Sabine Krammer- Buchhaltung & Lohn

Sabine Krammer- Buchhaltung & Lohn Buchhaltung und Lohn Meine Ausbildung als Steuerfachkraft habe ich im Januar 1990 in Stuttgart abgeschlossen.

Danach arbeitete ich in meinem Ausbildungsbetrieb bis zur Geburt meiner zweiten Tochter. Anschließend war ich 18 Jahre lang im eigenen Betrieb für das Büromanagement, die Buchhaltung und die Kundenbetreuung zuständig. Seit April 2014 bin ich selbstständig als Buchhaltungs- und Lohnbüro tätig. Zur Zeit betreue ich ca 20 kleine und mittelständige Unternehmen im Bereich Buchhaltung, Lohn/Gehaltsabrec

hnung und Büromanagement. Die Arbeiten im meinem Büro werden mit dem Agenda Software Buchhaltungs- und Lohnprogramm durchgeführt. Das Programm ist mit DATEV kompatibel und ermöglicht einen problemlosen Datenexport zu Ihrem Steuerberater. Aufträge kann ich entweder in meinem Büro oder auf Wunsch mit Ihrem Buchhaltungsprogramm vor Ort erledigen. Mitglied im:





Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:

Markel International Insurance Company Limited, München

Spezialtag Gastro
05/06/2026

Spezialtag Gastro

Sofortmeldung bei MinijobAb 2026 wurden neu in die Sofortmeldepflicht aufgenommen: Friseur- und Kosmetikgewerbe und plat...
30/04/2026

Sofortmeldung bei Minijob
Ab 2026 wurden neu in die Sofortmeldepflicht aufgenommen: Friseur- und Kosmetikgewerbe und plattformbasierte Lieferdienste.

30/04/2026

Entlastungsprämie
beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat
am 24.04.2026 die sog. Entlastungsprämie
beschlossen.
Voraussetzung ist, dass die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wird,also insbesondere nicht im Wege einer
Entgeltumwandlung finanziert wird.
Sobald sich ein Arbeitgeber für die Zahlung
der Prämie entscheidet, greift der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.

16/03/2026

Änderungen bei der Sofortmeldung

Seit dem 1.1.2026 sind über die bislang verpflichteten Bereiche hinaus auch Beschäftigte sog. „plattformbasierter Lieferdienste“ spätestens am Tag der Arbeitsaufnahme anzumelden, außerdem auch Beschäftigte im Friseur-, Barber- und Kosmetikgewerbe.

30/01/2026

Betriebsveranstaltung und
Lohnsteuerpauschalierung
ab 2026:

Ab dem 01.01.2026 ist die Anwendung der
Lohnsteuerpauschalierung mit 25 % für
Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung nur noch möglich, wenn die
Betriebsveranstaltung allen Arbeitnehmern
offen steht.
Zuwendungen sind dabei alle Kosten der
Veranstaltung, wie z. B. Verpflegung, Raum‑
miete oder Eventmanager. Auch Geschenke
sind miteinzubeziehen. Kosten über 110 Euro
führen zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.

30/01/2026

Bewirtungskosten:
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit
Schreiben vom 19.11.2025 die Regelungen
zur Nachweisführung für den Betriebsaus‑
gabenabzug für Bewirtungsaufwendungen
angepasst. Hintergrund ist die Einführung
der E‑Rechnung.
Für die Anerkennung als Betriebsausgabe
ist die zeitnahe Erstellung des Bewirtungsbe‑
legs sowie eine entsprechende Verknüpfung
mit der Bewirtungsrechnung notwendig.
Kassenbelege über 250 Euro können nach‑
träglich durch eine E‑Rechnung berichtigt
werden. Nur handschriftliche oder maschi‑
nell erstellte Rechnungen sind nicht aus‑
reichend

30/12/2025

Hier einige wichtige Änderungen ab 2026:

Gastronomie/Catering:

Die 19 % Umsatzsteuer für Speisen auf Restaurant-/Verpflegungsdienstleistungen soll ab dem 1.1.2026 wieder auf 7 % sinken. Dies betrifft auch Cateringunternehmen, Convenience-Abteilungen etc. Für Getränke bleibt es weiterhin bei 19 %.

Arbeitnehmer Mindestlohn:
Mindestlohn erhöht sich auf 13,90 €, die Anhebung der Minijob-Grenze (auf 603 €)

Beitragsbemessungsgrenzen:
Kranken- und Pflegeversicherung:
• 69.750 Euro (jährlich)
• 5.812,50 Euro (monatlich)
Renten- und Arbeitslosenversicherung:
• 101.400 Euro (jährlich)
• 8.450 Euro (monatlich)

30/12/2025
15/12/2025

⛄️Weihnachtsurlaub🤶
Wir machen Weihnachtsurlaub 🎄🎄
Öffnungszeiten/ Erreichbarkeit:
17.12. 2025 vormittags geöffnet
18.12. 2025 nachmittags geöffnet
19.12.2025 bis 26.12.2025 bleibt unser Büro geschlossen
29.12.2025 vormittags geöffnet
30.12.2025 geöffnet
31.12.2025 geschlossen
Am 2. und 5.6. 2026 sind wir für die Löhne Dezember im Büro.
Alle Beitragsnachweise Dezember werden pünktlich zum 19.12.2025 versendet-🎀🎀

11/11/2025

Memo für alle:

Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf
13,90 Euro pro Stunde. Diese Anhebung erfolgt in einem zweistufigen Prozess: Ein Jahr später, am 1. Januar 2027, wird er auf 14,60 Euro angehoben.

Daraus ergibt sich ein wöchentlicher Wert von 139,00 Euro. Multipliziert mit 13 und dividiert durch 3 ergibt sich ein Betrag in Höhe von 602,33 Euro. Dieser wird aufgerundet, so dass die Entgeltgrenze für 2026 dann monatlich 603,00 Euro beträgt.

Adresse

EchazStr. 10
Wannweil
72827

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00
Dienstag 09:00 - 17:00
Mittwoch 09:00 - 17:00
Donnerstag 09:00 - 17:00
Freitag 09:00 - 12:00

Telefon

0172-8810603

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Sabine Krammer- Buchhaltung & Lohn erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Sabine Krammer- Buchhaltung & Lohn senden:

Teilen