Versicherungmatthias - gut beraten - besser versichert

Versicherungmatthias - gut beraten - besser versichert Kontaktinformationen, Karte und Wegbeschreibungen, Kontaktformulare, Öffnungszeiten, Dienstleistungen, Bewertungen, Fotos, Videos und Ankündigungen von Versicherungmatthias - gut beraten - besser versichert, Versicherungsvertreter, Moerser Strasse 43, Rheinberg.

🐇🐇🐇 Ostern: essen, tanzen, Eier suchen, Friede, Freude undsoweiter. 🥚🥚🥚
28/03/2018

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10/11/2015

Vor der 68. Frankfurter Buchmesse haben die deutschen Verlagshäuser dazu eine klare Meinung. Wie die Rechtslage aussieht, weiß unser Rechtsexperte Udo Vetter.

03/11/2015

Taschengeld rauf, Langeweile runter. Wer in seinen Schulferien jobbt, verdient sein erstes eigenes Geld und bekommt wertvolle Einblicke in die Arbeitswelt. Auf geht’s!

22/10/2015

Bei ordentlicher Kündigung ist eine Kündigungsfrist einzuhalten. Sie möchten wissen, woraus sich diese ergibt und wann sie zu laufen beginnt? Erfahren Sie jetzt mehr!

18/10/2015

Wie Mieter und Vermieter bei Eigenbedarf kündigen können. Diese Geschichte mit Happy End erläutert die wichtigsten Rechte und Pflichten.

17/10/2015

Fluggastrechte sind ein kompliziertes Thema – mit folgendem Artikel möchten wir Ihnen beim Verfolgen und Durchsetzen Ihrer Ansprüche helfen.

12/10/2015

Spedition oder Eigenregie? Wer haftet wenn etwas kaputt geht? Was ist mit Schönheitsreparaturen? Unsere Tipps helfen Ihnen!

09/10/2015

Klassenfahrt: Zeit der Abenteuer, Streiche und kurzen Nächte. Wir informieren über Rechte und Pflichten zum Beispiel bei der Wahl des Reiseziels und sagen, wo Eltern finanzielle Unterstützung bekommen können.

Fordern Sie Ihr Geld zurück!Banken und Sparkassen müssen Kreditkunden alle innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlten Kr...
22/11/2014

Fordern Sie Ihr Geld zurück!

Banken und Sparkassen müssen Kreditkunden alle innerhalb der letzten zehn Jahre gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren erstatten. Das hat der Bundeserichtshof entschieden. Doch für bis einschließlich 2011 gezahlte Gebühren ist nur bis Jahresende
noch Zeit. Dann verjähren schlagartig Kundenforderungen über mehrere Milliarden Euro.

Banken dürfen für Kredite keine Bearbeitungsgebühren verlangen. Entsprechende Klauseln in ihren Geschäftsbedingungen sind unzulässig. Das haben der Bundesgerichtshof (BGH) und zahlreiche weitere Gerichte entschieden. Die Folge: Kreditkunden können Erstattung von vielen Milliarden Euro...

Huk-Coburg darf Zahlung bei Kasko-Schaden verweigernKfz-Versicherung - Huk-Coburg kann bei Missachtung der Werkstattbind...
16/04/2014

Huk-Coburg darf Zahlung bei Kasko-Schaden verweigern

Kfz-Versicherung - Huk-Coburg kann bei Missachtung der Werkstattbindung die Reparaturkosten verweigern. Eine Änderung der Vertragsbedingungen Kasko-Select-Verträgen macht es möglich. Betroffen davon sind allerdings nur Verträge die 2014 abgeschlossen worden. Vorher abgeschlossene Verträge beinhalten noch einen Maximalabzug von 15 Prozent.

Die Huk-Coburg macht Ernst mit ihren Plänen mit Kfz-Werkstätten Geld zu verdienen. Vor kurzem hatte das Unternehmen angekündigt, dass ein Teil der 1.300 Vertragswerkstätten ab 2015 auch normale Reparaturen, Wartungen und Serviceleistungen übernehmen soll.

Mit dem Einstieg ins Werkstätten-Geschäft könnte der Versicherer für deutlich mehr Transparenz bei Reparatur- und Dienstleistungspreisen in Autowerkstätten sorgen. So soll eine kleine Inspektion 20 bis 30 Prozent günstiger als bei den Vertragswerkstätten angeboten werden. Einhergehend damit könnte die neue Konkurrenz im Markt der Werkstätten zum Glücksfall für alle Autofahrer werden. Diese sollten dann von sinkenden Preisen profitieren.
Huk-Coburg stärkt Vertragswerkstätten

Um die Vertragswerkstätten künftig noch besser auszulasten und das Projekt Huk-Coburg-Werkstatt optimal vorzubereiten, hat der Versicherer nun die Vertragsbedingungen beim Kasko-Select-Tarif angepasst. In diesem Tarif bekommen Kunden durch die Werkstattbindung einen Rabatt von 20 Prozent. Fast ein Drittel (Rund 3 Millionen) der 9,6 Millionen Kunden des Marktführers haben einen solchen Tarif und bedienen regelmäßig die Partnerwerkstätten.

Bis dato war in die Verträge ein Passus eingebunden, der es dem Versicherer erlaubte, bei Missachtung der Werkstattbindung 15 Prozent der Reparaturkosten abzuziehen. Einhergehend mit der Vertragsänderung kann die Huk-Coburg nun die Erstattung der Reparaturkosten komplett verweigern.
Huk-Coburg ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise zu kürzen

So heißt es in den geänderten Vertragsbedingungen: „Nehmen Sie vor der Reparaturvergabe keinen Kontakt mit uns auf oder lassen Sie uns die Werkstatt nicht auswählen, sondern lassen das Fahrzeug in einer anderen, von uns nicht bestimmten Werkstatt reparieren, sind wir – je nach dem Grad Ihres Verschuldens – berechtigt, unsere Leistung (ohne Transportkosten) ganz oder teilweise zu kürzen“.

Sicherlich wird die Vertragsänderung unter den Versicherten für Aufregung und Empörung sorgen. Fakt ist aber auch: Wer sich bewusst für einen Vertrag mit Werkstattbindung entscheidet und dafür einen günstigere Versicherungsprämie zahlt, der darf sich nicht beschweren, wenn der Versicherer, bei Missachtung der Vertragsbedingungen, Leistungen kürzt oder komplett streicht.

Banken haben Aufklärungspflicht bei möglichem TotalverlustViele Anleger fühlen sich von den Banken nicht gut beraten. Au...
31/07/2013

Banken haben Aufklärungspflicht bei möglichem Totalverlust

Viele Anleger fühlen sich von den Banken nicht gut beraten. Auch in manchen Untersuchungen wird bestätigt, dass es bezüglich der Beratungsqualität mancher Kreditinstitute noch viel Luft nach oben gibt. Dabei sind es häufig zwei Hauptkritikpunkte, die von Kunden und Testern genannt werden, nämlich fehlende Aufklärung über die Kosten sowie über die Risiken der Geldanlage.

Seit einiger Zeit sind die Banken dazu verpflichtet, den Kunden bei sogenannten Risikogeschäften auch über die vorhandenen Risiken aufzuklären, die das jeweilige Finanzprodukt mit sich bringt. Das gilt beispielsweise für Wertpapiere, denn hier muss ein Beratungsbogen ausgefüllt werden, wenn der Kunde in diese Produkte investieren möchte. Dennoch werden manche Kunden nicht richtig über die Risiken aufgeklärt oder es wird zum Teil auch verharmlost, was die Verlustgefahr angeht.

Dabei kommt den Banken eine ganz besondere Sorgfalts- und Beratungspflicht zu, wenn die jeweilige Anlage sogar zu einem Totalverlust führen kann. Wie man vor einigen Jahren sehen konnte, ist das sogar bei den Zertifikaten (Lehman-Brothers Zertifikate) der Fall, die noch heute von manchen Beratern als relativ sichere Investments verkauft werden. Darüber hinaus gibt es natürlich noch viele andere Anlageformen, bei denen ein Totalverlust nicht auszuschließen ist. Im Grunde trifft dies auf sämtliche Anlagen zu, die generell mit einem Emittentenrisiko ausgestattet sind und über keinen Schutz durch die gesetzliche Einlagensicherung verfügen.

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