18/07/2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 14.07.2025 die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) angepasst. Hintergrund war die Einführung einer E-Rechnung.
Neben begrifflichen Anpassungen werden folgende Punkte und deren Voraussetzungen erläutert:
• keine bildhafte Kopie aus Fakturierungsprogramm
• Aufbewahrung des strukturierten Datenteils einer Rechnung
• Keine Aufbewahrung von Nachweisen eines Zahlungsabwicklungsdienstes
• Aufbewahrung im hybriden Format nur bei weiteren relevanten Angaben
• Aufbewahrung im Ursprungsformat
• mittelbarer Datenzugriff durch die Finanzbehörden