06/04/2026
Nur Originalbelege zählen wirklich
Ein Fall aus Günzburg zeigt, wie wichtig Transparenz bei Betriebskosten ist:
Mieter wollten die Originalunterlagen ihrer Nebenkostenabrechnungen aus den letzten 3 Jahren prüfen. Was einfach klingt, entwickelte sich zu einem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen – bis hin zum Bundesgerichtshof.
Während das Landgericht der Meinung war, Kopien oder Scans seien ausreichend, stellte der Bundesgerichtshof klar:
Mieter haben grundsätzlich das Recht, die Originalbelege einzusehen.
Ein besonderes Interesse oder ein Manipulationsverdacht muss dafür nicht nachgewiesen werden. Es reicht bereits der Wunsch, die Abrechnung zu überprüfen.
Wichtiger Punkt:
Kopien sind in der Regel nicht gleichwertig mit Originalen. Nur in Ausnahmefällen – etwa bei ausschließlich digital vorliegenden Unterlagen – kann etwas anderes gelten.
Im konkreten Fall:
Die Originale existierten noch → somit bestand ein Anspruch auf Einsicht.
Fazit für Mieter und Vermieter:
Transparenz ist Pflicht. Wer abrechnet, muss im Zweifel auch die Originalunterlagen vorlegen können.
(BGH, Urteil vom 15.12.2021 – VIII ZR 66/20)