solange der Patient also geschäftsfähig ist, entscheidet er und es kommt auf die Regelungen in einer Patientenverfügung überhaupt nicht an.
Erst wenn der Patient also selber nicht mehr entscheiden kann, greift die Patientenverfügung. Und auch dann ist eine Patientenverfügung nur eine Regelung, die ab dem Zeitpunkt greift, in dem feststeht, dass der Sterbeprozess bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht. Eine Patientenverfügung regelt also nicht (!) allgemeine Krankenbehandlungen, sondern nur die Behandlung Sterbender. Sie regelt also nur die „letzten Tage“ eines Patienten, wenn feststeht, dass der Patient nicht überleben wird.
Im Falle einer Krankheit, z.B. einer Infektion wie bei Grippe/Influenza oder bei dem aktuellen Coronavirus SARS-CoV-2, steht selbst bei positiver Diagnose einer Infektion und selbst bei älteren Menschen ja noch überhaupt nicht fest, ob ein Patient überlebt oder stirbt. Hier greift deshalb eine Patientenverfügung noch gar nicht, weil noch begründete Hoffnung auf Heilung besteht. Erst wenn die Ärzte gar keine Chance mehr auf Überleben sehen, greift die Patientenverfügung, weil man dann in den letzten Stunden das Leiden nicht in die Länge ziehen will.
Änderungen der Patientenverfügung sind auf Grund der Corona-Pandemie nicht erforderlich.

Quelle:
Anwaltskanzlei Arnold
Anlegerschutzrecht | Vermittlerrecht | Vorsorgerecht
Inh. Lutz Arnold
Büro Dresden: Maxstraße 6, 01067 Dresden
Büro Berlin: Quartier Potsdamer Platz, Linkstr. 2, 8. Etage, 10785 Berlin

Aufgrund des Coronavirus sollen unnötige Kontakte vermieden werden. Wir haben für unser Kunden und Interessenten eine Lö...
16/03/2020

Aufgrund des Coronavirus sollen unnötige Kontakte vermieden werden. Wir haben für unser Kunden und Interessenten eine Lösung. Wir haben eine Onlineberatung. Wie das geht? Ganz einfach. Es muss nichts installiert werden.
PC Starten ->auf "weck-assekuranz.de" gehen
-> Onlineberatung. Während des Telefongespräches geben wir Ihnen den PIN und Sie haben den Bildschirm von uns auf Ihrem PC/Laptop.

https://www.csnstart.de/customer/weck-assekuranz

Die Presse veröffentlichte Ende Februar 2020 Titel wie „Verbot der Sterbehilfe gekippt!“ .„Karlsruhe erlaubt Sterbehilfe...
13/03/2020

Die Presse veröffentlichte Ende Februar 2020 Titel wie „Verbot der Sterbehilfe gekippt!“ .
„Karlsruhe erlaubt Sterbehilfe“ (Süddeutsche, 26.02.2020) und Ähnliches.
Aber um was ging es wirklich? Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende Februar 2020 eine Entscheidung verkündet (2BvR2347/15), die sich auf Sterbehilfe bezog.

Die Titel der Medien sind unsachlich, denn tatsächlich wurde nicht das "Verbot der Sterbehilfe gekippt" oder die "Sterbehilfe erlaubt", sondern das Verbot der "geschäftsmäßigen Sterbehilfe" für unwirksam erklärt, wie es in §217 StGB geregelt ist.

„Aktive Sterbehilfe“ war hier zu Lande schon immer verboten und bleibt wie bisher verboten.
Die „Passive Sterbehilfe“ bleibt Privatpersonen bzw. Angehörigen wie bisher erlaubt.

Bei dem Urteil vom 26.2.2020 hat sich das Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich mit der "geschäftsmäßigen (passiven) Sterbehilfe" befasst.
2015 wurde dies gesetzlich durch den § 217 StGB verboten. Durch das Bundesverfassungsgericht wurde nur dieses spezielle Verbot aufgehoben.
Für Privatpersonen, Patienten oder deren Angehörige ändert sich durch das Urteil nichts.
Für folgende Personengruppen ist das Urteil eine Erleichterung, da sie seit 2015 mit Haftstrafen mit bis zu drei Jahren rechnen mussten, wenn dem Sterbenden zum Behandlungsabbruch geraten wurde.
Sterbehilfevereine, Ärzte, Hospizmitarbeiter etc.

Andreas Voßkuhle, Präsident Bundesverfassungsgericht, begründet das Urteil

12/03/2020

Missgeschicke passieren jedem. Ob Sie zusammen mit Ihrem Haustürschlüssel auch den Schlüssel zu Ihrem Arbeitsplatz verlieren oder anstatt Benzin Diesel in de...

Vielleicht mal drüber nachdenken und nicht nur die Kfz Versicherung jedes Jahr vergleichen weil sie um 20 Euro teurer ge...
10/02/2020

Vielleicht mal drüber nachdenken und nicht nur die Kfz Versicherung jedes Jahr vergleichen weil sie um 20 Euro teurer geworden ist.

Wie sie ihr Auto versichern, wägen die Bundesbürger genau ab. Bei der Eigenheimpolice dagegen wird das wachsende Risiko existenziellerer Schäden wie Überflutung systematisch vernachlässigt. Auf die Politik sollten Geschädigte nicht zählen dürfen.

Zum 01.10.2020 erhöhen sich die Festzuschüsse der GKV.
08/02/2020

Zum 01.10.2020 erhöhen sich die Festzuschüsse der GKV.

Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Festzuschüsse bei der Versorgung mit einem Zahnersatz. Um einen höheren Zuschuss zu erhalten, müssen sie eine regelmäßige Teilnahme an zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen nachweisen. Ab Oktober 2020 kommt es hier zu Änderungen. Genaueres erfahren .....

Einer unserer TOP Haftpflichtversicherer
04/02/2020

Einer unserer TOP Haftpflichtversicherer

Missgeschicke passieren jedem. Ob Sie zusammen mit Ihrem Haustürschlüssel auch den Schlüssel zu Ihrem Arbeitsplatz verlieren oder anstatt Benzin Diesel in de...

Wer sich für eine flexible Altersversorgung interessiert kann sich bezüglich diesem Produkt der CONDOR gerne an uns wend...
30/01/2020

Wer sich für eine flexible Altersversorgung interessiert kann sich bezüglich diesem Produkt der CONDOR gerne an uns wenden.

Die Vorteile: "Die Flexibilität"

- Beiträge können angepasst oder ausgesetzt werden
- kostenfreie Entnahme während der Laufzeit
- Steuervorteile nutzen
- Sicherung einer lebenslange Rente, da die Langlebigkeit versichert ist

EasyMix: Eine Anlagestrategie für die Fondspolice, jetzt informieren: https://www.condor-versicherungen.de/easymix

19/12/2019

Die extremen Wetterereignisse in Europa häufen sich. Und mit ihnen Starkregenfälle.

Adresse

Lochham 9a
Warngau
83627

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 12:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

+498024479550

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Weck Assekuranz Makler GmbH erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Weck Assekuranz Makler GmbH senden:

Teilen