Rechtsschutzversicherung Vergleich

Rechtsschutzversicherung Vergleich Informationen zur Rechtsschutzversicherung, Rechtsstreitigkeiten sowie online Vergleiche. http://www

Über diese Facebook Seite möchten wir interessierten Personen Informationen zu Rechtsstreitigkeiten, Rechtsfällen und Neuigkeiten bei den Versicherungsgesellschaften zur Verfügung stellen. Gleichzeitig bieten wir über unsere Anwendungsseite einen online Vergleich Rechtsschutzversicherung an.

Thorsten D. betreibt nebenher einen kleinen Imbiss mit Lieferservice. Davon leben kann er nicht, aber 20.000,- € Brutto-...
30/10/2017

Thorsten D. betreibt nebenher einen kleinen Imbiss mit Lieferservice. Davon leben kann er nicht, aber 20.000,- € Brutto-Umsatz pro Jahr kommen schon zusammen.
Thorsten D. unterhält sich gerne mit seinen Kunden. So auch mit Alexej M. Dieser hat ihm in einem der Gespräche erzählt, dass er Arbeit sucht. Thorsten D. fasst sich ein Herz und bietet Alexej M. an, probeweise an zwei Tagen für ein paar Stunden „reinzuschnuppern“. Danach könne man ja dann gemeinsam sehen, ob man einen Vertrag macht. Alexej M. ist begeistert.
Es läuft gut mit Alexej M. – bis die Polizei dasteht und nach den Papieren frägt. Alexej M. springt aus dem Imbiss und ist über alle Berge. Zurück bleibt der verdutzte Thorsten D. mit der Polizei. Diese verlangt weiterhin die Papiere. Thorsten D. erklärt die Situation. Es sei heute mit Alexej M. eine Probe und man wolle sich dann zusammensetzen. Die Polizei glaubt Thorsten D. nicht. Man kenne Alexej M. in anderen Zusammenhängen und wisse, dass er keine Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis habe. Thorsten D. habe daher den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III i.V.m. § 4 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz erfüllt. Es drohe ihm eine Geldbuße bis zu 500.000 EUR. Er bekomme dann hierzu in den nächsten Tagen Post.
Thorsten D. kann das gar nicht glauben. Er beteuert, nicht gewusst zu haben, dass Alexej M. keine Arbeitserlaubnis habe. Von diesen ganzen Vorschriften höre er heute zum ersten Mal. Er betreibe ja schließlich nur einen Imbiss nebenher und nicht ein Unternehmen mit Rechtsabteilung. Und überhaupt war das doch alles nur eine Probe heute. Das Schriftliche wäre ja erst noch zu klären gewesen.
Glücklicherweise hat Thorsten D. für seinen Imbiss auf Anraten seines Maklers einen Kleinunternehmer-Rechtsschutz bei der AUXILIA abgeschlossen. Der von der AUXILIA empfohlene Rechtsanwalt erreicht eine erheblich niedrigere Geldbuße. Sie wird auf „nur“ 180,- € festgesetzt. Somit wird die Ordnungswidrigkeit auch nicht in das Gewerbezentralregister eingetragen.
Thorsten D. ist erleichtert. Dieser Betrag ist wenigstens zu berappen. Die Anwaltskosten in Höhe von über 1.200,- € übernimmt die AUXILIA für ihn.

Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz im Kleinunternehmer-Rechtsschutz versichert. Der Kleinunternehmer-Rechtsschutz kann optional zu unseren Privat- und Geschäftskundentarifen gewählt werden und sichert gewerbliche Nebentätigkeiten bis 24.000,- € Jahresbruttoumsatz ab.


Mehr Informationen zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz





Quelle: KS Auxilia

Karoline V. ist ungeplant Mutter geworden. Den Vater des Kindes, Uwe R., kennt sie nur flüchtig, es war eine einmalige A...
29/09/2017

Karoline V. ist ungeplant Mutter geworden. Den Vater des Kindes, Uwe R., kennt sie nur flüchtig, es war eine einmalige Angelegenheit. Nachdem Karoline V. ihm die Schwangerschaft mitteilt, reagiert Uwe R. ziemlich gleichgültig. Auch nach der Geburt des Kindes zeigt er überhaupt kein Interesse. Karoline V. hat das alleinige Sorgerecht, was Uwe R. nur recht ist.
Nach fast zwei Jahren der Gleichgültigkeit, meldet sich Uwe R. plötzlich. Das Kind solle nun doch auch mehr bei ihm sein. Er hätte ja jetzt Familie, das Kind gehöre schließlich auch dazu. Es kommt zu einigen Treffen zwischen Vater und Kind.
Eines Tages flattert bei Karoline V. Post ins Haus. Der Anwalt von Uwe R. teilt darin mit, dass sein Mandant sich benachteiligt fühle. Er wolle sein Kind sehen und dies sei ihm mehrfach von der Mutter verweigert worden. Er sehe sein Kind nur alle zwei Monate, wolle es aber jede Woche sehen und auch den kompletten anstehenden Sommerurlaub mit ihm verbringen. Er habe bisher auf sein Umgangsrecht verzichtet, mache dieses aber nun geltend.
Karoline V. ist entsetzt, sie hat keines der Treffen verhindert. Nur einmal ging es eben nicht, da das Kind krank war. Und für den Sommerurlaub passt es auch nicht – da hat sie schließlich bereits eine zweiwöchige Reise gebucht.
Karoline V. schaltet nun auch einen Anwalt ein. Dieser teilt Karoline V. mit, dass Uwe R. zu wenig Unterhalt zahle. Uwe R. verweist auf seine geringen finanziellen Möglichkeiten. Nach einigem Schriftwechsel einigt man sich schließlich auf ein geregeltes Umgangsrecht und den Unterhalt für das Kind. Für den Anwalt von Karoline V. fallen mehr als 1.200,- € an. Diese werden von ihrer AUXILIA Rechtsschutzversicherung übernommen.

Hintergrund
Der Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht ist in unseren Produkten mit Privat-Rechtsschutz ARB 2016 enthalten. Es werden bis zu 1.500 EUR erstattet, sofern für die Angelegenheit ein deutsches Gericht gesetzlich zuständig wäre und sie nicht in ursächlichem Zusammenhang mit einer Trennung, Scheidung, Aufhebung einer Lebenspartnerschaft, rechtlichen Betreuung gem. §§ 1896 ff. BGB oder damit verbundenen Regelungen steht.
Beitrag: KS Auxilia

Nach ihrer Ausbildung und einigen Jahren als Angestellte in einem Kosmetikstudio hat sich Annabella R. vor einiger Zeit ...
21/08/2017

Nach ihrer Ausbildung und einigen Jahren als Angestellte in einem Kosmetikstudio hat sich Annabella R. vor einiger Zeit selbständig gemacht und in den Kellerräumen ihres Einfamilienhauses ein Kosmetikstudio eingerichtet. Die Geschäfte laufen gut. Annabella R. hat sich einen festen Kundenstamm aufgebaut und es kommen auch immer wieder neue Kunden. So auch Susann T., die eine von Annabella R.s beliebten Gesichtsbehandlungen wünscht.
Einige Wochen später bekommt Annabella R. Post von der Staatsanwaltschaft: Sie erhalte Gelegenheit zur Stellungnahme, da gegen sie wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird. Annabella R. ist geschockt, das muss ein Missverständnis sein! Sie will gleich bei der Staatsanwaltschaft anrufen. Während sie zum Telefon greift, zögert sie. Verlangen in den Fernsehkrimis die Beschuldigten nicht meist nach einem Anwalt? Wäre das vielleicht der bessere Weg? Nicht, dass man ihr noch so komische Suggestivfragen stellt und sie dann nicht weiß, ob und was sie antworten soll. Schließlich hatte sie noch nie mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu tun. Ihr fällt ein, dass sie über ihren Makler für sich und ihr Studio eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Annabella R. kramt die Unterlagen hervor. „Ihr direkter Draht“ – das ist es doch, was Annabella R. jetzt braucht! Sie ruft nun ihre AUXILIA Rechtsschutzversicherung an und schildert den Fall. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung wird im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht! Gefängnis? Wegen einer Kosmetikbehandlung? Annabella R. möchte die Angelegenheit jetzt doch lieber in die Hände eines Anwalts geben, den ihr die AUXILIA auf ihre Bitte gerne benennt.
Der Anwalt wird sogleich tätig. Seitens der Staatsanwaltschaft wird ermittelt, weil Susann T. nach der Behandlung bei Annabella R. massive Hautveränderungen im Gesicht aufwies. Sie musste sofort und über Wochen hautärztlich behandelt werden. Der Hautarzt bestätigte, dass diese Reaktion auf einen bestimmten gesundheitsschädlichen Inhaltsstoff zurückzuführen sei, der auch in den von Annabella R. verwendeten kosmetischen Produkten nachgewiesen werden konnte. Annabella R. kann sich das überhaupt nicht erklären, die Kundin verließ doch hochzufrieden ihr Studio. Und die Produkte sind getestet und sie verwendet davon ja nur geringe Mengen. Dies wendet auch ihr Rechtsanwalt ein. Die Staatsanwaltschaft forscht daraufhin genauer nach. Es stellt sich heraus, dass Susann T. der Hautreaktion erheblich nachgeholfen haben muss. Sie wollte sich anscheinend „holen was ihr zusteht“. Susann T. war vor einem Jahr bei einem anderen Kosmetikstudio und erlitt dort tatsächlich eine schlimme Hautreaktion. Da dieses Kosmetikstudio aber wegen Insolvenz die Schmerzensgeldforderung nicht erfüllte, kam Susann T. auf die Idee, sich einen solventeren Gegner zu suchen. Mit dem Strafverfahren wollte sie diese Sache gleich mal in eine günstige Ausgangsposition lenken . . .
Die Staatsanwaltschaft stellt daraufhin das Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein. Da bei einer solchen Einstellung aber die Staatskasse nicht die Kosten trägt und auch Susann T. alles andere als solvent ist, bleibt Annabella R. auf den Kosten für ihren Rechtsanwalt sitzen – immerhin bereits 4.000,- €. Die AUXILIA Rechtsschutz-Versicherungs-AG übernimmt für sie die Kosten.

Hintergrund
Der hier beschriebene Fall ist über den Spezial-Straf-Rechtsschutz (SSR) für Geschäftskunden versichert. Dieser ist in den Produkten der JUR-Linie für Geschäftskunden enthalten, z.B. auch im hier versicherten JURSTUDIO.


Quelle: Auxilia Rechtsschutz

Tobias C. ist von Beruf Zahnarzt und hat deswegen schon vor Jahren eine Unfall-versicherung mit höherer Invaliditäts¬lei...
26/07/2016

Tobias C. ist von Beruf Zahnarzt und hat deswegen schon vor Jahren eine Unfall-versicherung mit höherer Invaliditäts¬leistung abgeschlossen. Als Ausgleich zum Beruf hat er Haus und Garten lieb gewonnen. An einem Wochenende sägt er im Garten Brennholz mit der Kreissäge. Arbeitshandschuhe mit besonderer Verstärkung hat er sich dafür extra gekauft und angezogen. Als der Brennholzstapel wächst und wächst, gerät der Zeige-finger von Tobias C. plötzlich in die Säge.
Die Verletzung sieht aber nur nach einem Kratzer aus. Tobias C. versorgt die Wunde daher mit Jod und einem Pflaster. Danach wird weiter-gesägt. Gegen Abend wird der Finger plötzlich rot und fängt an, dumpf zu pochen. Tobias C. fährt in die Notaufnahme. Dort wird eine sekundäre Infektion mit Nekrose im Endgliedbereich festgestellt. Trotz aller Bemühungen muss der Finger teilamputiert werden und übrig bleibt nur ein Fingerstumpf.
Nach dem ersten Schock macht Tobias C. Invaliditäts-leistungen bei seiner Unfall-versicherung geltend. Diese lehnt jedoch ab, weil zum einen nicht nachgewiesen sei, dass ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen zu der Teilamputation geführt habe. Und zum anderen habe Tobias C. Obliegenheiten verletzt. So wurde der Unfallhergang widersprüchlich und unschlüssig geschildert. Zudem hat er sich nicht unverzüglich zu einem Arzt in Behandlung begeben – trotz seiner Diabetes mellitus -Vorerkrankung. Diese soll mitursächlich schuld an der Amputation des Fingers sein. Überdies habe er eine Amputation aufgrund der Vorerkrankung verschwiegen.
Tobias C. schaltet wegen der komplizierten Sachlage und der Fülle an Vorwürfen einen Anwalt ein. Dieser erhebt schließlich Klage auf Zahlung von 94.500,- €.
Unter Hinzuziehung eines Sachverständigen wird der Klage schließlich stattgegeben.
Damit ist die Sache jedoch nicht beendet. Die Gegenseite legt Berufung ein. Sie erreicht eine Zurückverweisung an das Landgericht zur erneuten Verhandlung und Entscheidung. Es kommt zu einem neuen Urteil – nun wird die Klage abgewiesen!
Tobias C. legt nun seinerseits Berufung ein. Um die Sache nach sieben Jahren endlich zu beenden, wird ein Vergleich geschlossen. Tobias C. bekommt ca. 30.000,- € und muss deswegen auch 2/3 der Kosten tragen. Diese Kosten in Höhe von fast 32.000,- € hat seine AUXILIA Rechtsschutzversicherung übernommen.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht in allen Produkten versichert, die den Privat-Bereich beinhalten.
Auxilia Rechtsschutz

25/07/2016

Wer zahlt bei einem Unfall wegen einer Niesattacke?

Unberechenbare allergiebedingte Niesattacken kennt jeder Allergiker. Sie sind während einer Autofahrt besonders gefährlich, wenn man als Fahrer dabei kurz die Augen schließen muss. Bei hohen Geschwindigkeiten beispielsweise auf der Autobahn kann das böse enden. Kommt es durch einen Niesanfall tatsächlich zu einem Unfall, springt die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Fremdschaden ein. Bei Personenschäden könnte es strafrechtlich betrachtet allerdings zum Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung kommen.
Was müssen Autofahrer bei Medikamenten beachten?

Um die Pollenzeit so gut wie möglich zu überstehen, setzen viele Allergiker gezielt Heuschnupfenmedikamente ein. Die sogenannten Antihistaminika haben in manchen Fällen allerdings Nebenwirkungen, zum Beispiel Müdigkeit und eingeschränkte Konzentration. Um den Müdigkeitseffekt besser aufzufangen, raten Mediziner, die Medikamente bereits am Abend einzunehmen. Auf diese Weise können für die morgendliche Fahrt zur Arbeit die Nebenwirkungen möglichst gering gehalten werden.

Kommt es wegen der bekannten Nebenwirkungen der Medikamente zu einem Unfall, gefährden Allergiker ihren Kfz-Kaskoschutz und bleiben im schlimmsten Fall auf den Schadenkosten sitzen. Bei besonders heftigen Symptomen sollten Allergiker also lieber ganz auf das Auto verzichten.( ARAG Versicherung)

25/07/2016

18.04.2016
Pollenzeit: Rechtliches für Allergiker

Rund 16 Prozent der Bevölkerung reagieren auf Pollen. Fast jeder fünfte Deutsche leidet an Heuschnupfen. Wer Pech hat und auf viele verschiedene Pollen reagiert, ist in drei Viertel des Jahres nicht beschwerdefrei. Da würde man am liebsten den Baum fällen, unter dem man leidet. Ob man das darf, erfahren Sie unter anderem in unserem Artikel.
Was tun, wenn Nachbars Birken blühen?

Der Blütenstaub der Birke gilt als besonders aggressiv. Auch Linden sind weit verbreitet und können bei Allergikern Schnupfenattacken auslösen. Beide Bäume stehen in vielen deutschen Wohngebieten. Allergiker müssen sie leider erdulden, wenn sie in solch einer Siedlung wohnen. Denn nach § 906 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) handelt es sich bei Pollen um Immissionen, die grundsätzlich zu dulden sind. Nur wenn eine wesentliche Beeinträchtigung des eigenen Grundstücks und die nicht ortsübliche Benutzung des Nachbargrundstücks nachgewiesen werden können, haben Allergiker eine Chance auf Beseitigung (§ 1004 BGB).
Das passende Urteil: Warum die städtische Linden stehen blieben

Es ging um sechs mehr als 20 Jahre alte, 15 Meter hohe Linden, die auf einer öffentlichen Straße an der Grenze des Grundstücks des klagenden Ehepaars standen. Die Kläger bemängelten nicht nur die erheblichen Reinigungsmaßnahmen, die wegen des herabfallendes Laubs und des klebrigen Honigtaus regelmäßig anfielen. Die Ehefrau legte auch ein ärztliches Attest vor, nach dem sie unter einer Allergie gegen Lindenblüten litt, die mit Atemnot einherging. Von der beklagten Stadt verlangte sie deshalb, die Linden zu entfernen oder auf eine Höhe von fünf Metern zurückzuschneiden.

Doch das zuständige Verwaltungsgericht (VG) Hannover sah die Sache anders: Für die Frage, ob die objektive Nutzbarkeit des Grundstücks durch einen Straßenbaum beeinträchtigt sei, dürfe nicht auf die subjektive Empfindlichkeit der Klägerin abgestellt werden. Maßstab müsse vielmehr der Durchschnittsanlieger sein. Andernfalls müssten eine Vielzahl von Straßenbäumen in bebauten Gebieten gefällt werden, weil so viele Deutsche unter einer Pollenallergie leiden, dass in der Nähe fast jeden Baumes ein Allergiker wohnt.

Auch die Beeinträchtigung durch Laub und Honigtau war nach Meinung des Gerichts von den Klägern als sozialadäquat hinzunehmen. Nur wenn ein Grundstück durch die angrenzenden Straßenbäume ganz außergewöhnlich beeinträchtigt werde, komme ein Anspruch auf Beseitigung der Bäume in Betracht, so die Richter. Die hier festgestellten jahreszeitlich üblichen Mengen an Laub und Honigtau seien dagegen zu dulden (VG Hannover, Az.: 7 A 5050/11).
Allergiker und Steuern

Allergiker können ihre Kosten für Medikamente oder eine Therapie gegen Gräser und Pollen von der Steuer absetzen. Was vom Arzt verordnet ist und von der Krankenkasse nicht übernommen wird, kann beim Finanzamt als "Krankheitskosten" steuermindernd angegeben werden.
Das passende Urteil: Wann 67 gefällte Birken die Steuer mindern

Weil seine Tochter aufgrund einer Birkenpollenallergie an allergischem Asthma-Bronchiale litt, ließ ein Vater 67 Birken auf seinem Grundstück fällen. Die Kosten hierfür wollte er als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend machen. In dem Rechtsstreit bekam er schlussendlich vom Bundesfinanzhof (BFH) Recht, weil er eine amtsärztliche Begutachtung nachreichen konnte (Az.: III R 28/06).

Wichtig: Nach jetziger Gesetzeslage genügt es, wenn man sein Haus oder Grundstück aus medizinischen Gründen umbauen und die Kosten von der Steuer absetzen möchte, sich vor Beginn der Arbeiten ein (einfaches) ärztliches Attest ausstellen zu lassen.
Auszug ARAG Rechtsschutz

Recht haben und Recht bekommen… Die meisten scheuen sie, aber nicht jeder kann man entgehen: Rechtsstreitigkeiten. Womög...
13/10/2015

Recht haben und Recht bekommen…

Die meisten scheuen sie, aber nicht jeder kann man entgehen: Rechtsstreitigkeiten. Womöglich mit der Aussicht, sie gerichtlich klären lassen zu müssen. Einen umfänglichen Schutz bieten empfehlenswerte Rechtsschutzversicherungen. „Schonender für den Geldbeutel und vor allem für die Nerven ist es aber, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. So gibt es – nicht nur – in der Versicherungsbranche unabhängige Ombudsmänner, die verärgerten Kunden die Möglichkeit bieten, den strittigen Sachverhalt vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Versicherer prüfen und entscheiden zu lassen. „In bestimmten Grenzen sind die Entscheidungen des Ombudsmannes für die Versicherungsunternehmen sogar bindend“. „Dem Versicherten hingegen bleibt der Weg vor Gericht aber auch dann offen, wenn der Ombudsmann den Versicherer im Recht sieht“. Weitere Informationen zum Ombudsmannverfahren finden sich im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.

Nutzen Sie die Vorteile unseres online Rechtsschutzversicherung Vergleich um eine günstige Rechtsschutzversicherung zu ermitteln.

Hundehalter-Haftpflicht: Wenn Bello einen Verkehrsunfall verursachtWie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht...
24/08/2015

Hundehalter-Haftpflicht: Wenn Bello einen Verkehrsunfall verursacht

Wie wichtig der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist, zeigt ein aktueller Rechtsstreit, von dem die Deutsche Anwaltshotline berichtet. Demnach müssen Hundehalter vollumfänglich für einen Schaden aufkommen, wenn ein freilaufender Hund einen Unfall verursacht.

Geklagt hatte eine Frau, die auf dem Radweg mit einem Rüden kollidierte und sich dabei verletzte. Der Besitzer ließ das Tier auf dem Radweg frei laufen, wobei der Hund seine Leine im Maul hielt und hinter sich herschleifte. Als der Hundebesitzer die Radfahrerin bemerkte, pfiff er nach seinem Hund. Dieser reagierte zunächst nicht, so dass die Radlerin ihn langsam zu überholen versuchte. Dann aber machte der Hund eine plötzliche Kehrtwende und rammte die Frau.
Frau verlangte Schmerzensgeld für verletztes Knie

Die Folgen des Sturzes waren bitter. Nicht nur musste sich die Radfahrerin am Knie operieren lassen. Sie saß auch einige Wochen im Rollstuhl und hat seither immer wieder mit Schmerzen zu kämpfen. Deshalb verklagte sie den Hundehalter auf ein Schmerzensgeld von 6.500 Euro, die der Mann nicht zahlen wollte.

Doch das Landgericht Tübingen gab der Frau Recht: der Tierfreund muss das Geld berappen. Und das nicht ohne Grund. Nach § 833 BGB haftet jeder Hundebesitzer in Deutschland immer und unbegrenzt mit seinem Privatvermögen für den Schaden, den sein Vierbeiner verursacht. Da spielt es auch keine Rolle, ob das Herrchen oder Frauchen Schuld am Fehlverhalten des Tieres hat.

Durch die schleifende Leine hätte der Mann das Gefahrenpotential für Radfahrer sogar noch erhöht, betonten die Richter. Denn selbst wenn der Hund auf den Zuruf reagiert hätte, hätte er mit seiner Leine den gesamten Radweg versperrt (Az. 5 O 218/14).

5 Bundesländer haben Versicherungspflicht

Im verhandelten Fall hatte der Hundebesitzer noch Glück, dass die Frau keine schwerere Verletzung bei ihrem Sturz davontrug. Schnell können sich die Schadensforderungen auf hunderttausende Euro summieren, wenn ein bleibender Gesundheitsschaden zu beklagen ist und der Betroffene vielleicht sogar den Beruf aufgeben muss.

Aus diesem Grund haben fünf Bundesländer eine gesetzliche Pflicht zur Hundehalter-Haftpflicht eingeführt. In Berlin, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Hamburg können Tierbesitzer mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 belangt werden, wenn sie keine entsprechende Police besitzen. Ein Beratungsgespräch schafft Klarheit, welche Versicherung für den Vierbeiner geeignet ist!

Fotoquelle: [email protected]
Textquelle: versicherungskurier.de/id/4827149/Hundehalter-Haftpflicht-Verkehrsunfall-verursacht/

Bitte klickt beim SV Eintracht auf gefällt mir.. Besten Dank schon mal vorab
11/06/2015

Bitte klickt beim SV Eintracht auf gefällt mir.. Besten Dank schon mal vorab

SV Eintracht Salzwedel, Landesklasse I

the SHUBSS form SAW mit Ihrer Performance von YMCA
13/04/2015

the SHUBSS form SAW mit Ihrer Performance von YMCA

Sechs heiße Typen performen YMCA auf einem 50ten Geburtstag... Was kann es besseres geben? :D Anfragen und Buchung über Jonwar mit PN an mich.

19/03/2015

Adresse

Salzwedel

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 18:00
Dienstag 08:00 - 18:00
Mittwoch 08:00 - 18:00
Donnerstag 08:00 - 18:00
Freitag 08:00 - 13:00

Telefon

+49390134403

Benachrichtigungen

Lassen Sie sich von uns eine E-Mail senden und seien Sie der erste der Neuigkeiten und Aktionen von Rechtsschutzversicherung Vergleich erfährt. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht für andere Zwecke verwendet und Sie können sich jederzeit abmelden.

Teilen