27/01/2021
Gesetzgeber plant Verlängerung der Abgabefrist für Steuererklärungen 2019
Der Gesetzgeber plant, die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 vom 28.2.2021 auf den 31.8.2021 zu verschieben. Dies betrifft steuerlich vertretene Steuerpflichtige, die also z.B. einen Steuerberater oder Rechtsanwalt mit der Erstellung der Steuererklärung beauftragt haben. Außerdem soll der Beginn des Verzinsungszeitraums für 2019 vom 1.4.2021 auf den 1.10.2021 verschoben werden.
Der Gesetzgeber plant, die Abgabefrist für die Steuererklärungen 2019 vom 28.2.2021 auf den 31.8.2021 zu verschieben.