Belegwerte GmbH

Belegwerte GmbH Unsere Leistungen: Finanzbuchhaltung, Lohn- und Gehaltsabrechung, Unternehmensberatung Zudem werden Beratungskosten in vielen Fällen auch staatlich bezuschusst.

Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt bieten wir Ihnen einen maßgeschneiderten Service bei dem Sie die Kosten genau kalkulieren und welchen Sie jederzeit flexibel anpassen können. Unser qualifiziertes Team entlastet Sie und Ihre Mitarbeiter, während sich diese auf Ihre Kompetenzen konzentrieren können. Regelmäßige Gespräche mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner helfen Ihnen die richtigen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen.

Gerne sind wir auch für Euch da! Vereinbart Euren ersten kostenlosen Erstberatungstermin:)
24/09/2017

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Fremdvergleich bei ArbeitsverhältnissenWenn Arbeitsverhältnisse unter nahestehenden Personen abgeschlossen werden, muss ...
04/05/2017

Fremdvergleich bei Arbeitsverhältnissen

Wenn Arbeitsverhältnisse unter nahestehenden Personen abgeschlossen werden, muss der Fremdvergleich eingehalten werden. Das Finanzgericht Niedersachsen schränkt den Personenkreis mit dem aktuellen Urteil ein. Soweit eine nahestehende Person vorliegt, die aber kein Angehöriger ist, werden diese Grundsätze der Finanzverwaltung nicht zur Anwendung gebracht. Im Urteilsfall ging es um eine nicht mehr bestehende nichteheliche Lebensgemeinschaft. Der steuerlich anerkannte Minijob wurde umgestaltet, so dass die ehemalige Lebensgefährtin mit dem gemeinsamen Kind nur noch statt Barlohn die Überlassung des Pkw als Bezug bekommen hatte. Die Finanzverwaltung sah in dieser Vertragsgestaltung einen Verstoß gegen den Vergleich mit fremden Dritten. Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde Revision beim BFH zugelassen: ob und unter welchen Voraussetzungen kommen die Grundsätze für die Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen auch bei fremden Dritten zur Anwendung?

Weitere Infos unter www.belegwerte.de

Zuzahlung zu den BenzinkostenNutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerd...
05/04/2017

Zuzahlung zu den Benzinkosten

Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Mit zwei Urteilen hat der BFH zugunsten des Steuerpflichtigen aktuell entschieden. Damit kann nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt sondern auch individuelle Kosten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der 1 % Methode berücksichtigt werden. Allerdings kann der Wert des geldwerten Vorteils durch Zuzahlungen des Arbeitnehmers nur bis null reduziert werden. Ein verbleibender Restbetrag bleibt ohne steuerliche Auswirkung. Dies hat der BFH im zweiten Urteilsfall deutlich gemacht, in dem die Zuzahlung des Arbeitnehmers höher als der ermittelte geldwerte Vorteil nach Fahrtenbuchmethode war. Insbesondere kann ein Ansatz bei den Werbungskosten nicht erfolgen.

Fragen dazu? www.belegwerte.de

Einheitliche BMG für die KörperschaftsteuerErneut soll dieses Thema in den Mitgliedstaaten vorangebracht werden. Eine St...
29/03/2017

Einheitliche BMG für die Körperschaftsteuer

Erneut soll dieses Thema in den Mitgliedstaaten vorangebracht werden. Eine Steuererklärung für alle Gewinne in der EU - das soll mit einer gemeinsamen konsolidierten Bemessungsgrundlage bei der Körperschaftsteuer erreicht werden. In einem ersten Schritt soll ein einheitliches Regelwerk gefunden werden. In einem zweiten Schritt sollen die unternehmerischen Gewinne und Verluste in unterschiedlichen EU-Länder zu einem Nettoergebnis zusammengefasst werden (GKKB). Die Steuer soll dann mit einem Schlüssel auf die Mitgliedstaaten verteilt werden, in dem das Unternehmen aktiv war. Mit zusätzlichen neuen Bestimmungen sollen Regelungen geschaffen werden, die für alle Unternehmen in der EU zur Anwendung kommen, so z. B. ein Abzug für Forschung und Entwicklung oder fiktive Zinsen für das Eigenkapital.

Weitere Informationen über uns finden Sie unter www.belegwerte.de

Arbeitslosenquote im EU-RaumDie Arbeitslosenquote im EU-Raum liegt aktuell bei 9,8 %. Das ist die niedrigste Quote, die ...
23/03/2017

Arbeitslosenquote im EU-Raum

Die Arbeitslosenquote im EU-Raum liegt aktuell bei 9,8 %. Das ist die niedrigste Quote, die im EU-Raum seit 2009 festgestellt werden konnte. Die niedrigsten Quoten haben Tschechien (3,7 %) und Deutschland (4,3 %). Die höchsten Quoten registrierten Griechenland (23,1 %) und Spanien (19,2 %). Die Arbeitslosenquote stieg in Estland, Zypern, Dänemark und Italien und ging in 24 Mitgliedstaaten zurück. Der stärkste Rückgang ist in Kroatien von 15,7 auf 11,4 % festgestellt worden.

Weiter Informationen über uns finden Sie unter www.belegwerte.de

15/03/2017

Wir suchen für unser Team Verstärkung: DICH!

Wir bieten eine flexible Teilzeitstelle als Finanzbuchhalter/-in oder Lohnbuchhalter/-in

Wir erwarten von Dir:
Selbständige Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen und wenn möglich Kenntnisse in Lohnbuchhaltung.

Wir bieten Dir:
Flexible Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag auf Teilzeit!
Ein nettes Team.

Bewerbung richtest Du bitte an:
Belegwerte GmbH
Traubenstr. 55a, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 / 566 124 40
E-Mail: [email protected]

oder direkt hier über Facebook.

Wir freuen uns auf Dich!

Wir suchen für unser Team Verstärkung: DICH!Wir bieten eine flexible Teilzeitstelle als Finanzbuchhalter/-in oder Lohnbu...
14/03/2017

Wir suchen für unser Team Verstärkung: DICH!

Wir bieten eine flexible Teilzeitstelle als Finanzbuchhalter/-in oder Lohnbuchhalter/-in

Wir erwarten von Dir:
Selbständige Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen und wenn möglich Kenntnisse in Lohnbuchhaltung.

Wir bieten Dir:
Flexible Arbeitszeiten Montag bis Donnerstag auf Teilzeit!
Ein nettes Team.

Bewerbung richtest Du bitte an:
Belegwerte GmbH
Traubenstr. 55a, 70176 Stuttgart
Telefon: 0711 / 566 124 40
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Neuer Gesetzesentwurf zur Beseitigung von LohnunterschiedenIn seiner Mitteilung vom 10. Februar 2017 befürwortet der Bun...
09/03/2017

Neuer Gesetzesentwurf zur Beseitigung von Lohnunterschieden

In seiner Mitteilung vom 10. Februar 2017 befürwortet der Bundesrat den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Beseitigung der Lohnunterschiede von Männern und Frauen. Denn wie das Statistische Bundesamt bereist 2015 feststellte, verdienen Frauen immer noch 21% weniger als ihre männlichen Kollegen. Dies soll sich zukünftig ändern. Hierzu erhalten alle Arbeitnehmer, die in einem Betrieb mit mehr als 200 Mitarbeitern tätig sind, einen Auskunftsanspruch über das Bruttogehalt ihrer ihnen gleichgestellten Arbeitskollegen. Ziel ist es durch Schaffung von Transparenz die Verhandlungsposition der Frauen im Rahmen von Gehaltsverhandlungen zu stärken bzw. die Einklagbarkeit etwaiger Lohnausgleichsansprüche zu erleichtern. Betroffen sind hiervon derzeit 14 Millionen Beschäftigte. Alle anderen Mitarbeiter können sich ersatzweise auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz berufen.

Mehr Infos über unsere Arbeit unter www.belegwerte.de

Für gleiche Arbeit gleichen LohnIn einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil hatte sich das LAG Rheinland-Pfalz mit ...
28/02/2017

Für gleiche Arbeit gleichen Lohn

In einem erst kürzlich bekannt gewordenen Urteil hatte sich das LAG Rheinland-Pfalz mit der Frage zu beschäftigen, ob die ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern bei gleicher Tätigkeit ein Verstoß gegen das AGG darstellt. Im vorliegenden Fall war die Klägerin als Produktionsmitarbeiterin im Schuhfabrikationsbetrieb der Beklagten beschäftigt und erhielt einen Stundenlohn von 8,45 €, während ihre männlichen Arbeitskollegen 9,56 € erhielten. Hierin sah das Berufungsgericht eine klare Ungleichbehandlung und bejahte den geltend gemachten Nachzahlungsanspruch. Denn nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 AGG ist jede geschlechtsspezifische Benachteiligung insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen unzulässig. Es sind jedoch die allgemeinen Verjährungsfristen zu beachten.

Aktuelles aus Steuern und Recht: Pensionszusage – ArbeitslohnDer BFH hat sich in einer Pressemitteilung Nr. 70/16 vom 09...
22/02/2017

Aktuelles aus Steuern und Recht: Pensionszusage – Arbeitslohn

Der BFH hat sich in einer Pressemitteilung Nr. 70/16 vom 09.11.2016 zum Urteil vom 18.08.2016 (VI R 18/13) zur Übernahme einer Pensionszusage gegen eine Ablösungszahlung geäußert. Demnach gilt, wenn lediglich der Schuldner einer Pensionszusage gegen Zahlung eines Ablösungsbetrages wechselt, dann führt dies nicht nach dem genannten Urteil des BFH beim versorgungsberechtigten Arbeitnehmer zum Zufluss von Arbeitslohn. Vorausgesetzt ist allerdings, dass dem Arbeitnehmer kein Wahlrecht zusteht, sich den Ablösungsbetrag alternativ an sich selbst auszahlen zu lassen. Im Urteilsfall hat lediglich der Schuldner der Verpflichtung aus der Pensionszusage gewechselt. Durch die Zahlung des Ablösungsbetrages an den die Pensionsverpflichtung übernehmenden Dritten, wird der Anspruch des Arbeitnehmers auf die künftigen Pensionszahlungen wirtschaftlich nicht erfüllt, so dass kein Zufluss von Arbeitslohn erfolgt.

Aktuelles aus Steuern und Recht!Änderung des bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheides:Wenn die wirtschaftliche Belast...
15/02/2017

Aktuelles aus Steuern und Recht!

Änderung des bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheides:

Wenn die wirtschaftliche Belastung der Erben erst dann eintritt, wenn der Bescheid wegen Erbschaftsteuer bereits bestandskräftig ist, kann dieser nach Auffassung des Finanzgerichtes noch geändert werden. Der zunächst steuerfrei beurteilte Sanierungsgewinn wurde später als steuerpflichtige Betriebseinnahme angesetzt. Im Zeitpunkt des Erbfalls war dieser Umstand nicht bekannt gewesen. Das Revisionsverfahren vor dem BFH soll nun diese Frage endgültig klären.

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