Baufinanzierung Südbaden

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26/07/2018

Thema Baukindergeld / Zuschuss vom Staat für Ihr Eigenheim

Familien mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben und deren zu versteuerndes Einkommen 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigt, sollen 10 Jahre lang pro Kind 1.200 Euro im Jahr erhalten. Bei Familien mit einem Kind sind das insgesamt 12.000 Euro, mit zwei Kindern 24.000 Euro. Das Gute daran: Das Baukindergeld müssen Sie nicht zurück bezahlen. Gilt für Immobilien die nach dem 01.01.2018 erworben wurden, nur für selbst genutzte Immobilien. Bei Antragstellung dürfen Kinder noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, es muss ein Kindergeldanspruch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Beantragt wird rückwirkend ab dem 01.01.2018, und der letztmögliche Tag der Beantragung wird der 31.12.2020 sein.

Beim Baukindergeld ist Kind nicht gleich Kind. Aller Voraussicht nach bekommen Familien nur für solche Kinder Baukindergeld, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
• bereits geboren wurden,
• noch nicht volljährig sind (also unter 18 Jahre alt),
• Kindergeld berechtigt sind
• und im selben Haushalt wohnen.
Das heißt: Baukindergeld beziehen Sie für jedes Kind, das bei der Antragstellung jünger als 18 ist, dann wird es aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, denn so lange erhält das Kind auch Kindergeld. Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits volljährig oder älter ist, kann also nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geboren wurde, ebenfalls nicht.

Wo und wie stellt man für das Baukindergeld den Antrag?

Der Antragsweg ist noch nicht geklärt. Vermutlich wird das Baukindergeld über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und kann dann gemeinsam mit weiteren KfW-Förderungen beantragt werden. Die KfW stellt dazu allerdings bislang noch keine genaueren Informationen bereit.

Sehr spannend und für Familien lohnender Zuschuss. Mit dieser Grundlage ist eine deutlich schnellere Entschuldung möglich.

17/05/2017

Ein Ergänzungsgesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) tritt demnächst in Kraft. Doch damit ist die Überarbeitung der in deutsches Recht umgesetzten EU-Richtlinie nicht abgeschlossen. Jetzt will das Bundesjustizministerium die Vorgaben für die Anschlussfinanzierung konkretisieren.

Bundesrat gibt grünes Licht für Ergänzungsgesetz
(Fast) alle Formalitäten sind jetzt geregelt: Der Bundesrat hat Mitte Mai 2017 ein Maßnahmenbündel zur Abwehr von Gefahren für die Finanzstabilität im Immobilienbereich abschließend gebilligt. Der Bundestag hatte den entsprechenden Entwurf des Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetzes bereits Ende März beschlossen. Das Gesetz muss jetzt nur noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnet werden und kann danach verkündet werden. Es soll überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Das Gesetz stattet die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit neuen Befugnissen aus, mit denen sie bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten festlegen kann, wenn sie um die Finanzstabilität des Immobilienmarktes fürchtet. Demnach kann die BaFin dann festlegen, wie hoch ein Darlehen höchstens im Verhältnis zum Immobilienwert sein darf sowie zeitliche Vorgaben für die Tilgung vorgeben. Das gilt aber nur, wenn Darlehen und Beleihungsauslauf eine bestimmte Höhe überschreiten (siehe vorherige proview kompakt).


Die WIKR formuliert Vorgaben für die Vermittlung von Wohnimmobilienkrediten. Die Richtlinie wird weiter präzisiert.

Das Gesetz soll zugleich die von der Kredit- und Wohnungswirtschaft beklagte Rechtsunsicherheit der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) beseitigen. Die Kritik richtete sich vor allem gegen die durch die WIKR festgelegte Bonitätsprüfung. In dem vom Bundesrat gebilligten Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz wird nun klargestellt, dass die Wertsteigerung einer Wohnimmobilie durch Baumaßnahmen oder Renovierung berücksichtigt werden darf.
Doch mit dem Inkrafttreten des Ergänzungsgesetzes ist die Nachjustierung der WIKR nicht beendet. Denn der Bundesrat hat bereits erklärt, dass ihm das Gesetz nicht weit genug geht. So forderte die Länderkammer die Bundesregierung auf, ebenfalls die rechtlichen Grundlagen in Bezug auf Anschlussfinanzierungen zu konkretisieren.
Damit hat das Bundesjustizministerium bereits begonnen. Es arbeitet zurzeit Details zur Neuregelung der Vorgaben zu Anschlussfinanzierungen aus. Für diesen Schritt hat es sich zuvor die Erlaubnis der EU-Kommission eingeholt, die dem Ministerium entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt hat. Der Ansatz des Bundesjustizministeriums: Bei der erneuten Bonitätsprüfung im Zuge der Anschlussfinanzierung sollen Veränderungen der Lebenssituation, die den Kreditnehmer finanziell belasten, wohlwollend berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa Scheidung, Familienzuwachs, ein geringeres Einkommen durch einen Jobwechsel oder steigende Nebenkosten der Immobilie.

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28/12/2016

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Teilnahmeschluss ist der 08.01.2017

06/12/2016

Die Allianz Leben nimmt am Dienstag, den 13. Dezember 2016 einige Konditionserhöhungen vor. Dabei erhöhen sich unter anderem die Konditionen für Darlehen mit einer 10-jährigen Sollzinsbindung um 0,15 Prozentpunkte. Die Konditionen für Darlehen mit einer 15-, 25- und 30-jährigen Sollzinsbindung werden um bis zu 0,25 Prozentpunkte angehoben. Außerdem erhöht die Allianz Leben ihre Konditionen für Finanzierungen mit einer Sollzinsbindung von 20 Jahren um 0,30 Prozentpunkte.

15/11/2016

Die ING-DiBa erhöht am morgigen Mittwoch, den 16. November 2016 ihre Konditionen über alle Sollzinsbindungen hinweg um 0,20 Prozentpunkte. Ebenso erhöht die Commerzbank Ihre Darlehen mit 10-jähriger Sollzinsbindung um 0,20 Prozentpunkte, für Darlehen mit 15-jähriger Sollzinsbindung erhöht die Commerzbank die Konditionen um 0,21 Prozentpunkte.

07/11/2016

Bundesrat beschließt Reform der Grundsteuer

35 Millionen Grundstücke sollen neu bewertet werden
Die Mehrheit der Bundesländer hat sich auf eine Reform der Grundsteuer verständigt. Tritt das Gesetz in einigen Jahren in Kraft, werden Millionen Eigentümer und Mieter betroffen sein.
Am 24. September 2016 hat der Bundesrat die Reform der Grundsteuer beschlossen. Die bisherige Erhebung ist aufgrund veralteter Werte nicht mehr mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Grundsteuer betrifft sehr viele Menschen, da sie nicht nur von Eigennutzern bezahlt wird, sondern – über die Umlage der Nebenkosten – auch von Mietern. Trotz der angestrebten Einkommensneutralität wird sich aufgrund der Neubewertung die Steuer in Einzelfällen verfünffachen.

Bisherige Besteuerung nicht mehr zeitgemäß und verfassungswidrig

Die Höhe der Grundsteuer setzt sich zusammen aus Grundstückswert, Steuermessbetrag und Hebesatz. Das Aufkommen steht den Kommunen zu, die über den Hebesatz entscheiden. Das Aufkommen der Grundsteuer spielt jedoch auch beim Finanzausgleich zwischen den Bundesländern eine Rolle – wo viele Steuergelder eingenommen werden, müssen an Länder mit geringeren Steuereinnahmen Erträge abgeführt werden.
Der Grundstückswert der Grundsteuer wird aktuell auf Grundlage von Werten aus dem Jahr 1964 (im Westen) und 1935 (im Osten) erhoben. Da sich seitdem die Preise regional sehr unterschiedlich entwickelt haben, ist nicht mehr sichergestellt, dass Gleiches gleich besteuert wird. Mit dem heutigen Marktwert der Grundstücke hat das nichts mehr zu tun. Der für Steuersachen zuständige Bundesfinanzhof hält die veraltete Berechnung für nicht rechtmäßig und hat deshalb das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet. Die Grundsteuer liegt dem Bundesverfassungsgericht seit Längerem zur Prüfung vor; nun wurde eine Entscheidung angekündigt, falls der Gesetzgeber nicht in diesem Jahr die Steuer von sich aus reformiert. Es gibt kaum einen Juristen und Steuerexperten, der sie noch für vereinbar mit dem Grundgesetz hält.

Wie sich die neue Grundsteuer von der bisherigen Grundsteuer unterscheiden soll

Die große Koalition hat vereinbart, dass sie die Grundsteuer reformiert, wenn alle 16 Bundesländer das wollen. Nun haben sich 14 der insgesamt 16 Bundesländer auf ein neues Steuermodell verständigt, nach dem sich die Höhe der Steuer nach der Größe des Grundstücks sowie nach Alter und Fläche vorhandener Bauten richten soll. Die Länder Bayern und Hamburg befürchten, aufgrund des neuen Modells und der dort stark gestiegenen Immobilienpreise ihre Bürgern mit deutlich höhere Steuern zu belasten und einen Teil der Steuereinnahmen über den Finanzausgleich aber an andere Bundesländer abgeben zu müssen. Daher haben sie für ein anderes Steuermodell plädiert.
Wann die neue Grundsteuer gelten soll
Vorausgesetzt, der Bundestag stimmt ebenfalls für den Gesetzesentwurf – wovon Beobachter ausgehen – könnte das Gesetz in Kraft treten. Weil aber als Grundlage des Modells der 14 Bundesländer die tatsächlichen Werte wichtig sind, ist zunächst eine Neubewertung notwendig. Die Daten für die Bodenrichtwerte liegen zwar bereits fast für ganz Deutschland vor, jedoch müssten für die Steuerreform auch die Gebäude neu bewertet werden Die Minister wollen eine Neubewertung mit Stichtag 2022. Die Steuerzahler müssten daher frühestens in sechs Jahren mit der neuen Grundsteuer rechnen.

Wer voraussichtlich mehr und voraussichtlich weniger Grundsteuer zahlt

Besonders in Großstädten und Regionen mit guter wirtschaftlicher Entwicklung und starkem Bevölkerungszuwachs sind die Marktwerte deutlich stärker als die bisher steuerlich herangezogenen Werte gestiegen. Dort würden die Eigennutzer dieser Immobilien mit einer höheren Steuer belastet. Betroffen wären von einer deutlich höheren Belastung in diesen Gegenden aber auch die Mieter von Wohnungen, die über die Umlage der Nebenkosten ebenfalls für die Grundsteuer aufkommen müssen. Wenig zahlen müssten Bewohner in Gegenden, in denen sich die Grundstückspreise unterdurchschnittlich entwickelt haben, also tendenziell in Städten und Regionen mit Bevölkerungsschwund oder wirtschaftlicher Schwäche.

31/10/2016

Die Commerzbank erhöht am Donnerstag, den 3. November 2016 ihre Konditionen je nach Sollzinsbindung. Für Darlehen mit 10-jähriger und 15-jähriger Sollzinsbindung zum Beispiel werden die Konditionen um 0,15 Prozentpunkte angehoben.

06/10/2016

Baden-Württemberg will Grunderwerbsteuer erhöhen

Höhere Belastung für Immobilienerwerber:
Die baden-württembergische Landesregierung in Stuttgart plant eine erneute Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent.

Nach den Ende August 2016 bekannt gewordenen geheimen Nebenabsprachen plant die grün-schwarze Landesregierung unter Leitung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) eine Anhebung der Grunderwerbsteuer in Baden-Württemberg. Bereits vor fünf Jahren wurde unter Kretschmann die Grunderwerbsteuer von 3,5 auf aktuell fünf Prozent erhöht.

Nebenabsprachen der Koalitionspartner

2017 will der Landtag über eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer entscheiden.

Seit Mai 2016 regiert in Baden-Württemberg eine Koalition aus Grünen und CDU. Teil des Regierungsprogramms sind die nun aus Kreisen der CDU bekannt gewordenen geheimen Nebenabsprachen. Unter anderem geht es dabei um eine mögliche Erhöhung der Steuern für den Kauf von Grundstücken. Ministerpräsident Kretschmann begründete die Pläne damit, dass im Haushalt 1,8 Milliarden Euro fehlen. „Was wir da abgesprochen haben im letzten Papier, das lotet aus, was sozusagen die maximalen Möglichkeiten sind, um diesen Betrag eingespart zu bekommen.“

Geplant ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer von aktuell fünf auf 6,5 Prozent. Landesfinanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) hatte Mitte August eine weitere Erhöhung in Baden-Württemberg nicht ausgeschlossen. Entschieden würde über eine Steuererhöhung beim Aufstellen des Landeshaushalts 2017 im Herbst. Brisant sind die Pläne deshalb, weil Kretschmanns Koalitionspartner CDU die vergangene Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf fünf Prozent im November 2011 durch die damalige grün-rote Landesregierung scharf kritisiert hatte und vor der Wahl 2016 sogar eine steuerliche Entlastung für Ersterwerber von Wohnimmobilien in Aussicht gestellt hatte. „Wir wollen nach der Wahl schauen, ob der Ersterwerb von Wohneigentum von der Grunderwerbsteuer freigestellt werden kann“, hatte der baden-württembergische CDU-Landeschef Thomas Strobl vor der Wahl angekündigt. Nun ist Strobl Innenminister im zweiten Kabinett von Kretschmann. Zu Überlegungen, die Grunderwerbsteuer nun zu erhöhen, legte sich Strobl in einer aktuellen Anfrage des „SWR“ nicht eindeutig fest. „Ich kenne ja niemanden, in der CDU jedenfalls niemanden, der Freude oder Interesse an Steuererhöhungen hat." Im „Ländle“ der „Häuslebauer“ ist eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer sehr unpopulär, doch die nächsten Landtagswahlen stehen voraussichtlich erst in fünf Jahren wieder an.

13/09/2016

An die künftigen Häuslebauer…

mehrfach wurden wir von Verbrauchern nun bereits auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht:

Hiesige Banken finanzierten das Wunschgrundstück zu einer vermeintlichen super Kondition.
Gern auch ohne Eigenkapital und inklusive Nebenkosten. An der Maklergebühr hat man so ja gleich doppelt verdient. Es wurde eine Zinsfestschreibung (z.b. 5 Jahre) vereinbart.

Gem. den hiesigen Bebauungsvorschriften gilt: innert 3 Jahren soll die Bebauung folgen.

Die Kunden reichten sodann die Planung bei der Bank ein und es kam zu folgenden Szenarien:

a) in zwei Fällen wurde die Finanzierung des Hausbaus abgelehnt, leider hatten die Kunden in einem Fall bereits der Baufirma schriftlich zugesagt.

b) was zuvor bei der Kondition für das Grundstück als Vorteil weitergegeben wurde ist insgesamt in Verbindung mit dem Hausbau nur noch eine durchschnittliche Kondition für alles zusammen geworden. Leider ist aber die Bank durch die Zinsfestschreibung an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen. Einfach eine andere Bank nehmen wird somit deutlich schwieriger bzw. einfach teuer. Es wird die vertraglich vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Davon wurde im Beratungsgespräch leider nie gesprochen.

Ein Grundstück wird in der Regel gekauft um es zu bebauen. Lassen Sie sich schriftlich geben bis zu welcher Summe Sie bauen können. Seien Sie verbindlich in den Gesprächen, sprechen Sie nur mit Finanzierungsfachberatern. Vergleichen Sie vor dem Abschluss. Und vor allem. Sofern erst im Anschluss an den Grundstückskauf das Objekt geplant wird, finanzieren Sie dieses Grundstück vorerst VARIABEL. Sie erhalten sich somit die Möglichkeit stets ohne weitere Kosten die Bank zu wechseln sollte diese nicht von Ihren Plänen begeistert sein oder Sie in eine bestimmte Richtung drängen wollen. Bleiben Sie handlungs- und entscheidungsfähig.

Eine Absage der Hausbank heißt unter keinen Umständen, dass Sie nicht finanzierbar sind. Lassen Sie sich bei der Suche nach Ihrem Finanzierungskonzept nicht von Bankberatern mit Halbwissen und Scheuklappen entmutigen. Diese soll es nämlich hier und da geben.

20/08/2016

Selbständige wollen ein Objekt finanzieren, geht das denn?

Am Anfang steht die Risikoeinschätzung, möchte ein Selbständiger eine Immobilie finanzieren, bewertet die Bank das Objekt & prüft die Bonität des Kunden. Dies gestaltet sich umso leichter, je sicherer und regelmäßiger dessen Einkünfte sind. Wie prüft eine Bank aber die Kreditwürdigkeit eines Kunden, dessen Einkünfte aus selbstständiger Arbeit stammen und deshalb sowohl saisonal als auch im Jahresvergleich schwanken? Unterlagen kennen, welche selbstständige zur Prüfung vorlegen können und die Machbarkeit im Vorfeld richtig einzuschätzen sind zwei der wichtigsten Kriterien.

Was zunächst einfach aussieht, ist es auf den zweiten Blick überhaupt nicht. Der Begriff „selbstständig” umfasst Freiberufler und Gewerbetreibende, von denen letztere wiederum nach Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Einzelkaufleuten unterschieden werden. Zu welcher dieser Kategorien der Kunde zählt, wirkt sich nicht nur auf die Erfordernisse einer optimalen Beratung aus, sondern zieht häufig auch formale oder prozessuale Besonderheiten nach sich. Zu den freien Berufen zählen die sogenannten Katalogberufe – unter anderem die Heilberufe, rechts-, steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe sowie Kulturberufe – ebenso wie die katalogähnlichen Berufe – etwa Werbetexter oder Modedesigner – und die Tätigkeitsberufe (z.B. Künstler, Schriftsteller, Skilehrer etc.). Obwohl man unter „Gewerbe”, zumindest im engeren Sinne, eine „produzierende und verarbeitende Tätigkeit” versteht, sind die Gewerbetreibenden in der Praxis nicht immer leicht durch den Arbeitsinhalt zu identifizieren und von den Freiberuflern zu unterscheiden. Neben anderen Faktoren erkennt man sie aber beim Blick auf die Steuererklärung, denn sie versteuern ihre Einkünfte in der Kategorie „Einkünfte aus Gewerbebetrieb” und sind seit der rechtlich verpflichtenden Anmeldung ihres Gewerbes entweder Mitglieder in der Industrie- und Handelskammer oder in der Handwerkskammer.

Verschiedene Banken haben unterschiedliche Regularien für Finanzierungen von Selbstständigen. So nehmen einige Banken beispielsweise nur Finanzierungen von Freiberuflern an, nicht aber von Gewerbetreibenden. Um den optimalen Finanzierungspartner zu finden, ist es wichtig, Banken hinsichtlich dieses Aspekts genau zu kennen. Ebenso essentiell ist es, das richtige Gespür zu entwickeln: Wie funktioniert die Branche, das Geschäftsmodell und was für eine Art der Unternehmensführung wird verfolgt? Wo liegen beispielsweise die „Knackpunkte” in der Bilanz? Für den Darlehensgeber ist der unter Umständen schwankende Geschäftserfolg des Kreditnehmers ein Risikofaktor. Je länger eine selbstständige Existenz schon besteht, desto geringer das Risiko für die Bank und desto besser darum die Chancen auf eine günstige Finanzierung für den Kunden. In der Regel müssen deshalb auch die letzten zwei oder sogar drei Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüsse vorgelegt werden. Außerdem kann der Vermittler die Transparenz eines Finanzierungsantrags noch erhöhen, indem er bei der Übergabe der Kundenunterlagen zusätzlich weiterführende Informationen wie etwa Erläuterungen zur Branche, zur Gewinnentwicklung, zur Verwendung des Eigenkapitals oder zu den Abschreibungen bereitstellt.

Zu Guter Letzt bleibt zu sagen, dass sich Selbständige mit Ihren Vorhaben, Einnahmen und Vorstellungen nicht verstecken müssen. Sie sollten jedoch sehr gut vorbereitet sein, wenn Sie den Weg zur Bank antreten. Ansonsten musste schon mancher Selbständige feststellen, dass er sich die Zeit für diese Art Gespräche hätte sparen können. Informieren Sie sich!

22/04/2016

Achtung an alle Grenzgänger mit Einnahmen in einer Fremdwährung (z.B. Schweizer Franken)
die in Deutschland Ihren ständigen Wohnsitz haben:

Durch die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie zum 21.03.2016 haben einige Banken bzw. Finanzdienstleister/Versicherungen entschieden, KEINE Finanzierungen mehr für Grenzgänger anzubieten.

Aus unserer Sicht führt dies zu einer massiven Verschlechterung des Wettbewerbs unter den Banken und somit zu insgesamt schlechteren Angeboten für die entsprechenden Kunden.

Langfristige Zinsbindungen für Darlehen über z.B 20 Jahre werden für den vorgenannten Personenkreis deutlich schwieriger zu bekommen sein und zu deutlich schlechteren Konditionen.
Es gibt ja kaum oder keine Mitbewerber. Frustrierend für die anfragenden Grenzgänger ist aber vor allem oft eine fehlende fachliche Erklärung.

Begründet wird die Entscheidung u.a. mit den nachfolgenden Erklärungen:

Die Darlehensnehmer müssten, gemäß der neuen Richtlinie, unverzüglich informiert werden, wenn der Wert des noch zu zahlenden Restbetrags oder der Wert der regelmäßigen Raten in der Landeswährung des Darlehensnehmers (das ist die Währung, in der das Einkommen bezogen wird) um mehr als 20 Prozent gegenüber dem Wert steigt, der bei Zugrundelegung des Wechselkurses bei Vertragsabschluss gegeben wäre. Die Information

• wäre auf einem dauerhaften Datenträger zu übermitteln,
• hätte die Angabe über die Veränderung des Restbetrags in der Landeswährung des Darlehensnehmers zu enthalten,
• hätte den Hinweis auf die Möglichkeit einer Währungsumstellung aufgrund § 503 BGB und die hierfür geltenden Bedingungen und gegebenenfalls die Erläuterung weiterer Möglichkeiten zur Begrenzung des Wechselkursrisikos zu enthalten und
• wäre so lange in regelmäßigen Abständen zu erteilen, bis die Differenz von 20 Prozent wieder unterschritten würde.

Um diesen Informationspflichten nachkommen zu können, wären die Finanzinstitute gezwungen, für jeden solcher „Einzelfälle“ den Wechselkurs zwischen Euro und Schweizer Franken zum Zeitpunkt der Kreditwürdigkeitsprüfung festzuschreiben und anschließend - ebenfalls für jeden solcher „Einzelfälle“ - die Entwicklung des Wechselkurses täglich zu beobachten.

Viele Grenzgänger ärgern sich bereits zurecht über diesen Bürokratischen Hintergrund, haben Sie doch einige positive, kreditrelevante Eigenschaften gegenüber Interessenten mit Einkommen in Deutschland vorzuweisen: Allgemeine Einkommenssituation, soziale Absicherung, Renteneintritt mit 65 Jahren.

Wichtiges zum Thema Anschlussfinanzierung in diesem Zusammenhang:

Da in den meisten Fällen keine Anschlussfinanzierungs-vereinbarung im aktuellen Darlehensvertrag geregelt ist (da eher unüblich), gilt es für Grenzgänger frühzeitig vor Ablauf Ihrer Zinsbindung Erkundigungen einzuholen, ob Ihre Bank auch weiterhin mit Grenzgängern finanziert.

Es gibt nach wie vor Anbieter, welche mit Grenzgängern Finanzierungen abschließen und verlängern.

Vergleichen lohnt sich also! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

19/01/2016

Die KfW hat seit Donnerstag, den 14. Januar 2016, die Konditionen im Wohneigentumsprogramm (124), beim Altersgerecht Umbauen (159) sowie beim Energieeffizient Sanieren Ergänzungskredit (167) um bis zu 0,25 Prozentpunkte gesenkt.

Adresse

Jurastraße 15
Rheinfelden
79618

Telefon

0178-3521956

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