23/07/2026
OLG Frankfurt zum berührungslosen Wildschaden
🚗🐗 Ausgewichen, nicht getroffen – trotzdem zahlt die Versicherung?
Das OLG Frankfurt hat entschieden: Wer vor einem Wildschwein ausweicht und dabei einen Fahrzeugschaden verursacht, hat oft Anspruch auf Ersatz aus der Teilkaskoversicherung – auch ohne direkten Zusammenstoß mit dem Tier.
Grundlage ist die sogenannte Rettungspflicht nach § 82 VVG. Entscheidend ist die Größe des Tieres: Bei einem Wildschwein oder Reh gilt das Ausweichmanöver als geboten, bei kleineren Tieren wie einem Fuchs eher nicht.
Wichtig für die Praxis: Auch ein spontanes, reflexartiges Ausweichen zählt als bewusste Rettungshandlung – ein durchdachter „Rettungsplan" ist nicht nötig.
Details zum Urteil (OLG Frankfurt, 27.05.2026, Az. 3 U 11/24) und zur Beweisführung bei fehlenden Tierspuren gibt's im vollständigen Beitrag. 👇
Den vollständigen Beitrag lesen Sie hier:
https://www.iww.de/ue/schadenregulierung/rettungskosten-olg-frankfurt-zum-beruehrungslosen-wildschaden-und-zum-vorschadeneinwand-f174680