26/07/2018
Thema Baukindergeld / Zuschuss vom Staat für Ihr Eigenheim
Familien mit mindestens einem Kind, die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben und deren zu versteuerndes Einkommen 75.000 Euro im Jahr nicht übersteigt, sollen 10 Jahre lang pro Kind 1.200 Euro im Jahr erhalten. Bei Familien mit einem Kind sind das insgesamt 12.000 Euro, mit zwei Kindern 24.000 Euro. Das Gute daran: Das Baukindergeld müssen Sie nicht zurück bezahlen. Gilt für Immobilien die nach dem 01.01.2018 erworben wurden, nur für selbst genutzte Immobilien. Bei Antragstellung dürfen Kinder noch nicht volljährig sein, müssen im selben Haushalt leben, es muss ein Kindergeldanspruch bestehen (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres) Beantragt wird rückwirkend ab dem 01.01.2018, und der letztmögliche Tag der Beantragung wird der 31.12.2020 sein.
Beim Baukindergeld ist Kind nicht gleich Kind. Aller Voraussicht nach bekommen Familien nur für solche Kinder Baukindergeld, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
• bereits geboren wurden,
• noch nicht volljährig sind (also unter 18 Jahre alt),
• Kindergeld berechtigt sind
• und im selben Haushalt wohnen.
Das heißt: Baukindergeld beziehen Sie für jedes Kind, das bei der Antragstellung jünger als 18 ist, dann wird es aber bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt, denn so lange erhält das Kind auch Kindergeld. Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits volljährig oder älter ist, kann also nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht geboren wurde, ebenfalls nicht.
Wo und wie stellt man für das Baukindergeld den Antrag?
Der Antragsweg ist noch nicht geklärt. Vermutlich wird das Baukindergeld über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abgewickelt und kann dann gemeinsam mit weiteren KfW-Förderungen beantragt werden. Die KfW stellt dazu allerdings bislang noch keine genaueren Informationen bereit.
Sehr spannend und für Familien lohnender Zuschuss. Mit dieser Grundlage ist eine deutlich schnellere Entschuldung möglich.