Steuerring-Beratungsstelle Marinus Scholte

Steuerring-Beratungsstelle Marinus Scholte Beratungsstelle des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. V. (Steuerring) in Schwabach (Mittelfranken). (Steuerring) in Schwabach besteht seit 2017.

Steuerring-Beratungsstelle Marinus Scholte

Beschreibung:
Die Beratungsstelle des Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e. Vor Ort werden die Mitglieder von Marinus Scholte betreut. Dabei umfasst das Leistungsangebot u. a. die Analyse der individuellen steuerlichen Situation, das Erstellen der Steuererklärung und Prüfen der Steuerbescheide. Um die steuerfachlichen Dienstleistungen des S

teuerrings in Anspruch zu nehmen, muss man Vereinsmitglied sein. Allerdings dürfen – laut Gesetzgeber – nur bestimmte Personengruppen Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden. Sie dürfen ausschließlich Einkünfte erzielen als:
• Arbeitnehmer
• Beamter
• Auszubildender
• Pensionär
• Rentner
• Unterhaltsempfänger

Der Steuerring wurde 1969 gegründet und gehört zu den drei größten Lohnsteuerhilfevereinen Deutschlands. Preis:
Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist einkommensabhängig und beginnt bei 55 Euro pro Jahr. Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 14 Euro. Mitgliedsbeiträge:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-mitgliedsbeitraege.html

Produkt:
• individuelle und qualifizierte Analyse der steuerlichen Situation
• Erstellen der Einkommensteuererklärung und Ermitteln des voraussichtlichen Steuerergebnisses
• ganzjährige Steuerberatung innerhalb der gesetzlichen Befugnis
• Beratung zur Steuerklassenwahl
• Prüfen von Steuerbescheiden und anderen Bescheiden der Finanzämter und Familienkassen
• Prüfen von Kindergeldansprüchen und Beantragen von Kindergeld
• steuerliche Beratung zur Altersvorsorge (Riester und Rürup-Rente)
• steuerliche Beratung bei Einnahmen aus Kapitalvermögen, z. B. zum Freistellungsauftrag und zur Abgeltungsteuer
• Führen von Klagen vor den Finanzgerichten
.. und vieles mehr. Leistungen:
http://www.steuerring.de/lohnsteuerhilfeverein/mitgliedschaft-leistungen.html

11/11/2018

Wer nicht gesetzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, kann trotzdem freiwillig eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen – und in vielen Fällen eine Erstattung kassieren.

03/10/2017

Im Steuerrecht herrscht das sogenannte Abflussprinzip. Das bedeutet, dass Ausgaben grundsätzlich in dem Jahr steuerlich berücksichtigt werden, in dem sie gezahlt wurden. Dies gilt auch für außergewöhnliche Belastungen, so der Bundesfinanzhof (BFH) in München.

Adresse

Bahnhofstraße 22
Schwabach
91126

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