22/02/2026
Oh Mann! Wie peinlich! 🙈
Die ETF-Jünger schlagen aktuell Saltos. Kein Wunder, dass dabei deren Hirn durchgemischt wird! 😂
Aussage 1:
"Bis zu 35% staatliche Förderung für ETFs ab 2029"
Das ist so totaler Unfug!
Richtig ist:
1) Die beträgt 35%.
2) Dies gilt nicht nur für ETFs!
3) Die staatliche Förderung (Summe aus + steuerlicher ) beträgt bereits heute schon 42%!!!
Aussage 2:
"Damit bietet sich für viele Pflichtversicherte der GRV eine moderne und flexible Alternative zu bisherigen geförderten Produkten wie Riester."
Man kann dies so lesen, dass mit dem neuen nun endlich auch ETFs staatlich gefördert werden.
Richtig ist:
1) ETFs waren bisher auch schon gefördert. Leider hatte sich der bekannteste ETF-Sparplan (Sutor, jetzt Raisin) schon vor Jahren aus dem Riestergeschäft zurück gezogen. Ich frage mich warum?
2) Außerdem sind ETF bisher schon in möglich.
Aussage 3:
"Die Kapitalgewinne bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei." Das stimmt zwar, ist jedoch keine Privileg von ETFs.
Richtig ist:
1) Kapitalgewinne bleiben für alle Anlageformen (gilt also auch für geförderte Bausparverträge sowie Rentenpolicen) steuerfrei!
2) Dies gilt im Übrigen bereits schon seit 2002 für alle Riester!
Aussage 4:
"Das angesparte Kapital bleibt flexibel: Sie können es jederzeit entnehmen - allerdings wären in diesem Fall Fördervorteile und Steuerbefreiungen zurückzuzahlen."
Richtig ist:
1) Dies gilt nicht nur für das Altersvorsorgedepot, sondern auch für alle anderen geförderten Anlageformen!
2) Dies gilt im Übrigen bereits schon seit 2002 für alle Riester!
Aussage 5:
"Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims bleibt eine Entnahme hingegen prämienunschädlich."
Richtig ist:
1) Nicht nur für oder , sondern auch für sowie und Maßnahmen.
2) Gilt für neue Verträge ab 2027 aber nicht mehr generell! Dies darf künftig alleine der Anbieter entscheiden, ob er eine solche Möglichkeit nach dem zulässt! Diese Aussage ist so falsch!
3) Nur für die bisherigen Riesterverträge ist die Aussage richtig!
Aussage 6:
"Auch die Vererbung ist möglich; entweder fließt das Guthaben prämienunschädlich in einen Vorsorgevertrag der oder es kann alternativ ausgezahlt werden."
Diese Aussage ist so falsch!
Richtig ist:
1) Die Erben haben keinen Anspruch auf prämienunschädliche Übertragung!
2) Ausnahmen: und waisenberechtigte Kinder!
3) Dies gilt bisher auch schon seit 2002 für alle Riester!
Aussage 7:
"... und sogar bestehende Riester lassen sich in das neue Altersvorsorgedepot überführen."
Hier fehlt jedoch ein ganz wichtiger Hinweis!
Richtig ist:
1) Ergänzend soll erwähnt sein, dass eine Übertragung nicht nur in das Altersvorsorgedepot möglich sein wird, sondern auch auf das neue und auf andere Anlageformen.
2) Bei Übertragung eines Riestervertrags auf das neue Produkt wird jedoch automatisch vom alten auf das neue umgestellt! In den meisten Fällen wird sich dies bei der Förderung positiv auswirken. Allerdings gibt es viele Fälle, insbesondere bei Auszubildenden und vor allem für , in denen die neue Förderung deutlich schlechter sein wird als die bisherige!
Die neuen Altersvorsorgeprodukte haben Vorteile. Die bisherigen Riesterprodukte haben jedoch auch Vorteile. Zum Beispiel die bei oder eine bisher sehr lange Hinterbliebenenversorgung. Beide haben so auch ihre Nachteile. Für viele Riestersparer wird es dagegen lohnenswert sein die Vorteile der alten Tarife mit den Vorteilen des in der Regel besseren neuen Förderverfahrens zu kombinieren!
Persönliche Beratung wird immer wichtiger!