02/09/2026
E-Dienstwagen zu Hause laden: Neue Regeln seit 2026
Die bisherigen monatlichen Pauschalen für privat getragenen Ladestrom sind weggefallen. Seit 2026 muss die für den Dienstwagen geladene Strommenge über einen gesonderten Zähler, zum Beispiel in der Wallbox oder im Fahrzeug, nachgewiesen werden.
Für die steuerfreie Erstattung gibt es zwei Möglichkeiten:
⚡ Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten
⚡ Strompreispauschale von 34 Cent je nachgewiesener kWh für 2026
Die gewählte Methode gilt jeweils für das gesamte Kalenderjahr.
Wichtig: Die häufig genannten 3.000 kWh beziehungsweise 1.020 Euro sind keine allgemeine Obergrenze, sondern lediglich ein Rechenbeispiel des Bundesfinanzministeriums.
Bei Fragen zur Umsetzung in der Lohnabrechnung unterstützt Sie avatu gerne.