Versicherungsmakler24 UG (haftungsbeschränkt)

Versicherungsmakler24 UG (haftungsbeschränkt) Hier könnt Ihr Eure Versicherungen selber vergleichen, auf Wunsch selber abschließen und wenn Ihr Fragen habt mich einfach kontaktieren.

Impressum:



Dirk tom Wörden

Georg-Hegenauer-Ring 40

83026 Rosenheim



Kontakt:

Telefon: 08031/2069732

Telefax: 08031/2069733

E-Mail: Team(a)vm-24.info



Versicherungsvermittlerregister:

(www.vermittlerregister.info): Register-Nr. D-4RU0-9838F-13



Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler)

Aufsichtsbehörde:

IHK für München und Oberbayern

Max-Joseph-Straße 2
80333 Mün

chen



Erlaubnis nach § 34 c Abs. 1 GewO

Aufsichtsbehörde:

Stadt Rosenheim

Amt für Sicherheit, Ordnung und Verkehr

Königstr.24

83022 Rosenheim



Mitglied der Industrie- und Handelskammer:

IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München



Berufsbezeichnung: Versicherungsmakler; Bundesrepublik Deutschland



Schlichtungsstellen:

Beschwerdestellen für die außergerichtliche Streitbeilegung sind:

Versicherungsombutsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin

http://www.versicherungsombutsmann.de



Ombutsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung

Kronenstr. 13, 10117 Berlin

http://www.pkv-ombutsmann.de



Ombutsfrau der privaten Bausparkassen

Postfach 30 30 79, 10730 Berlin

http://www.bausparkassen.de








Berufsrechtliche Regelungen:

- § 34 d Gewerbeordnung (ggf. § 34 e Gewerbeordnung)

- §§ 59-68 VVG

- VersVermV

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.

Ich wünsche Euch allen ein frohes, friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2018...
24/12/2017

Ich wünsche Euch allen ein frohes, friedliches und gesegnetes Weihnachtsfest und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2018!!!

10/09/2017

Auf ganz speziellen Wunsch ;-)

22/07/2017
15/07/2017
15/07/2017
19/05/2017

Bald steigende Kfz-Versicherungsbeiträge durch Punkte in Flensburg?

Telematik-Tarife sind bereits seit einigen Jahren auf dem Vormarsch. Sie beziehen das individuelle Fahrverhalten in die Prämienkalkulation ein; wer vorsichtig fährt, erhält einen Beitragsrabatt.

Nun liebäugelt erstmals ein Versicherer mit der Idee, den Versicherungsbeitrag auch vom Punktestand in der Flensburger „Verkehrssünderdatei“ abhängig zu machen. Für die betroffenen Autofahrer würde das bei entsprechenden Verstößen eine doppelte Bestrafung bedeuten: zum einen das oftmals happige Bußgeld, zum anderen eine höhere Prämie für die Kfz-Versicherung. Bei einer Kundenumfrage sprachen sich dem Versicherer zufolge mehr als die Hälfte der Befragten für die Einführung eines solchen Systems aus, nur jeder fünfte lehnte die Idee rundheraus ab.

Wenn es zur Einführung kommt, ist allerdings Ehrlichkeit der Kfz-Halter gefragt. Denn die Versicherer dürfen in Flensburg nicht nachfragen, Datenschutz hat Vorrang.

18/05/2017

So viel gibt es für zehnjährige Staatsanleihen in Europa

7,21 Prozent Rendite können Investoren einstreichen, die ihren festen Glauben an die langfristige Bonität Griechenlands bewahrt (oder auch wiedergewonnen) haben. So lautete zumindest das Versprechen für zehnjährige Staatsanleihen im März 2017. Wie die Zahl verdeutlicht, bringen derzeit nicht viele Investoren das nötige Vertrauen auf.

Die meisten Staatsanleihen-Anleger bevorzugen mehr Sicherheit, wie sie beispielsweise Deutschland bietet. Doch das hat seinen Preis: Hier gibt es im Schnitt lediglich 0,39 Prozent, was noch nicht mal zur Kaufkrafterhaltung reicht. Auch Finnland mit 0,51, Österreich mit 0,59 und Luxemburg mit 0,60 Prozent Verzinsung treiben keinem Investor Freudentränen in die Augen.

Merklich mehr als 1 Prozent erhalten Anleger neben Griechenland lediglich in Portugal (4,06), Italien (2,25) und Spanien (1,77). Bleibt festzuhalten: Staatsanleihen sind auch nicht mehr, was sie mal waren.

17/05/2017

Wo Hausratschutz am meisten kostet

Wie viel man für eine Hausratversicherung bezahlt, hängt stark vom Wohnort ab. In manchen Städten wird die deutsche Durchschnittsprämie von 85 Cent pro Quadratmeter weit überschritten, in der Spitze um 61 Cent. Diese Spitze liegt in Köln – obwohl die Domstadt in puncto Einbruchszahlen (489 pro 100.000 Einwohner/Jahr) gar nicht zu den gebeuteltsten Städten gehört. In Dortmund beispielsweise werden 578 Einbrüche pro 100.000 Einwohner jährlich verzeichnet. Aber es gibt eben noch andere Risikofaktoren.

Auf Rang zwei der Städte mit dem teuersten Hausratschutz liegt Frankfurt am Main, wo im Schnitt 1,14 Euro zu berappen sind. Einbrecher langen hier mit 294 Fällen pro 100.000 Einwohner vergleichsweise selten zu. Anders sieht diese Kennzahl mit 514 in Düsseldorf aus, Platz drei des Rankings mit einer Quadratmeterprämie von 1,13 Euro. In Bremen zahlt man 1,11 Euro, in Duisburg 1,07 Euro, in Berlin und Hamburg 1,05 Euro und in Leipzig 1,04 Euro. Dementsprechend liegt der Beitrag in ländlichen Gebieten weit unter dem Bundesschnitt von 85 Cent – ein Hoch aufs Landleben!

05/05/2017

Unfall-Gefahrenbewusstsein und -Prävention klaffen auseinander

Fast jeder zweite Deutsche weiß Umfragen zufolge, dass das Risiko, sich bei einem Unfall im Haushalt zu verletzen, „groß“ bzw. „sehr groß“ ist. Richtiger wäre eigentlich „sehr, sehr, sehr groß“ – denn pro Jahr kommen in Deutschland rund 10.000 Personen bei Stürzen im Haushalt zu Tode. Das sind circa dreimal so viele Opfer, wie Verkehrsunfälle kosten.

Dennoch wird Prävention bei den meisten Menschen nicht großgeschrieben – und zwar in doppelter Hinsicht. Zum einen verzichten vier von zehn Deutschen auf Leitern oder Tritte, wenn sie im Haushalt etwas weit über Kopfhöhe erledigen. Auch von den besonders gefährdeten über 60-Jährigen nehmen 29 Prozent lieber, was gerade da ist, Hocker, Schrank, Tisch oder Regal.

Zum anderen ist die Zahl der Unfallversicherungen seit Jahren rückläufig. Seit 2005 fiel der Policenbestand von über 29 Millionen auf unter 26 Millionen (2016). Dabei sind Unfälle im privaten Bereich nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt, so dass die Betroffenen im Fall der Fälle finanziell „im Regen stehen“.

04/05/2017

Bausparern droht neue Kündigungswelle

Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen zu knabbern haben, ist allgemein bekannt. Die Praxis, die „Altlasten“ nach Ablauf von zehn Jahren seit Zuteilungsreife zu kündigen, hat sich mittlerweile mit dem Segen des Bundesgerichtshofs durchgesetzt. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine „Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser Griff in die juristische Trickkiste gerichtlich Bestand hat und somit eine neuerliche Kündigungswelle anrollt, bleibt abzuwarten.

03/05/2017

Vorsicht bei Änderungen von Lebensversicherungen
Wer wesentliche Merkmale seiner Lebensversicherung vor Ablauf der Zwölfjahresfrist ändert, kann sich nicht auf eine steuerfreie Auszahlung verlassen. Für diese ist der änderungsfreie Ablauf von zwölf Jahren, in denen Beiträge gezahlt werden, Voraussetzung. Wird eine neue Laufzeit oder Versicherungssumme vereinbart, so wird die Uhr wieder auf null gestellt, da damit juristisch ein neuer Vertrag begründet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich höchstrichterlich bestätigt.
Damit muss sich das klagende Ehepaar mit dem Steuerbescheid abfinden, den es angefochten hatte. Er bezog sich auf einen Vertrag, den die Eheleute 1981 abgeschlossen, 1989 in puncto Laufzeit und Versicherungssumme geändert und 1990 beitragsfrei gestellt hatten. Als 2001 die Auszahlung erfolgt war, wollte das zuständige Finanzamt das Steuerprivileg nicht anerkennen – wie nun klar ist, mit Recht.

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