Neesen Mittelstandsberatung

Neesen Mittelstandsberatung Beratung v. Freiberuflern, Existenzgründern, klein- u. mittelständischen Unternehmen deren Inhaber/Familien in unternehmerischen und finanziellen Fragen

Unser Leistungsspektrum:

Erfahren Sie, worauf es bei der Finanzkommunikation wirklich ankommt. Wir bereiten Sie auf Ihre Bankgespräche vor und begleiten Sie auf Wunsch auch gerne! Steigern Sie Ihren Erfolg durch unsere betriebs­wirtschaftlichen und strategischen Beratungen! Sparen Sie Zinsen mit unseren Ratingberatungen oder -gutachten! Mit unserer Hilfe erkennen Sie die Schwachpunkte und erfahre

n konkrete Lösungs­ansätze. Begeistern Sie Ihre Bank und sonstigen Kapitalgeber mit pro­fes­sionellen Unterlagen. In Zeiten der Finanzkrise helfen wir Ihnen im Finanzmarketing. Wir erstellen Businesspläne, Plan- und Investitionsrechnungen, regelmäßige Banken­reports sowie Fortführungsprognosen. Setzen Sie knappe Ressourcen richtig ein, wir plausibilisieren und optimieren Ihre Kredit- und Sicherheitenverträge! Verfügen Sie immer über ausreichende und günstige Liquidität mit den von uns erstellten Finanzierungskonzepten unter Einbindung von Fördermitteln! Starten Sie gut vorbereitet in eine erfolgreiche Zukunft mittels unse­rer Existenzgründungsberatungen! Brauchen Sie Unterstützung in Firmenkrisen oder bei Restruk­turierungen? Wir helfen Ihnen mit unserer Kompetenz und Erfah­rung! Denken Sie bitte daran: Es gibt unter Umständen öffentliche Fördermittel für die Inanspruch­nahme einer Unternehmensberatung! Wir bieten Ihnen unverbindlich und kostenlos ein Erstgespräch an.
-Keine Steuer- und Rechtsberatungen-

Impressum: http://www.mittelstandsrat.de/index.php?menuid=1&reporeid=18

Neues und interessantes Förderprogramm
14/06/2024

Neues und interessantes Förderprogramm

"Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ geht an den Start

MINISTER OLAF LIES: „GEZIELTE FÖRDERUNG VON DIGITALEN TRANSFORMATIONSPROJEKTEN“

Unter dem Titel „Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ“ startet demnächst der neue Digitalbonus. Ab dem 25. Juni 2024 können Mittel aus dem gemeinsam mit der Nbank aufgelegten Programm beantragt werden. Dieser neue Digitalbonus soll Investitionen in innovative Projekte zur Einführung oder Verbesserung von Hard- und Software sowie der IT-Sicherheit bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Niedersachsen fördern. Ziel des Programms ist es, die digitale Transformation in KMU zu beschleunigen, um Wertschöpfungspotenziale zu heben und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu steigern.

„Die neue Förderung tritt die Nachfolge des erfolgreichen „Digitalbonus“-Programms an, das erste Digitalisierungsschritte von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vorangetrieben hatte“, erläutert Niedersachsens Wirtschafts- und Digitalminister Olaf Lies. „Hier sind wir maßgeblich weitergekommen und konnten viele KMU in Niedersachsen in herausfordernden Zeiten auf ihrem Weg der Digitalisierung unterstützen. Der jetzt neu aufgelegte Digitalbonus.Niedersachsen-innovativ schließt daran an. Er fördert Digitalisierungsprojekte, die die digitale Transformation der Betriebe weiter voranbringen und damit neue Wertschöpfungspotenziale erschließen“, so Lies.

Projekte, die mit dem neuen Digitalbonus gefördert werden sollen, müssten daher einen maßgeblichen Digitalisierungsfortschritt und Innovationsgehalt aufweisen. „Wir haben mit dem ersten Digitalbonus einen breiten Anreiz verfolgt, um die Digitalisierung in unseren Betrieben voranzutreiben“, erklärte Lies. „Das war das richtige Programm zur richtigen Zeit, denn viele KMU konnten so während der Corona-Krise entscheidende Schritte weiterkommen. Die neue Förderung geht nun noch weiter in die Tiefe.“

Die Förderung erfolgt als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 35 Prozent bei kleinen Unternehmen und bis zu 20 Prozent bei mittleren Unternehmen. Die Förderhöhe beträgt mindestens 3.000 Euro und maximal 50.000 Euro. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks sowie freiberuflich Tätige, die Investitionen im Bereich Life Sciences oder eHealth tätigen, mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen. Die Richtlinie wird am heutigen Mittwoch, 12. Juni 2024, im Amtsblatt veröffentlicht.

10/01/2023

++Energiekostenzuschuss für niedersächsische KMUs++

Das Land Niedersachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei der zunehmend herausfordernden Finanzierung der steigenden Energiekosten.

+Welche Antragsvoraussetzungen gibt es?+
Die Gesamtausgaben für Energie müssen im Zeitraum Juli bis Dezember 2022 um mehr als 3.000 Euro über dem doppelten Betrag im Zeitraum Juli bis Dezember 2021 liegen.

Mit einem Antrag verpflichten sich die Unternehmen, betriebsbedingte Kündigungen in 2023 zu vermeiden.

Die liquiden Mittel müssen zum 30. November 2022 unter dem verfügbaren Zahlungsmittelbestand am 1. Juli 2022 gelegen haben

+Wie hoch ist die Förderung?+
Der Zuschuss umfasst bis zu 80 Prozent der Ausgaben, die über eine Verdoppelung hinaus gehen
50 Prozent des Zuschusses werden direkt nach Antragstellung als Abschlagszahlung ausgezahlt. Die zweite Hälfte nach Auswertung aller im Antragszeitraum eingehenden Anträge. Sollte das Programm zu diesem Zeitpunkt überzeichnet sein, erfolgt eine anteilige Kürzung auf Basis der nach den Abschlagszahlungen verbleibenden Restfördersumme
Die maximale Förderung ist auf 500.000 Euro begrenzt.

Eine Antragstellung ist in der Zeit vom 23. Februar 2023 bis Ende März möglich. Wir unterstützen gerne.

Die Kfw hat die Eckdaten zu dem neuen Kreditprogramm "KfW-Sonderprogramm UBR 2022" und den speziellen Kreditbürgschaften...
05/05/2022

Die Kfw hat die Eckdaten zu dem neuen Kreditprogramm "KfW-Sonderprogramm UBR 2022" und den speziellen Kreditbürgschaften veröffentlicht.

Das Kriegsgeschehen in der Ukraine hat spürbare Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Stark gestiegene Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Auch die Sanktionen wirken sich auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus. Für die vom Krieg besonders...

Aufgrund der Lieferkettenprobleme steigt der Finanzbedarf der Unternehmen. Endlich ist die dringend notwendige Verlänger...
03/12/2021

Aufgrund der Lieferkettenprobleme steigt der Finanzbedarf der Unternehmen. Endlich ist die dringend notwendige Verlängerung der Antragsfristen für die Kfw-Corona-Hilfen da.

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (Kfw) beschlossen, die Antragsfristen für den Kfw-Schnellkredit 2020 und das Kfw-Sonderprogramm 2020 um weitere 4 Monate bis […]

*Wichtige Information für alle niedersächsischen Gaststättenbetriebe*Ab dem 10.12.2021 sind wieder Zuschussanträge in de...
01/12/2021

*Wichtige Information für alle niedersächsischen Gaststättenbetriebe*

Ab dem 10.12.2021 sind wieder Zuschussanträge in dem Förderprogramm "Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe" möglich. Folgende Vorab-Informationen liegen mir vor:
• Durchführungszeitraum bis maximal 31.10.2022
• Vergleich des Umsatzrückgangs April bis Juni 2021 zu April bis Juni 2019
• Wer schon mal profitiert hat, kann nicht nochmal beantragen, also nur ein Antrag in der gesamten Richtlinie
• Investitionen, die bereits in die Überbrückungshilfe mit einbezogen worden, sind hierüber nicht mehr förderfähig (Doppelförderung)
• Verlängerung der Richtlinien nur bis 31.12.2021!!

Nutzen Sie die sehr kurze Antragsfrist!

28/09/2021

Im Rahmen des Förderprogramms ‚Neustart Niedersachsen Investition' wird der Zeitraum für die Abrechnung der Förderprojekte bis zum 31. Dezember 2022 verlängert, das hat Niedersachsens Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann heute in Hannover angekündigt (Quelle: Newsletter der IHK). Minister Althusmann: „Die Baubranche arbeitet bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Dazu kommen jetzt auch noch Rohstoffknappheit und die daraus folgenden Preissteigerungen. Zeitliche Planungen können also nicht immer eingehalten werden.

Wichtig: Es muss anscheinend frühzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt werden, also keine automatische Verlängerung!

Ein gute und wichtige Nachricht von der Kfw.
25/03/2021

Ein gute und wichtige Nachricht von der Kfw.

In einer heutigen Pressmitteilung teilt die Kreditanstalt für Wiederaufbau folgendes im Überblick mit: „Wir geben den Unternehmen zusätzliche Planungssicherheit, indem wir das KfW-Sonderprogramm, inklusive des KfW-Schnellkredits, bis …

16/02/2021

Du möchtest die Zufriedenheit deiner Mitarbeiter*innen im Unternehmen steigern und fragst Dich wie du das verwirklichen kannst? Wie Du Motivation und Engagement aktivieren kannst? Dann haben wir eine coole Möglichkeit für Dich 😍⬇️

Ein Faktor, der die Zufriedenheit definitiv steigert, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Und genau darauf zielt seit September 2020 das Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ab. Das Förderprogramm richtet sich an Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und unterstützt besonders Kooperationen von kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Dabei gibt es die Möglichkeit aus vier Modulen passende Betreuungsangebote auszuwählen:

❌Modul 1: Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagesbetreuung

❌Modul 2: Förderung betrieblich unterstützter Betreuungsplätze in der Kindertagespflege

❌Modul 3: Förderung von betrieblich unterstützten Plätzen zur Betreuung in Ausnahmefällen

❌Modul 4: Förderung von betrieblich unterstützter Ferienbetreuung.

Förderungen sind in den Modulen 1 bis 3 mit bis zu 400 € pro Platz und Monat bei neu zu schaffenden betrieblichen Betreuungsplätzen unter Beteiligung der Arbeitgeber möglich. Im Modul 4 ist die Förderung mit bis zu 25 € pro Platz und Tag erreichbar. 😊

Falls Du Interesse an dem Förderprogramm „Betriebliche Kinderbetreuung“ hast, dann melde dich gerne bei uns. 👋 Alle weiteren Infos findest Du auf unserer Website und in den Kommentaren. 👇

IHK-Expertensprechtag am 17.02.2021 mit meiner Unterstützung:https://www.osnabrueck.ihk24.de/existenzgruendung-unternehm...
16/02/2021

IHK-Expertensprechtag am 17.02.2021 mit meiner Unterstützung:
https://www.osnabrueck.ihk24.de/existenzgruendung-unternehmensfoerderung/fuehrung/pg-krise/expertensprechtag-krise-und-unternehmenssicherung--5022320

Hinweis: Die Online-Beratung wird im März noch einmal stattfinden.

Der Sprechtag "Krise und Unternehmenssicherung" richtet sich an Gewerbetreibende, die durch Nachfrageeinbrüche, schleppende Zahlungseingänge, Forderungsausfälle oder verspätete Anpassungen der Unternehmensstruktur in Schwierigkeiten geraten sind.

Kfw-Corona-Kredite werden verlängert und erweitertDie KfW teilt heute mit, dass beide Corona-Kredite nach 2021 verlänger...
06/11/2020

Kfw-Corona-Kredite werden verlängert und erweitert

Die KfW teilt heute mit, dass beide Corona-Kredite nach 2021 verlängert werden sollen - die entsprechende Notifizierung bei der EU sei beantragt. Wenn diese vorliegt können

- der KfW-Corona-Schnellkredit

- der KfW-Unternehmerkredit Corona Sonderprogramm

bis zum 30.06.2021 beantragt werden.

Gleichzeitig wird der Corona-Schnellkredit für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten geöffnet. Der Maximalbetrag für diese Gruppe liegt bei T€ 300. Dafür sind Anträge ab dem 09.11.2020 möglich.

Lassen Sie sich diese einmalige Chance nicht entgehen. Wir helfen gerne.
08/10/2020

Lassen Sie sich diese einmalige Chance nicht entgehen. Wir helfen gerne.

Wichtiger Hinweis an alle niedersächsischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks. Förderprogramm gestartet Wenn Ihr Unternehmen in den Monaten April bis Juni 2020 einen Umsatzrückgang im …

Adresse

VechteStr. 1
Schüttorf
48465

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