17/02/2021
Ist bei Ihnen auch die Infektionsklausel mitvereinbart? z.B. Infektion mit dem und dessen Langzeitfolgen. Oder Langzeitfolgen eines . Wir Prüfen es gerne für Sie. Haben Sie noch keine ? Überdenken Sie Ihre bisherige Entscheidung vielleicht noch einmal und nehmen Sie es in die Hand. Ob es nachher eine ist oder eine (Schwere Krankheiten) oder eine oder eine sein wird, hängt von einigen Kriterien ab. Lassen Sie sich von uns einmal Beraten. Wir finden bestimmt die passende Lösung, die auf Sie zugeschnitten sein wird.
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Die Vielfalt am Markt der Arbeitskraftabsicherung wächst. Mit der Weiterentwicklung von BU- und Grundfähigkeitsversicherung steigen Beratungsanforderungen. Wird die Corona-Pandemie Folgen für diesen Bereich haben? Interview mit Dr. Jörg Schulz, geschäftsführender Gesellschafter der infinma Gmb...