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E-Dienstwagen zu Hause laden: Neue Regeln seit 2026Die bisherigen monatlichen Pauschalen für privat getragenen Ladestrom...
02/09/2026

E-Dienstwagen zu Hause laden: Neue Regeln seit 2026

Die bisherigen monatlichen Pauschalen für privat getragenen Ladestrom sind weggefallen. Seit 2026 muss die für den Dienstwagen geladene Strommenge über einen gesonderten Zähler, zum Beispiel in der Wallbox oder im Fahrzeug, nachgewiesen werden.

Für die steuerfreie Erstattung gibt es zwei Möglichkeiten:

⚡ Abrechnung der tatsächlichen Stromkosten
⚡ Strompreispauschale von 34 Cent je nachgewiesener kWh für 2026

Die gewählte Methode gilt jeweils für das gesamte Kalenderjahr.

Wichtig: Die häufig genannten 3.000 kWh beziehungsweise 1.020 Euro sind keine allgemeine Obergrenze, sondern lediglich ein Rechenbeispiel des Bundesfinanzministeriums.

Bei Fragen zur Umsetzung in der Lohnabrechnung unterstützt Sie avatu gerne.

Unangekündigte Kassenkontrollen: Viele Betriebe mit AuffälligkeitenBei landesweiten Kontrollen in Baden-Württemberg wurd...
26/08/2026

Unangekündigte Kassenkontrollen: Viele Betriebe mit Auffälligkeiten

Bei landesweiten Kontrollen in Baden-Württemberg wurden 162 Barber-Shops, Tattoo- und Nagelstudios überprüft. Das Ergebnis: In 94 Betrieben stellten die Prüfer Unregelmäßigkeiten fest. Damit war mehr als jeder zweite kontrollierte Betrieb betroffen.

Besonders häufig ging es um Fehler bei der Kassenführung. In mehreren Fällen wurde die Belegausgabepflicht nicht eingehalten oder die vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung des Kassensystems fehlte. Auch Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wurden festgestellt.

Eine Kassen-Nachschau muss nicht angekündigt werden. Die Prüfer können während der üblichen Geschäftszeiten erscheinen, einen Kassensturz verlangen, Kassendaten kontrollieren oder Testkäufe durchführen. Geprüft werden sowohl elektronische Kassensysteme als auch offene Ladenkassen. Bei größeren Auffälligkeiten kann direkt eine umfassende Betriebsprüfung folgen.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Kassenführung sollte jederzeit vollständig und nachvollziehbar sein. Dazu gehören insbesondere:

- tägliche und lückenlose Aufzeichnungen
- eine ordnungsgemäß eingerichtete technische Sicherheitseinrichtung
- die Einhaltung der Belegausgabepflicht bei elektronischen Kassensystemen
- vollständige Kassenberichte und Organisationsunterlagen
- klare Abläufe für den Fall einer unangekündigten Kontrolle

Eine ordentliche Kassenführung ist kein Thema, das erst kurz vor einer Prüfung erledigt werden sollte. Wer seine Abläufe regelmäßig kontrolliert und Unklarheiten frühzeitig mit der steuerlichen Beratung abstimmt, ist im Ernstfall deutlich besser vorbereitet.

Ihr Team von avatu

📌 Neue Vordrucke zu § 13b UStG -> was Unternehmen jetzt beachten solltenDas Bundesfinanzministerium hat zwei Bescheinigu...
19/08/2026

📌 Neue Vordrucke zu § 13b UStG -> was Unternehmen jetzt beachten sollten

Das Bundesfinanzministerium hat zwei Bescheinigungsmuster rund um das Reverse-Charge-Verfahren neu veröffentlicht. Die Änderungen betreffen überwiegend die Gestaltung und einzelne redaktionelle Punkte. Trotzdem sollten Unternehmen ihre Unterlagen und Fristen überprüfen.

✅ USt 1 TS - Ansässigkeit im Inland

Ist im Einzelfall unklar, ob ein leistendes Unternehmen im Inland ansässig ist, kann eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts Klarheit schaffen. Das neue Muster ersetzt die bisherige Fassung aus dem Jahr 2019.

Die Bescheinigung gilt höchstens ein Jahr.

✅ USt 1 TG - Bau- und Gebäudereinigungsleistungen

Dieser Nachweis bestätigt, dass ein Unternehmen nachhaltig Bauleistungen oder Gebäudereinigungsleistungen erbringt. Bei entsprechenden Eingangsleistungen kann dadurch die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergehen.

Die Bescheinigung gilt höchstens drei Jahre.

Wichtig für die Rechnungsstellung:

Greift das Reverse-Charge-Verfahren, wird die Rechnung ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis erstellt. Außerdem muss sie den Hinweis

"Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" enthalten.

Unser Praxistipp:

Bei neuen Anträgen sollte auf den aktuellen Formularstand 04/26 geachtet werden. Bereits vorhandene Bescheinigungen sollten nicht allein wegen des neuen Layouts aussortiert werden. Prüfen Sie zunächst das eingetragene Ablaufdatum und ob der Nachweis möglicherweise widerrufen wurde.

Da die Anwendung des § 13b UStG immer vom konkreten Sachverhalt abhängt, sollten Zweifelsfälle steuerlich geprüft werden.

Wir unterstützen Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen und Fristen in Ihrer laufenden Buchhaltung im Blick zu behalten.

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Unfall auf dem Weg zum Mittagessen: Arbeitsunfall oder Privatsache?Ein Sturz auf dem Weg zum Mittagessen kann auch im Ho...
12/08/2026

Unfall auf dem Weg zum Mittagessen: Arbeitsunfall oder Privatsache?

Ein Sturz auf dem Weg zum Mittagessen kann auch im Homeoffice als Arbeitsunfall gelten, aber nicht automatisch. Das zeigen zwei neue Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts.

Im ersten Fall stürzte eine Arbeitnehmerin auf dem Weg von ihrem Homeoffice zu einem Imbiss und brach sich den Oberarm. Das Gericht erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an. Ausschlaggebend war unter anderem, dass sie fest in den betrieblichen Tagesablauf eingebunden war: Sie hatte vor und nach der Pause Termine, meldete sich bei ihren Kollegen in die Mittagspause ab und hatte den Arbeitstag als Homeoffice-Tag angekündigt.

Anders entschied das Gericht im zweiten Fall. Ein Arbeitnehmer arbeitete mobil bei einem Kollegen und verletzte sich nach dem Essenskauf auf der Treppe zur Terrasse. Hier bestand nach Ansicht des Gerichts kein Versicherungsschutz. Der Beschäftigte konnte seinen Arbeitsort und seine Pausen frei gestalten. Der Weg zur Terrasse diente daher überwiegend dem privaten Essen.

Wichtig für die Praxis: Der Weg zur Beschaffung einer Mahlzeit kann versichert sein, wenn er eng mit der beruflichen Tätigkeit und den betrieblichen Abläufen verbunden ist. Die Nahrungsaufnahme selbst gehört dagegen grundsätzlich zum privaten Lebensbereich.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Beim Bundessozialgericht sind Revisionen anhängig.

Klare Vereinbarungen zu Homeoffice, mobilem Arbeiten und betrieblichen Abläufen schaffen Transparenz. Ob ein Unfall tatsächlich versichert ist, bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.

Ihr Team von avatu

Quelle: Hessisches LSG, Urteile vom 28.04.2026 - L 3 U 189/24 - und vom 19.05.2026 - L 3 U 176/25; Revisionen beim BSG unter B 2 U 8/26 R und B 2 U 9/26 R.

📌 Ungeklärte Einzahlungen auf dem Betriebskonto: Der Nachweis entscheidetEine Bareinzahlung ist schnell gemacht. Schwier...
05/08/2026

📌 Ungeklärte Einzahlungen auf dem Betriebskonto: Der Nachweis entscheidet

Eine Bareinzahlung ist schnell gemacht. Schwierig wird es, wenn Monate oder Jahre später nicht mehr nachvollziehbar ist, woher das Geld stammte.

Das Niedersächsische Finanzgericht hat bestätigt: Können Unternehmer die Herkunft einer Einzahlung auf dem betrieblichen Konto nicht schlüssig erklären und belegen, darf das Finanzamt den Betrag als Betriebseinnahme behandeln und den Gewinn entsprechend erhöhen.

Wichtig: Private Einzahlungen sind nicht automatisch steuerpflichtig. Ihre Herkunft sollte jedoch von Anfang an klar dokumentiert werden -> mit Datum, Betrag, Anlass und passenden Unterlagen. Je nach Fall können das beispielsweise Kontoauszüge, Kauf- oder Darlehensverträge, Erbnachweise oder Quittungen sein.

Unser Praxistipp: Private und betriebliche Zahlungen möglichst konsequent trennen. Das erleichtert die Buchhaltung, spart Rückfragen und kann Hinzuschätzungen bei einer Betriebsprüfung vermeiden.

Niedersächsisches Finanzgericht
Urteil vom 22.04.2026
Az. 4 K 12/26 - rechtskräftig

Bei Fragen zur Organisation Ihrer Finanzbuchhaltung ist das Team der avatu GmbH gern für Sie da.

www.avatu.de



Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung.

Wenn Reichweite zur Steuerfrage wirdMit Social Media Geld zu verdienen, beginnt oft ganz nebenbei: eine erste Kooperatio...
29/07/2026

Wenn Reichweite zur Steuerfrage wird

Mit Social Media Geld zu verdienen, beginnt oft ganz nebenbei: eine erste Kooperation, ein Affiliate-Link oder ein kostenlos zugesandtes Produkt. Steuerlich kann daraus jedoch schneller eine unternehmerische Tätigkeit werden, als viele vermuten.

Dabei zählt nicht, wie viele Follower ein Account hat oder ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Entscheidend ist, ob mit den Inhalten Einnahmen erzielt oder wirtschaftliche Vorteile erlangt werden.

Auch vermeintlich kostenlose Leistungen können steuerlich relevant sein. Dazu gehören beispielsweise:
• Produkte, die dauerhaft behalten werden dürfen
• kostenlose Hotelaufenthalte oder Reisen
• Eventeinladungen im Zusammenhang mit einer Berichterstattung
• Provisionen aus Rabattcodes und Affiliate-Links
• Vergütungen von Plattformen und Werbepartnern

Solche Einnahmen sollten von Anfang an vollständig dokumentiert werden. Je nach Umfang können eine Gewerbeanmeldung sowie Pflichten bei Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer entstehen.

Gleichzeitig gilt: Nicht jede Ausgabe für Kleidung, Reisen, Technik oder Restaurantbesuche ist automatisch steuerlich absetzbar. Private und betriebliche Kosten müssen klar voneinander getrennt werden.

Wer frühzeitig für ordentliche Aufzeichnungen, passende Rechnungen und klare Verträge sorgt, schützt sich vor späteren Nachzahlungen und unnötigen Problemen mit dem Finanzamt.

Ihr Team von avatu.de

25/07/2026

☀️ Ein gelungener Sommerabend mit starken Partnern!

Vielen Dank an Alexander Thirkettle und das gesamte Team der avatu GmbH für die Einladung zum diesjährigen Sommerfest.

Es war ein rundum gelungener Abend mit tollen Gesprächen, leckerem Essen und vielen netten Begegnungen. Solche Veranstaltungen zeigen einmal mehr, wie wichtig ein persönlicher Austausch und starke Partnerschaften für eine erfolgreiche Zusammenarbeit sind.

Wir freuen uns, Teil dieses Abends gewesen zu sein und bedanken uns herzlich für die Gastfreundschaft.

Auf viele weitere gemeinsame Projekte und eine weiterhin erfolgreiche Zusammenarbeit! 🤝

🚗⚡ E-Auto im Betrieb: Was gilt bei privater Nutzung?Wer sein betriebliches Elektroauto auch privat fährt, muss dafür ein...
22/07/2026

🚗⚡ E-Auto im Betrieb: Was gilt bei privater Nutzung?

Wer sein betriebliches Elektroauto auch privat fährt, muss dafür einen Privatanteil versteuern. Bei reinen Elektrofahrzeugen fällt dieser häufig deutlich niedriger aus als bei einem klassischen Verbrenner.

Wurde das reine Elektroauto nach dem 30. Juni 2025 angeschafft und liegt der Bruttolistenpreis bei höchstens 100.000 Euro, werden monatlich 0,25 Prozent des Listenpreises als private Nutzungsentnahme angesetzt. Liegt der Listenpreis darüber, sind es in der Regel 0,5 Prozent.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem Bruttolistenpreis von 60.000 Euro beträgt die monatliche Nutzungsentnahme 150 Euro. Das sind nicht 150 Euro Steuer. Der Betrag erhöht zunächst den steuerlichen Gewinn. Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte müssen gegebenenfalls zusätzlich berücksichtigt werden.

Für Plug-in-Hybride gilt die 0,5-Prozent-Regel bei Anschaffungen ab 2025 nur, wenn der CO₂-Ausstoß höchstens 50 Gramm pro Kilometer beträgt oder das Fahrzeug eine elektrische Reichweite von mindestens 80 Kilometern erreicht.

Wichtig für Unternehmerinnen und Unternehmer: Die pauschale Berechnung ist nur möglich, wenn das Fahrzeug zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Maßgeblich ist außerdem der Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung und nicht der tatsächlich gezahlte Kaufpreis.

Auch die Umsatzsteuer sollte man im Blick behalten. Hier gelten eigene Regeln, und die steuerliche Viertel- oder Halbierung wird grundsätzlich nicht übernommen.

Gerade bei älteren Anschaffungen, Leasingfahrzeugen oder der Nutzung eines Fahrtenbuchs lohnt sich deshalb ein genauer Blick auf den Einzelfall.

Ihr Team von avatu.de

Hinweis: Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Kassenführung: Bei Bargeschäften zählt jeder Vorgang 🧾Wer Barumsätze mit einem elektronischen Kassensystem oder einer Re...
17/07/2026

Kassenführung: Bei Bargeschäften zählt jeder Vorgang 🧾

Wer Barumsätze mit einem elektronischen Kassensystem oder einer Registrierkasse erfasst, muss seine Geschäftsvorgänge vollständig, zeitnah und nachvollziehbar dokumentieren. Das Kassensystem muss durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung - kurz TSE - abgesichert sein. Sie sorgt dafür, dass nachträgliche Änderungen an den Kassendaten erkennbar bleiben.

Zu einer ordnungsgemäßen Kassenführung gehören unter anderem:
✓ eine funktionierende und gültig zertifizierte TSE
✓ die korrekte Ausgabe von Belegen
✓ vollständig gespeicherte und kurzfristig auswertbare Kassendaten
✓ eine aktuelle Verfahrensdokumentation
✓ die fristgerechte Meldung des Kassensystems über ELSTER

Wichtig zu wissen: Das Finanzamt kann die Kassenführung im Rahmen einer Kassen-Nachschau unangekündigt kontrollieren. Fehlende Unterlagen, nicht nachvollziehbare Buchungen oder technische Mängel können schnell zu Beanstandungen und einer weitergehenden Prüfung führen.

Eine allgemeine Pflicht zur Nutzung einer elektronischen Kasse gibt es allerdings nicht. Auch eine offene Ladenkasse ist weiterhin erlaubt - sie muss jedoch genauso sorgfältig, vollständig und nachvollziehbar geführt werden.

Unser Tipp: Prüfen Sie regelmäßig, ob TSE, Kassenmeldung, Belegausgabe, Datenexport und Verfahrensdokumentation auf dem aktuellen Stand sind. Eine sauber geführte Kasse schützt vor unnötigen Problemen bei einer Prüfung.



Rechtsstand geprüft am 17. Juli 2026. Der Beitrag ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung.

Eigenkapital und Privatentnahmen kurz erklärtAls Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft können...
08/07/2026

Eigenkapital und Privatentnahmen kurz erklärt

Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Personengesellschaft können Sie Geld oder andere Werte für private Zwecke aus Ihrem Unternehmen entnehmen.

Wichtig: Privatentnahmen sind keine Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn nicht. Die Einkommensteuer richtet sich nach dem erzielten Gewinn nicht nach der Höhe Ihrer Privatentnahmen.

Jede Privatentnahme verringert jedoch das Eigenkapital Ihres Unternehmens. Werden dauerhaft mehr Gelder entnommen, als erwirtschaftet werden, kann das Eigenkapital sinken. Das kann die Liquidität belasten und die Bonität des Unternehmens verschlechtern.

💡 Unser Tipp: Planen Sie Ihre Privatentnahmen mit Bedacht und behalten Sie ausreichend finanzielle Mittel für Steuern, laufende Kosten und Investitionen im Unternehmen.

Adresse

EisenerzStr. 20
Neunkirchen
53819

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 17:00
Dienstag 08:00 - 17:00
Mittwoch 08:00 - 17:00
Donnerstag 08:00 - 17:00
Freitag 08:00 - 14:00

Telefon

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