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Der Jahresabschluss ist mehr als nur eine Pflicht zum Jahresende.Er zeigt, wie ein Unternehmen wirtschaftlich dasteht: W...
03/06/2026

Der Jahresabschluss ist mehr als nur eine Pflicht zum Jahresende.

Er zeigt, wie ein Unternehmen wirtschaftlich dasteht: Welche Werte vorhanden sind, welche Verbindlichkeiten bestehen und wie erfolgreich das Geschäftsjahr gelaufen ist.

Dazu gehören in der Regel die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Je nach Rechtsform und Unternehmensgröße kommen weitere Unterlagen hinzu, zum Beispiel ein Anhang oder ein Lagebericht.

Wichtig ist: Ein gut vorbereiteter Jahresabschluss hilft nicht nur dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Er schafft auch Klarheit für Unternehmerinnen und Unternehmer, Banken, Investoren und Geschäftspartner.

Wer frühzeitig startet, Belege sauber abstimmt und offene Punkte rechtzeitig klärt, vermeidet Stress kurz vor der Frist und hat am Ende bessere Entscheidungsgrundlagen für das neue Geschäftsjahr.

Rückstellungen beim Vorruhestandsmodell: BFH sorgt für mehr KlarheitDer Bundesfinanzhof hat eine wichtige Entscheidung f...
27/05/2026

Rückstellungen beim Vorruhestandsmodell: BFH sorgt für mehr Klarheit

Der Bundesfinanzhof hat eine wichtige Entscheidung für Unternehmen getroffen, die ihren Mitarbeitenden ein Vorruhestandsmodell anbieten.

Im entschiedenen Fall konnten bestimmte Führungskräfte bis zu drei Jahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze von der Arbeit freigestellt werden. Während dieser Zeit sollten sie weiterhin 70 Prozent ihrer jährlichen Bruttovergütung erhalten. Voraussetzung war unter anderem eine lange Unternehmenszugehörigkeit von mindestens 25 Jahren.

Das Finanzamt wollte Rückstellungen nur für die Fälle anerkennen, in denen bereits eine gesonderte Freistellungsvereinbarung unterschrieben war.

Der BFH sah das anders. Eine Rückstellung kann auch dann möglich sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine solche Vereinbarung abgeschlossen wurde. Entscheidend ist, ob der Anspruch auf das Vorruhestandsmodell bereits im Anstellungsvertrag geregelt ist.

Für die Praxis bedeutet das: Unternehmen sollten ihre Vorruhestandsregelungen und Anstellungsverträge genau prüfen. Denn bei klar geregelten Ansprüchen kann sich früher als gedacht eine bilanzielle Rückstellung ergeben.

Wie so oft gilt: Entscheidend ist der konkrete Einzelfall. Besonders wichtig sind die vertragliche Ausgestaltung und die richtige Bewertung der Rückstellung.

Quelle: BFH, Urteil vom 05.02.2026, IV R 11/24

🏠 Immobilie gekauft und direkt modernisiert?Dann sollten Sie die 15% Grenze kennen.Wer innerhalb von drei Jahren nach de...
20/05/2026

🏠 Immobilie gekauft und direkt modernisiert?

Dann sollten Sie die 15% Grenze kennen.

Wer innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf größere Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen durchführt, kann die Kosten nicht immer sofort steuerlich absetzen.

Übersteigen die Netto-Aufwendungen 15 % der Gebäudeanschaffungskosten, werden sie oft zu anschaffungsnahen Herstellungskosten. Die Folge: Steuerliche Berücksichtigung nur über die Abschreibung also verteilt über viele Jahre.

Das neue BMF-Schreiben vom 26.01.2026 bringt hierzu wichtige Klarstellungen, insbesondere zur Einordnung von Gebäudestandards.

Unser Rat: Sanierungen frühzeitig steuerlich planen. Nicht erst, wenn die Rechnungen da sind.

Morgen feiern wir Christi Himmelfahrt. Für viele auch ein Tag, um den Vatertag mit Familie, Freunden oder einer kleinen ...
13/05/2026

Morgen feiern wir Christi Himmelfahrt. Für viele auch ein Tag, um den Vatertag mit Familie, Freunden oder einer kleinen Auszeit zu genießen.

Wir wünschen allen Mandantinnen und Mandanten, Mitarbeitenden sowie ihren Familien einen schönen Feiertag und erholsame Stunden.

Am Freitag sind wir wieder wie gewohnt für Sie da.

Ihr Team von avatu GmbH

Umsatzsteuer: Voranmeldungen stärker im FokusDer BGH hat seine Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung geändert.Wich...
06/05/2026

Umsatzsteuer: Voranmeldungen stärker im Fokus

Der BGH hat seine Rechtsprechung zur Umsatzsteuervoranmeldung geändert.

Wichtig ist: Eine Umsatzsteuervoranmeldung ist nicht nur ein Zwischenschritt zur Jahreserklärung, sondern eine eigenständige steuerliche Erklärung.

Für Unternehmen bedeutet das: Fehler in Voranmeldungen sollten nicht einfach bis zur Jahreserklärung "mitgeschleppt" werden. Entscheidend sind saubere Prozesse, klare Zuständigkeiten und eine zeitnahe Korrektur, wenn Unstimmigkeiten auffallen.

Kurz gesagt:
Umsatzsteuervoranmeldungen verdienen mehr Aufmerksamkeit. Wer hier sorgfältig arbeitet, reduziert steuerliche und strafrechtliche Risiken.

BGH, Beschluss vom 10.12.2025 - 1 StR 387/25

Steuerfachangestellte (m/w/d) gesucht – Vollzeit/Teilzeit | FinanzbuchhaltungDu liebst Zahlen, arbeitest gern mit DATEV ...
30/04/2026

Steuerfachangestellte (m/w/d) gesucht – Vollzeit/Teilzeit | Finanzbuchhaltung

Du liebst Zahlen, arbeitest gern mit DATEV oder Agenda und möchtest in einem modernen, freundlichen Team durchstarten? Dann komm zu uns!

Das erwartet dich bei uns:
✨ Modern ausgestattetes Büro
✨ Junge, engagierte Kollegen/-innen
✨ Abwechslungsreiche Mandanten
✨ Selbstständige Betreuung und Beratung

Das bieten wir dir:
✔ Unbefristete Festanstellung
✔ Flexible Arbeitszeiten
✔ Fort- und Weiterbildung
✔ Urlaubs- und Weihnachtsgeld, VWL & betriebliche Krankenzusatzversicherung
✔ 30 Tage Urlaub

Klingt gut? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung per Mail an [email protected] z. H. Herrn Thirkettle.

📌 Elektronische Steuerbescheide: Umstellung erst ab 2027Die ursprünglich für 2026 geplante Umstellung auf elektronische ...
29/04/2026

📌 Elektronische Steuerbescheide: Umstellung erst ab 2027

Die ursprünglich für 2026 geplante Umstellung auf elektronische Steuerbescheide wurde verschoben. Das bedeutet: Im Jahr 2026 bleibt für viele Steuerpflichtige zunächst alles wie bisher.

Wer bisher nicht ausdrücklich in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat, erhält seinen Steuerbescheid auch 2026 weiterhin in Papierform per Post.

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das: Wer seine Steuererklärung elektronisch abgibt, soll den Steuerbescheid grundsätzlich auch elektronisch erhalten. Der Bescheid wird dann digital bereitgestellt, zum Beispiel über ELSTER oder über eine bevollmächtigte Stelle.

Wichtig: Wer auch ab 2027 weiterhin einen Papierbescheid erhalten möchte, kann der elektronischen Bekanntgabe widersprechen bzw. eine postalische Bekanntgabe beantragen. Das sollte rechtzeitig geprüft werden, damit es später nicht zu Überraschungen kommt.

Wer seine Steuererklärung weiterhin auf Papier abgibt und keinen ELSTER-Zugang nutzt, erhält den Bescheid grundsätzlich auch weiterhin per Post.

Plötzlich fällt die Betreuung aus und der Job läuft trotzdem weiter?Genau für solche Fälle gibt es eine wichtige steuerl...
22/04/2026

Plötzlich fällt die Betreuung aus und der Job läuft trotzdem weiter?

Genau für solche Fälle gibt es eine wichtige steuerliche Entlastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer:

Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 Euro pro Jahr steuerfrei für eine kurzfristig notwendige Betreuung erstatten.

Das gilt zum Beispiel bei:
- der Betreuung von Kindern unter 14 Jahren
- der Betreuung von behinderten Kindern, die sich nicht selbst unterhalten können
- der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen

Wichtig ist:
Die Unterstützung muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden und aus einem zwingenden beruflichen Anlass entstehen.

Gerade in unvorhergesehenen Situationen kann das eine echte Hilfe sein und zeigt, wie sich Familie, Pflege und Beruf besser vereinbaren lassen.

Für Arbeitgeber lohnt es sich, diese Möglichkeit zu kennen und sinnvoll zu nutzen.

Steuerfachangestellte (m/w/d) gesucht – Vollzeit | FinanzbuchhaltungDu liebst Zahlen, arbeitest gern mit DATEV und möcht...
17/04/2026

Steuerfachangestellte (m/w/d) gesucht – Vollzeit | Finanzbuchhaltung

Du liebst Zahlen, arbeitest gern mit DATEV und möchtest in einem modernen, freundlichen Team durchstarten? Dann komm zu uns!

Das erwartet dich bei uns:
✨ Modern ausgestattetes Büro
✨ Junge, engagierte Kollegen/-innen
✨ Abwechslungsreiche Mandanten
✨ Selbstständige Betreuung und Beratung

Das bieten wir dir:
✔ Unbefristete Festanstellung
✔ Flexible Arbeitszeiten
✔ Fort- und Weiterbildung
✔ Urlaubs- und Weihnachtsgeld, VWL & betriebliche Krankenzusatzversicherung
✔ 30 Tage Urlaub

Klingt gut? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbung per Mail an [email protected] z. H. Herrn Thirkettle.

Kleinunternehmerregelung.Wichtig zu wissen: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte, kann die Regelung nu...
15/04/2026

Kleinunternehmerregelung.

Wichtig zu wissen: Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte, kann die Regelung nutzen. Im laufenden Jahr endet sie allerdings sofort, sobald die 100.000-Euro-Grenze überschritten wird. Bei Neugründungen gilt im Startjahr die Grenze von 25.000 Euro.

Kleinunternehmer stellen ihre Leistungen ohne Umsatzsteuer in Rechnung, können dafür aber in der Regel auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Das spart Bürokratie, ist aber nicht für jedes Geschäftsmodell die beste Lösung.

Wer freiwillig zur Regelbesteuerung wechselt, ist daran grundsätzlich für fünf Jahre gebunden. Deshalb lohnt es sich, die Entscheidung vorab gut zu prüfen - vor allem bei größeren Investitionen oder wenn überwiegend Geschäftskunden betreut werden.

Adresse

EisenerzStr. 20
Neunkirchen
53819

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

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