10/06/2025
Vorsorgevollmacht: Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es nicht mehr können?
Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine vertrauenswürdige Person zu bestimmen, die im Falle einer eigenen Handlungsunfähigkeit Entscheidungen für einen trifft. Anders als die Patientenverfügung, die nur medizinische Belange regelt, erstreckt sich die Vorsorgevollmacht auch auf finanzielle, rechtliche und alltägliche Angelegenheiten.
Durch die Vorsorgevollmacht stellt man sicher, dass im Ernstfall eine Person des Vertrauens im eigenen Sinne handeln kann. Es ist wichtig, die Vollmacht frühzeitig zu erstellen und genau festzulegen, welche Befugnisse übertragen werden. Eine notarielle Beurkundung ist erforderlich, wenn die bevollmächtigte Person auch Grundstücks- oder Immobiliengeschäfte vornehmen können soll. In allen anderen Fällen reicht eine schriftliche Vollmacht aus.
Die Vorsorgevollmacht ist ein essenzielles Instrument für eine rechtzeitige und umfassende Vorsorgeplanung und sollte regelmäßig überprüft werden.
Gerne stehen wir an Ihrer Seite, um Sie bei der unkomplizierten Erstellung Ihrer Vorsorgevollmacht zu unterstützen und
sicherzustellen, dass alles nach Ihren Wünschen geregelt ist. Wir erläutern Ihnen auch die Unterschiede zwischen einer
Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung, damit Sie gut informiert und rechtlich abgesichert sind.
Kontakt:
Silvana Peddis:
06203-4047913
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Bild: Canva
Text: Bianca Sommerfeld