11/06/2021
In meinen Gesprächen mit Arbeitgebern stelle ich leider viel zu oft fest, dass diese über die aktuelle Fassung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes aus dem Jahr 2018 nicht ausreichend genug informiert sind.
So passiert es, dass ich bei Prüfung der Versorgungsordnung sehr häufig erfahren muss, dass entweder keine besteht oder sie so veraltet ist, dass sie der aktuellen Fassung des BRSG nicht entsprechen. Das sich für Arbeitgeber dadurch enorme Haftungsrisiken ergeben haben ist niemandem bisher bewusst gewesen.
Als Gewerbspezialist für KMU´s biete ich in Kooperation mit einem Fachanwalt und Expertenteam die Prüfung und Optimierung der aktuellen Versorgungslösung an. Sofern möglich und gewünscht integriere ich diese auch in verbesserte Konzepte.
Auch klären wir über potentielle Haftungsrisken der Arbeitgeber auf bezogen auf die Senkung des Garantiezinses ab 2022, sowie die derzeit diskutierte Absenkung der Beitragsgarantie sowie die Anhebung des Renteneintrittsalters.
Sprechen Sie mich an.
Das 2018 reformierte Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen. Wir sind Ihr professioneller Partner!