10/06/2026
25 oder 45 – gleicher Monatsbeitrag, aber diesmal: NOCH COOLER! 😎
Im letzten Beitrag ging es um die private Altersversorgung und darum, wie stark sich der Faktor Zeit auf die spätere Leistung auswirken kann. Denn oft ist nicht nur entscheidend, wie viel man einzahlt – sondern vor allem, wann man beginnt.
Heute schauen wir auf die betriebliche Altersversorgung (bAV) – und hier wird es besonders interessant: Denn zusätzlich zum Faktor Zeit kann auch der Arbeitgeber einen Beitrag leisten.
Seit einigen Jahren gilt: Werden Teile des Gehalts per Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung eingezahlt, muss der Arbeitgeber in vielen Fällen einen Zuschuss von mindestens 15 % leisten, sofern er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.
Das bedeutet: Es kann mehr Geld für die Altersvorsorge angespart werden, ohne dass man den kompletten zusätzlichen Betrag selbst aufbringen muss – und genau das macht es „noch cooler“. 🙌
Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Werte entsprechen einer heutigen Beispielberechnung und können nicht pauschal auf jede Person übertragen werden. Eine genaue Berechnung muss immer individuell erfolgen, da Faktoren wie Alter, Laufzeit, Arbeitgebermodell, Tarif und persönliche Situation berücksichtigt werden.
Wir haben Spezialisten im Büro, die gerne beraten und individuelle Möglichkeiten aufzeigen. Wer Fragen hat oder wissen möchte, wie eine persönliche Lösung aussehen könnte, kann sich gerne bei uns melden.
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