23/07/2026
Kundenfrage:
Kann es sein, daß schon vor vielen Jahren entschieden wurde, daß der Staat bei Schäden durch Überschwemmung nicht oder nicht mehr hilft?
Unsere Antwort:
Ja - das ist richtig.👈🏻
Schon 2015 haben die Justizminister der Länder entschieden, daß es bei Überschwemmungen des Gebäudes keine staatliche Hilfe mehr gibt.
Der Staat erwartet zu recht, daß der Eigentümer des Gebäudes sein Eigentum schützt.
Und mit der notwendigen Eigenverantwortung zum Schutz seines Gebäudes entsprechend handelt.
➡️Und das gilt auch für GEWERBE-IMMOBILIEN.
Hat der Eigentümer also aus EIGENER ENTSCHEIDUNG - warum auch immer - keine ELEMENTAR-Versicherung in seine Gebäudeversicherung eingeschlossen, so kann und darf er nicht finanzielle Hilfe des Staates erwarten.
Das gilt nicht, wenn der Eigentümer belegen kann, daß er gar keine ELEMENTAR-Versicherung für sein Gebäude und den Standort abschließen konnte - wenn die Versicherungen also ALLE Nein gesagt haben.
Was die ELEMENTAR-Versicherung für Ihr Gebäude tatsächlich kostet, hängt von sehr vielen Faktoren ab.
Wenn Sie mehr und genauer dazu wissen möchten, dann lassen Sie uns dazu ins Gespräch gehen.
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Oder über www.axa-betreuer.de/agentur_lehmann
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Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen.
Ihr Team der Agentur Lehmann & Lehmann