Gothaer Versicherung Ralph Bolder

Gothaer Versicherung Ralph Bolder Ich arbeite seit 1984 für die Gothaer Versicherung. Ich löse, mit Ihnen gemeinsam, Ihre Versicheru

Jetzt mit Winterreifen sicherer fahrenReifenwechsel vermeidet Hakeleien mitKfz‑Versicherung Solingen, 09.10.2025 – Trotz...
10/10/2025

Jetzt mit Winterreifen sicherer fahren

Reifenwechsel vermeidet Hakeleien mit

Kfz‑Versicherung



Solingen, 09.10.2025 – Trotz goldener Herbsttage naht der Winter und mit ihm verschlechtern sich die Straßen- und Sichtverhältnisse. Ein besonderes Augenmerk vieler Autofahrer sollte daher jetzt der Bereifung gelten. Denn es ist erwiesen, dass Winterreifen bei niedrigen Temperaturen sowie bei Matsch und Schnee eine bessere Bodenhaftung von Fahrzeugen garantieren als Sommerreifen.



Kein Wunder also, dass sie auch beim Versicherungsschutz eine Rolle spielen: „Nicht nur die Straßenverkehrsordnung, auch die Kfz-Versicherer legen bei winterlichen Verhältnissen Wert auf eine angemessene Bereifung“, informiert Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).



Die Versicherungen machen Winterreifen zwar nicht zur Pflicht und sie zahlen aus der Kfz-Haftpflicht auf jeden Fall den Schaden des Unfallgegners. „Sie können jedoch die Kasko-Entschädigung für den Eigenschaden kürzen - wenn nachgewiesen wird, dass die Unfallfahrt mit Sommerreifen ‚grob fahrlässig’ war“, betont Bolder. Letzteres liegt beispielsweise vor, wenn man mit abgefahrenen Sommerreifen oder mit Ganzjahresreifen ohne das Alpin-Symbol (stilisiertes Bergsymbol mit einer Schneeflocke) ins winterliche Hochgebirge fährt.



Sind Autofahrer hier pflichtschuldig, sind Probleme mit der eigenen Kfz-Versicherung nicht auszuschließen. Stellt sich heraus, dass der Unfall mit Winterreifen hätte vermieden werden können, könnte es durchaus zu einem regen Schriftverkehr mit dem eigenen Versicherer kommen.



Wer es also nicht auf eine unangenehme bürokratisch-juristische Hakelei ankommen lassen will, der zieht jetzt Winter- oder Ganzjahresreifen mit dem Alpin-Symbol auf. Dabei ist auch auf ausreichende Profiltiefe von vier Millimetern zu achten. Denn bei abgefahrenen Pneus riskiert man ebenfalls Ärger mit der Versicherung.





BVK-LOGO

Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0212/2241477



Mail: [email protected]

 Augenmaß beim   Solingen, 27.12.2024 – Die Silvesterparty ist organisiert, die Freunde sind eingeladen und die Vorfreud...
27/12/2024



Augenmaß beim



Solingen, 27.12.2024 – Die Silvesterparty ist organisiert, die Freunde sind eingeladen und die Vorfreude ist groß. Doch leider ist gerade diese Jahresendfeier oft diejenige mit den meisten Unfällen und Schäden. Spätestens dann stellt sich die Frage, wie gut man versichert ist.



Dass Silvesterschäden keine finanziellen Bagatellen sind, zeigen Zahlen der Versicherungen: Schätzungsweise kommen sie für Beschädigungen im Wert von rund 37 Millionen Euro auf, verursacht durch Silvesterfeuerwerke.



, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) betont: „Wer vorsichtig ist und es umsichtig und sachgerecht mit handelsüblichen Silvesterböllern krachen lässt, dem hält die private Haftpflichtversicherung den Rücken von Ansprüchen anderer frei". Knallbegeisterte sollten beim Kauf auf das CE oder das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) achten und keinesfalls selbstgebaute Böller und Raketen verwenden oder gar von dubiosen Internethändlern.



Für Schäden in der Wohnung, an Kleidung und Elektrogeräten ist die Hausratversicherung zuständig. Die für das Haus bestehende Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparaturen am Gebäude. Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt, erhält die anfallenden Heilbehandlungskosten von der Krankenversicherung ersetzt. Für selbstverschuldete Silvesterunfälle, die zur Invalidität führen, kommt die private Unfallversicherung auf.



„Ist das Auto in Brand geraten, zahlt die Kaskoversicherung, es gibt dafür keine Rabattrückstufung. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn das eigene Auto in der Silvesternacht mutwillig beschädigt wurde“, so Bolder.



Anders als bei Sachschäden, wird es bei Verletzungen und bleibenden Personenschäden sehr teuer. Kranken-, Unfall- und Rentenversicherungen können dann versuchen, Behandlungskosten und Rentenzahlungen von den Verursachern zurückzuholen. Auch Feuerversicherungen fordern oft Zahlungen zurück, wenn ein Täter ermittelt wurde. Wird diesem sogar eine Schädigungsabsicht oder Umgang mit nicht silvesterüblichen Explosivstoffen nachgewiesen, darf seine private Haftpflichtversicherung die Zahlung verweigern - und der Täter muss selbst zahlen, bis zur privaten Insolvenz.



„Je nach Größe und Umfang des Schadens, ist es notwendig, Anzeige bei der Polizei zu erstatten", empfiehlt Ralph Bolder, „und das am besten innerhalb einer Woche." Doch aus den eigenen Versicherungsverträgen kommt meist schneller und mehr Geld. Im Zweifelsfall helfen die Versicherungskaufleute weiter.





e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ( )

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0202 8976783



Mail: [email protected]

Winterzeit ist Einbruchszeit Solingen, 15. November 2024 – In der dunklen Jahreszeit haben Einbrecher Hochkonjunktur: De...
15/11/2024

Winterzeit ist Einbruchszeit



Solingen, 15. November 2024 – In der dunklen Jahreszeit haben Einbrecher Hochkonjunktur: Denn verwaiste Wohnungen sind leicht an dunklen Fenstern auszumachen. Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft ( #) steigen in den Monaten Oktober bis März die Wohnungseinbrüche um 40 Prozent, im ganzen Jahr 2023 waren es rund 95.000.



In der Regel sind Einbrecher nicht sehr wählerisch. Sie nehmen alles mit, was sich schnell transportieren und leicht verkaufen lässt, wie Schmuck, Smartphones, Laptops und natürlich auch Bargeld.



„Ist man Leidtragender eines Einbruchs, kommt nur die eigene Hausratversicherung für die finanzielle Entschädigung auf“, informiert Ralph #, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ( #). „Sie übernimmt die Wiederbeschaffungskosten für gestohlene Gegenstände und erstattet die Kosten für Reparaturmaßnahmen bei aufgebrochenen Fenstern und Türen und sonstigen Vandalismusschäden. In der Regel decken die Policen auch zeitweilige Übernachtungskosten ab, wenn die Wohnung so verwüstet wurde, dass sie erstmal unbewohnbar ist.“



Immerhin haben schon 75 Prozent aller Haushalte eine solche Hausratpolice abgeschlossen. „Dabei sollte die Versicherungssumme in angemessenen Zeiträumen überprüft werden. Schließlich verändert sich der Versicherungswert des eigenen Hausstands mit dazu gekauften Gütern in den Jahren“, so Ralph Bolder.



Als Richtwert gelten 750 Euro pro Quadratmeter Wohnungsfläche, um die richtige Versicherungssumme zu berechnen und nicht unterversichert zu sein. Einige Versicherer ermitteln ihre Leistung nur über die Quadratmeteranzahl der Wohnung. Über Details informieren die Versicherungskaufleute.



Das Einbruchrisiko lässt sich übrigens mit dem Einbau von modernen Sicherheitstechniken wie Zusatzschlössern, Bewegungsmeldern und Webcams minimieren. Untersuchungen zeigen, dass rund 40 Prozent von Einbrüchen unterbleiben, wenn die Täter nicht schnell genug in die Wohnung kommen. Helfen können auch relativ einfache Mittel: Mit Zeitschaltuhren gesteuerte Lampen und Radios können den Einbrechern signalisieren, dass sich jemand in der Wohnung befindet und sie damit abschrecken. Damit könnte die Winterzeit nicht länger als Einbruchzeit gelten.







BVK-LOGO

Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen



Mail: [email protected]

Wenn Kastanien und Co. auf Autos fallen Solingen, 25. September 2024 – Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter und gol...
30/09/2024

Wenn Kastanien und Co. auf Autos fallen



Solingen, 25. September 2024 – Der Herbst bringt nicht nur bunte Blätter und goldenes Sonnenlicht, sondern auch potenzielle Gefahren für geparkte Autos. Herabfallende Baumfrüchte wie Kastanien, Eicheln oder Äpfel können unliebsame Überraschungen in Form von Dellen und Kratzern auf dem Autoblech hinterlassen. Teure Reparaturen ganzer Autodächer sowie Motor- und Heckhauben sind die Folge.



Wenn das Auto derart geschädigt worden ist, fragen sich Kfz-Halter, ob die eigene Kfz-Versicherung dafür aufkommt. „Hier kommt nur die Vollkasko-Versicherung in Betracht“, sagt Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Denn nur sie reguliert uneingeschränkt Eigenschäden. Allerdings ist das mit einer Rabattrückstufung in der Schadenfreiheitsklasse verbunden. Dies erhöht dann die Vollkasko-Prämien, was langfristig doch teurer werden kann.“



Wer nur eine Teilkasko-Versicherung hat, erhält eine Entschädigung nur, wenn beispielsweise ein Sturmereignis, definiert ab Windstärke 8, die Kastanien, Eicheln etc. vom Baum gerissen hat. „Weil hierbei aber keine Rückstufung erfolgt, schauen Versicherer bei diesen Schäden sehr genau hin“, sagt Ralph Bolder. „Auf jeden Fall sollte so gut wie möglich dokumentiert werden, dass die Schäden tatsächlich während des Sturmereignisses entstanden sind. Gelingt das nicht, kann das leicht zu einer Ablehnung der Versicherung führen.“



Autofahrer sind daher in diesen Zeiten gut beraten, ihren Parkplatz gut auszuwählen und große Kastanien- oder Eichenbäume zu meiden. Wenn möglich, sollte das Auto in der Garage, unter einer Überdachung oder im Parkhaus abgestellt werden.



Auch von Gerichtsklagen sollten Autobesitzer absehen. Denn weder Immobilienbesitzer noch die Kommunen sind verpflichtet, vor fallenden Früchten zu warnen bzw. Schadenersatz zu leisten. Bisher bewerteten die Gerichte solche Schadensfälle zum „allgemeinen Lebensrisiko“, d. h. Autofahrer müssen solche Ereignisse vorhersehen und tragen selbst die Verantwortung für ihren unbeschädigten Pkw.
Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0212 38226805



Mail: [email protected]

Zum SchulanfangPrivate und gesetzliche Unfallversicherung kombinieren Solingen, 27.08.2024 – In Deutschland verunfallten...
29/08/2024

Zum Schulanfang

Private und gesetzliche Unfallversicherung kombinieren



Solingen, 27.08.2024 – In Deutschland verunfallten 2023 rund 1,1 Million Schüler, davon 558 so schwer, dass die Betroffenen eine gesetzliche Rente erhielten. Doch wird diese fürs Leben reichen? „Mitnichten“, sagt Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ( ), und erklärt: „Ein 14-Jähriger erhält bei einem eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität eine Rente von derzeit 471 Euro monatlich. Bei völliger Erwerbsunfähigkeit bekommt er oder sie 785 Euro. Das ist für das zukünftige Leben garantiert zu wenig.“



Nach einem mit Langzeitfolgen ist daher der Finanzbedarf groß, um ein einigermaßen angemessenes Leben zu führen. Schließlich muss evtl. die Wohnung barrierefrei umgebaut sowie teilweise sogar Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Zudem passieren die meisten schweren Schulkinder-Unfälle in der Freizeit. Dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung gar nichts.



Deshalb empfiehlt Ralph Bolder Eltern schulpflichtiger Kinder, sich Gedanken über eine sinnvolle Absicherung zu machen. In Betracht käme hier eine private Kinderunfallversicherung, deren Leistungen zusätzlich zu denen der gesetzlichen ausbezahlt würden.



Dieser private Schutz ist gar nicht teuer. Sind zum Beispiel für den Fall der Vollinvalidität rund eine Million Euro als Zahlung vereinbart, liegen die Versicherungskosten bei etwa 20 Euro monatlich, wenn man einen modernen Progressionstarif wählt. „Damit die Absicherung im Katastrophenfall nicht zum ärmlichen Trostpflaster wird, sollte man diese Größenordnung im Interesse der Kinder anpeilen“, sagt Bolder. „Zudem greift die private Unfallversicherung nicht nur in der Schule und auf dem Schulweg, sondern auch während aller Freizeitaktivitäten der Kinder. Und gerade dort passieren die meisten Kinderunfälle.“

-LOGO

Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0212/2241477



Mail: [email protected]

Versicherungen und   vertragen sich nichtHemmungsloser   kann teuer werden Solingen, 08.05.2024 – Lange Sommertage und -...
16/05/2024

Versicherungen und vertragen sich nicht

Hemmungsloser kann teuer werden



Solingen, 08.05.2024 – Lange Sommertage und -abende bieten sich draußen für ausgelassene Feiern an. Bekanntlich wird bei solchen Gelegenheiten viel Alkohol konsumiert. Doch der Promillerausch stößt bei Unfällen mit teuren Folgen an harte Grenzen: Bei Autounfällen kann die eigene Kfz-Versicherung je nach Höhe der Blutalkoholkonzentration ihre Leistung anteilig reduzieren oder sogar ganz verweigern und den alkoholisierten Unfallverursacher mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.



Auch wer vorsichtshalber nur mit dem Fahrrad unterwegs ist, um mehr Alkohol zu trinken, trifft keine gute Wahl, berichtet Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Denn wer unter Alkoholeinfluss am Fahrradlenker einen Unfall verursacht, ist zwar aus dem Schneider, wenn er / sie eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen hat, die den Fremdschaden bezahlt. Aber ab 0,3 Promille und deutlichen Anzeichen von Fahrunsicherheit kann auch der Drahteselfahrer belangt werden und hohe Bußen kassieren. Weist er sogar mehr als 1,6 Promille Alkohol im Blut auf, gilt dies als Straftat und es drohen – neben einer Geldbuße in Höhe eines Nettogehalts – der Entzug des Führerscheins (soweit vorhanden) sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.



Auch die privat abgeschlossene Unfallversicherung kann bei einem Unfall wegen Bewusstseinstörungen durch Alkohol und andere Drogen, wie z. B. Cannabis die Zahlungen verweigern. „Und der Versicherungskunde muss beweisen, dass der Unfall auch ohne Drogen eingetreten wäre, damit er seine vereinbarten privaten Versicherungsleistungen erhält“, betont Bolder, „was quasi fast unmöglich ist.“ Daher der Rat: „Mit wenig oder gar keinem Alkohol lässt sich entspannter und folgenärmer feiern.“

Deutscher

Versicherungskaufleute e.V. #



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0202 8976783



Mail: [email protected]

Im Frühling steigt die Gefahr von Kollisionen mit Tieren Wildwechsel im FrühjahrVorausschauendes Fahren und angepasste G...
01/04/2024

Im Frühling steigt die Gefahr von Kollisionen mit Tieren



Wildwechsel im Frühjahr

Vorausschauendes Fahren und angepasste Geschwindigkeit verhindern Unfälle



Solingen, 28.03.2024 – Mit Beginn der Sommerzeit ist für Autofahrer erhöhte Vorsicht angebracht. Denn mit der Zeitumstellung ist es morgens wieder plötzlich dunkel, während gerade im Frühjahr viele Wildtiere auf Wanderschaft gehen und gezwungenermaßen die vielen Autobahnen sowie Bundes- und Landestraßen kreuzen. So kommt es nach Angaben der Versicherungswirtschaft übers Jahr gerechnet zu rund 260.000 Kollisionen von Wildtieren mit Pkws.



„Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, betont Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung gedeckt. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der zuständigen Forstbehörde gemeldet werden und natürlich auch bei der Kfz-Versicherung bzw. dem betreuenden Versicherungsvermittler.“



Unfallstelle absichern, Dokumentationsfotos machen

Nach einer Kollision mit einem Tier ist es unbedingt notwendig, die Unfallstelle abzusichern. Das Einschalten der Warnblinkanlage und das Aufstellen des Warndreiecks im Abstand von 100 – 150 Metern vor der Unfallstelle sind hier die geeigneten Maßnahmen. Zum Eigenschutz sollte auch sofort die Warnweste angezogen werden. Das verletzte oder getötete Tier sollte nicht berührt werden, außer wenn es sich mitten auf der Fahrbahn befindet. Danach gilt es, einen sicheren Bereich aufzusuchen und die Polizei oder den Jagdpächter zu rufen. Hier sollte man eine Wildschadenbescheinigung zur Schadenregulierung bei der Kfz-Versicherung einholen.



Für die zügige Schadenregulierung der Versicherung sind Fotos vom Wildunfall zweckmäßig, also vom Tier und den Autoschäden. Auch eine sogenannte Wildschadensbescheinigung der Forstbehörde, der man den Wildunfall gemeldet hat, hilft hier weiter. Im Rahmen der Teilkasko werden Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Tieren aller Art entstanden sind, „zumindest bei guten Kfz-Policen“, so Ralph Bolder.



Ausweichmanöver vermeiden

Bei kleineren Tieren (z. B. Hase, Marder) ist nach der geltenden Rechtsprechung ein plötzliches, selbstgefährdendes Ausweichen nicht zulässig. Schließlich kann dadurch die Kontrolle über das Fahrzeug verloren gehen und noch schlimmere Personen- oder Fahrzeugschäden entstehen. Auch muss der Geschädigte den Nachweis führen, dass sich Wild auf der Fahrbahn befunden und damit die unmittelbare Gefahr eines Zusammenstoßes bestanden hatte.



Wird dennoch der Schaden nicht durch das Tier direkt verursacht, können trotzdem Leistungen von der Kfz-Kaskoversicherung als so genannte "Rettungskosten" gefordert werden, wobei es hier auf Zeugen ankommt.

Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0212/38226805



Mail: [email protected]

Blau darf fahren – schwarz ist out‚Frisieren’ kann sehr teuer werdenSolingen, 01.02.2024 – Ende Februar wird wieder heft...
04/02/2024

Blau darf fahren – schwarz ist out

‚Frisieren’ kann sehr teuer werden

Solingen, 01.02.2024 – Ende Februar wird wieder heftig in den Garagen und Kellern geschraubt. Denn ab dem 1. März 2024 ist die Farbe der neuen Mofa-Schilder blau statt bisher schwarz. Wer dann noch mit dem alten Kennzeichen fährt, hat keinen Versicherungsschutz mehr und macht sich außerdem strafbar.



Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), informiert, dass für alle motorisierten Zwei- und Vierräder bis zu 50 Kubikzentimeter Hubraum ein Versicherungsschild verpflichtend ist. Das gilt für Mofa und Leichtmofa, Moped, E-Scooter oder auch Kleinkrafträder und sogar für Krankenrollstühle, wenn sie schneller sind als 6 km/h.



Ein neues Schild bzw. eine neue Haftpflichtversicherung, ist ein Jahr gültig und für etwa 50 bis 130 Euro bei den Versicherungskaufleuten zu haben. Der Haftpflichtschutz für Zweiräder leistet bei finanziellen Ansprüchen von Geschädigten nach einem Unfall Schadensersatz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug oder als Diebstahlschutz müsste zusätzlich eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden.



Für die sogenannten S-Pedelecs (nicht zu verwechseln mit E‑Bikes), die rein elektrisch ohne Muskelkraft mit Tretunterstützung bis max. 45 km/h schnell sein können, ist ebenfalls eine gesonderte Haftpflichtversicherung und ein neues Versicherungskennzeichen notwendig. Wird ein dreirädriges Kleinkraftrad oder vierrädriges Leicht-Kfz mit Mofa-Kennzeichen gefahren, kostet die Versicherung einen deutlichen Freizeitspaß-Zuschlag von etwa 20 bis 30 Euro pro Jahr, so Ralph Bolder.



Auch E-Scooter benötigen Versicherungsnachweis

Auch die als Elektrokleinstfahrzeuge zugelassenen E-Scooter benötigen einen Versicherungsnachweis. Aber anders als bei Mofas wird kein Blechschild am Heck des E-Scooters angeschraubt, sondern der Versicherungsnachweis in Form eines Stickers gut sichtbar hinten aufgeklebt. Eine weitere Besonderheit von E-Scootern ist, dass sie bereits ab dem 14. Lebensjahr von Jugendlichen ohne Führerschein und Helm gefahren werden dürfen.



Wann der Versicherungsschutz gefährdet ist

Bei der Schilderausgabe wird die Technik nicht kontrolliert. Frisierte Fahrzeuge bleiben aber illegal, betont Bolder. „Daher zahlt die Haftpflichtversicherung nach einem verursachten Unfall zwar den Schaden des Unfallopfers, holt sich aber später das Geld vom Schädiger später zurück. Daher lohnt sich Frisieren nicht.“



BVK-LOGO

Bundesverband Deutscher

Versicherungskaufleute e.V.



Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Hertzweg 15

42659 Solingen

Tel: 0212/2241477



Mail: [email protected]

 -Versicherungswechsel #Gründlich prüfen statt einfach zugreifen Vorsicht bei Internetvergleichsportalen Solingen, 09.11...
10/11/2023

-Versicherungswechsel #

Gründlich prüfen statt einfach zugreifen



Vorsicht bei Internetvergleichsportalen



Solingen, 09.11.2023 – Jedes Jahr das gleiche Spiel: Zum Stichtag 30. November können Autofahrer ihre -Versicherungen kündigen und ihr Auto bei einem anderen, vermeintlich günstigeren Unternehmen versichern. Doch für einen angemessenen Versicherungsschutz sind Preise nicht allein maßgebend. Dabei muss billig nicht schlecht sein, betont Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ( ). Aber es kann bitter werden, wenn sich erst nach einem Unfall herausstellt, dass die Teilkasko nach einem Unfall mit Haarwild nichts zahlt oder Geld nach einem Unfall einfordert, wenn ein „nicht Autorisierter“ am Steuer saß. Zu den leicht übersehenen Knauserigkeiten zählt auch eine sehr steile Rückstufungstreppe, auf der man nach einem Unfall Jahre braucht, um wieder auf den alten Rabattstand zu kommen. Hinter können sich also verstecken.



Empfehlenswerte Leistungen

Gründlicher über den eigenen Bedarf nachzudenken, empfehlen die Versicherungskaufleute bei diesen Punkten: Neuwerterstattung in Kasko mindestens ein Jahr lang, automatische Haftpflichterhöhung für Leihwagen im Ausland, Zahlung der Kasko auch bei grob fahrlässiger Unfallverursachung, Teilkasko-Deckung nach Unfall mit jeder Art von Tieren.



Daneben können auch passende Sonderrabatte und der Schadenrückkauf in Kasko wichtig werden, das heißt das Recht, eine Zahlung dem eigenen Versicherer erstatten zu dürfen, um eine Rabattrückstufung zu vermeiden. Letztere kann nämlich über mehrere Jahre durchaus tausend bis dreitausend Euro Mehrkosten verursachen.



Vorsicht ist auch angebracht, wenn für den ‚alten’ Tarif ein Rabattschutz bei Haftpflicht- und Kaskoschäden vereinbart war und man jetzt zum vermeintlich günstigeren Angebot wechselt. Denn i. d. R. gilt der Rabattschutz nur bei dem Versicherer, bei dem der Kunde dafür bisher gezahlt hat. ‚Billig, billig’ kommt dann im Nachhinein ziemlich teuer.



Das gilt insbesondere für Internet-Vergleichsportale, die jedes Jahr mit Schnäppchenangeboten werben. Doch in den Online-Datenbanken finden sich nur neue Kfz-Versicherungstarife. Dadurch können sie ihre Aufgabe des Vergleichens aber gar nicht erfüllen. Denn viele Kunden wissen gar nicht, dass ihre ‚alten’ Verträge beispielsweise noch bessere Rückstufungstabellen oder Rabattretter haben.



„Manche Versicherer bieten auch Kfz-Tarife auf Basis der individuellen Fahrweise an“, informiert Bolder. „Bei diesen sogenannten Kfz-Telematiktarifen werden Kunden zwar mit geringen Versicherungsprämien gelockt, müssen aber dafür ihren gesamten Fahrstil offenbaren. Hier sollte man sich genau überlegen, ob für eine geringere Prämie das individuelle Bewegungsprofil dem Versicherer offenbart wird.“



Frühzeitig informieren

Fast alle Versicherungskaufleute können heute mehrere Vertragsvarianten bieten, mit Ein- und Ausschlüssen operieren, „aber nicht mit allen Interessenten gleichzeitig in der letzten Novemberwoche lange Gespräche führen“, mahnt Bolder zu frühzeitiger Orientierung. Ende November muss nämlich die Kündigung beim ‚alten‘ Kfz-Versicherer eingegangen sein, wenn man zu einem anderen wechseln will. Am wichtigsten ist dabei die Kenntnis der Entschädigungslücken. Diese sind meist gut versteckt und manchmal nur an fehlenden Bestimmungen im Kleingedruckten erkennbar. 5.000 bis 10.000 Euro können bei den Erstattungen leicht auf dem Spiel stehen, wenn man einfach zugreift, statt gründlich zu prüfen.

Ralph Bolder



Sprecher

des Bezirks Bergisch Land - Wuppertal-Solingen-Remscheid im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK)

Tel: 0212/38226805



Mail: [email protected]

Süßes oder Saures?Halloweenstreiche: Vorsätzliche Schäden sind nicht versichert Solingen, 27.10.2023 – Längst hat sich H...
31/10/2023

Süßes oder Saures?
Halloweenstreiche: Vorsätzliche Schäden sind nicht versichert

Solingen, 27.10.2023 – Längst hat sich Halloween am 31. Oktober zu einem festen Termin für Gespenster, Hexen, Vampire entwickelt. Vor allem Kinder erleuchten zu Halloween mit bunten Lampions die länger werdenden Nächte und gehen auf Jagd nach Süßigkeiten. Doch nicht immer belassen sie es beim harmlosen Treiben, sondern verüben allerlei Streiche, die manchmal teure Schäden nach sich ziehen können: Zerkratzte Autotüren, zugeklebte Türschlösser und Graffiti an Hauswänden.

Doch auch Halloween-Begeisterte müssen für alle Schäden haften, die sie anderen zufügen, und das unbegrenzt. Das können relativ niedrige Reinigungskosten für einen Anorak sein, aber auch Kosten für eine lebenslange Rente, wenn jemand durch einen Unfug bleibende Schäden erlitten hat.

„Vorsätzlich verursachte Schäden werden nicht von der privaten Haftpflichtversicherung übernommen", betont in diesem Zusammenhang Ralph Bolder, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Aber bei versehentlichen Missgeschicken, wenn beispielsweise auf der Halloweenparty etwas zu Bruch geht, greift der Versicherungsschutz der privaten Haftpflichtversicherung.“

Wichtig ist, dass die Familienhaftpflicht-Versicherung auch Beschädigungen einschließt, die durch deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht werden. Denn Kinder in diesem Alter müssen noch nicht für Schäden geradestehen. Eltern haben zwar eine Aufsichtspflicht und können daher für die Schäden ihrer Kinder haftbar gemacht werden. Allerdings weisen ihnen die Gerichte nur sehr selten nach, dass sie diese Pflicht verletzt haben. Aus rechtlicher Sicht gibt es daher keinen Schuldigen. Folge: Der Geschädigte muss die Kosten selbst tragen.

„Trotzdem können sich Eltern zur Zahlung verpflichtet fühlen“, sagt Ralph Bolder. „Aus diesem Gewissenskonflikt könnte ihnen eine Privat-Haftpflichtversicherung mit der sogenannten Kinderkulanz-Klausel helfen.“ Bei Details können die Versicherungskaufleute weiterhelfen.

Eigener Schutz durch private Unfallversicherung
Umgekehrt können bei den beliebten Sankt Martin-Umzügen am 11. November die eigenen Kinder verletzt werden, beispielsweise durch einen Verkehrsunfall oder durch das Pferd des Sankt Martin-Darstellers, wenn es durch die vielen Menschen, Lichter und Musik scheut.

Kommt es zu einem Unfall mit bleibenden Schäden, gleichen die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung häufig nur einem Trostpflaster.

„Ein eigener privater Schutz der Kinder lässt sich dafür ziemlich preiswert arrangieren“, informiert Bolder. „Sind zum Beispiel für den Fall der Vollinvalidität rund 500.000 Euro als Zahlung vereinbart, liegen die Versicherungskosten bei etwa acht Euro monatlich, wenn man einen modernen Progressionstarif wählt. Damit die Absicherung ausreichend ist, sollte man diese Größenordnung schon im Interesse der Kinder wählen. Und die private Unfallversicherung greift während aller täglichen Freizeitaktivitäten der Kinder, also nicht nur bei Sankt-Martin-Umzügen.“

  im    schützen vor demfinanziellem Absaufen Solingen, 13.07.2023 – Viele Urlauber zieht es in der Ferienzeit mit  ,   ...
14/07/2023

im
schützen vor dem
finanziellem Absaufen

Solingen, 13.07.2023 – Viele Urlauber zieht es in der Ferienzeit mit , oder aufs . Beim Ritt über die Wellen vergessen aber viele, wie teuer diese sind und dass in ihrer Benutzung nicht unerhebliche Gefahren lauern. Hier bieten spezielle Versicherungen Schutz vor dem finanziellen Absaufen.

„Im Wassersportbereich sind drei Versicherungen besonders wichtig. Die Bootshaftpflicht- und Bootskaskoversicherung sowie die Skipperhaftpflichtversicherung“, sagt , Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute ( ). „Der Versicherungsumfang kann dabei erheblich variieren.“

Bootshaftpflichtversicherung
Yachten können bei An- und Ablegemanövern andere Personen verletzen. Als Bootseigner und -charterer haftet man unbegrenzt mit dem gesamten persönlichen Vermögen für Schäden, die einem anderen in Zusammenhang mit dem Besitz oder dem Gebrauch des Bootes zugefügt werden, seien es nun Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Zudem sind Schäden dieser Art nur im beschränkten Umfang über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. In vielen Ländern, wie z. B. in Italien, Spanien und den Niederlanden, ist außerdem eine Bootshaftpflichtversicherung obligatorisch.

Skipperhaftpflichtversicherung
Eine Skipperhaftpflichtversicherung ist für Bootseigner in der Regel bereits in der Bootshaftpflichtversicherung enthalten. Sollten Freizeitkapitäne jedoch nur im Sommerurlaub eine Yacht chartern, ist es ratsam, vorher eine Skipperhaftpflichtversicherung abzuschließen, um sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern. Diese Versicherung deckt in der Regel Regressansprüche gegenüber dem Skipper ab. „Ähnlich der Bootshaftpflichtversicherung empfehlen sich Versicherungssummen von mindestens 5 Millionen Euro und mehr“, informiert Ralph Bolder.

Bootskaskoversicherung
Bereits ein missglücktes Ab- und Anlegemanöver kann für Bootseigner und Charterer enorme finanzielle Folgen haben, z.B. wenn die Bordwand eine große und unansehnliche Delle erhält. Deshalb ist es wichtig, sich mit einer Bootskaskoversicherung gegen Schäden an der eigenen Yacht, deren Ausrüstung und Inventar zu versichern. Zudem sollten auch Transporte sowie das Slippen, Kranen und der Aufenthalt im Winterlager oder in einer Werft mitversichert sein. Außerdem sollte darauf geachtet werden, ob Beiboote und Trailer mitversichert sind oder ob eine kostenpflichtige Zusatzversicherung hierfür notwendig ist.

„Die Versicherungssumme sollte sich immer am Wert des eigenen Bootes orientieren. Eine Unterversicherung beispielsweise durch den Einbau einer neuen teuren Ausrüstung sollte vermieden werden“, betont Ralph Bolder.

Noch ein Tipp zum Schluss: Anhänger mit denen Boote ins Wasser gebracht oder wieder augeslippt werden, sind übrigens zulassungsfrei und i.d.R. mitversichert. Werden sie jedoch für Wohnungsumzüge oder den Transport von Küchengeräten zweckentfremdet, erlischt der Versicherungsschutz. Im Falle eines Unfalls oder Schadens muss dann alles aus dem privaten Budget bezahlt werden.

Adresse

Hertzweg 15
Solingen
42659

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Gothaer Versicherung Ralph Bolder erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Service Kontaktieren

Nachricht an Gothaer Versicherung Ralph Bolder senden:

Teilen