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17/12/2020

Sehr geehrte Damen und Herren,

viele Menschen werden sich in den nächsten Wochen und Monaten mit einem neuartigen Impfstoff gegen Corona impfen lassen. Nicht alle mit einem guten Gefühl dabei.

In vielen Versicherungsbedingungen der privaten Unfallversicherung sind Folgeschäden durch Schutzimpfungen einem Unfall gleichgestellt.

Doch wussten Sie, dass bei sehr vielen Versicherern gar kein Impfschaden versichert und bei anderen der Impfschaden auf bestimmte Krankheiten begrenzt ist?

Gerne Beraten wir Sie hinsichtlich einer optimalen Absicherung.

In Zeiten wie diesen müssen wir alle noch mehr zusammenhalten. Wir müssen vorsichtig sein und dürfen uns nicht unterkrie...
16/04/2020

In Zeiten wie diesen müssen wir alle noch mehr zusammenhalten. Wir müssen vorsichtig sein und dürfen uns nicht unterkriegen lassen - gemeinsam werden wir dieses Virus überstehen.

...und weitere aktuelle Informationen über COVID-19

28/02/2020

Corona-Virus ✔ Vorschriften ✔ Arbeitsrecht ✔ Krankheitsfall ✔ Quarantäne ✔ Gehaltszahlung ✔ Homeofiice ✔ Kinderbetreuung ✔

25/02/2019

Worauf Hausbesitzer bei Schnee und Eis achten müssen

Wer als Hausbesitzer (oder von diesem beauftragter Mieter) seinen Verkehrssicherungspflichten nicht hinreichend nachkommt, riskiert den Schutz der Haus- und GrundbesitzerHaftpflichtversicherung. Im Winter müssen insbesondere Gehwege und Zufahrten schnee- und eisfrei gehalten sowie bedrohliche Eiszapfen, etwa an Regenrinnen und Dachkanten, entfernt werden. Wird ein Dritter durch eine Dachlawine geschädigt, springt die Versicherung in der Regel ein (bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern übernimmt meist die Privathaftpflichtpolice den Schaden). Wer Passanten per Schild vor Lawinengefahr warnt, hebt damit übrigens seine Haftung als Hausbesitzer nicht auf.

Gebäudeschäden durch Schneedruck können mit einer Wohngebäudeversicherung abgesichert werden. Diese muss dafür allerdings einen Elementarschutz beinhalten. Auf einen solchen sollte auch in der Hausratversicherung nicht verzichtet werden, wenn Schneedruck oder Lawinen drohen. Denn oftmals kommen nicht nur das Gebäude und fest verbaute Bestandteile, sondern auch hochwertige Geräte oder Möbel zu Schaden.

Wenn der Lebenspartner stirbt, bekommen Hinterbliebene häufig Renten- und Todesfallleistungen. Aber wissen Sie eigentlic...
30/01/2019

Wenn der Lebenspartner stirbt, bekommen Hinterbliebene häufig Renten- und Todesfallleistungen. Aber wissen Sie eigentlich, welche? Und wieviel? Der GDV hat sich des unbequemen Themas angenommen und einmal ausführlich zusammengestellt, worauf bei der Absicherung von Hinterbliebenen geachtet werden muss: http://bit.ly/dv_wtwnrnte

Sie haben Fragen zum Thema? Sprechen Sie uns an! Wir helfen gerne weiter!

Wenn der Lebenspartner stirbt, können Hinterbliebene Renten- und Todesfallleistungen beziehen. >>Welche Ansprüche Trauernde haben.

Wiesnzeit
22/09/2018

Wiesnzeit

DSGVO – Was steckt dahinter?Vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen: In den letzten Wochen mehren sich die E-Mails, mi...
23/05/2018

DSGVO – Was steckt dahinter?

Vielleicht ist es Ihnen schon aufgefallen: In den letzten Wochen mehren sich die E-Mails, mit denen wir gebeten werden, Datenschutzbestimmungen zuzustimmen und Newslettereinträge zu bestätigen. Facebook, Twitter, WhatsApp – sie alle aktualisieren ihre Nutzungsbedingungen.

Den Auslöser liefert die EU-Datenschutz-Grundverordnung, auch unter dem Kürzel DSGVO bekannt. Ab dem 25. Mai tritt sie hierzulande in Kraft. Die Ziele sind begrüßenswert: Grundrechte und Grundfreiheiten sollen besser geschützt werden als bisher. Die DSGVO regelt, wie und unter welchen Voraussetzungen Behörden, Unternehmen, Vereine und andere Institutionen personenbezogene Daten verarbeiten und speichern dürfen. Unter den Begriff „personenbezogene Daten“ fallen alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Das sind zum Beispiel Name, Adresse, Ausweisnummer, E-Mail- und IP-Adresse und sogar Cookies. Besonders sensible Daten wie religiöse Überzeugung, Krank­hei­ten oder sexuelle Vorlieben dürfen nur noch in Ausnahmefällen verarbeitet werden.

Ob Daten digital, auf Papier oder als Video- oder Tonaufnahme gespeichert werden, ist hingegen egal. Ein Zettelkasten fällt ebenso unter das Gesetz wie riesige elektronische Datenbanken. Dabei hatte in letzter Zeit gerade der Skandal um Datenmissbrauch mit dem Ziel der Wahlmanipulation in den USA hohe Wellen geschlagen. 87 Millionen Facebook-Nutzer sollen davon betroffen sein. Vielleicht kommt das Gesetz ja gerade zur rechten Zeit.

Neu ist das „Recht auf Vergessenwerden“. Das bedeutet: Daten, die ihren ursprünglichen Zweck erfüllt haben, dürfen nicht länger gespeichert werden. Und Unternehmen müssen ebenso wie Organisationen gespeicherte Daten auf Anfrage zur Verfügung stellen. Auf diese Weise können die Daten auch von einem Anbieter auf einen anderen übertragen werden. Für Unternehmen und Behörden bedeuten die neuen Regeln viel Arbeit. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen sowie Vereinen droht ein immenser bürokratischer Aufwand.

Heute zufrieden. Und morgen?Auch wenn es nie allen wirtschaftlich gleich gut geht – die Deutschen sind im Großen und Gan...
05/04/2018

Heute zufrieden. Und morgen?

Auch wenn es nie allen wirtschaftlich gleich gut geht – die Deutschen sind im Großen und Ganzen mit ihrem Wohlstand zufrieden. Jeder zweite Befragte antwortete beim „Nationalen Wohlstandsindex für Deutschland“, er verfüge über einen hohen Wohlstand. In Hamburg sind es sogar 68 Prozent, wie das Marktforschungsinstitut Ipsos vor kurzem berichtete. Deutlichen Einfluss auf das Wohlergehen hat die Ausbildung. Mit dem höheren Schulabschluss werde in der Regel auch mehr Einkommen erzielt, so die Marktforscher. Auffällig sei auch der Einfluss einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf die Beurteilung des persönlichen Wohlstands.

Auch in der allgemeinen Zufriedenheit wirkt sich der Beruf aus, hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung DIW festgestellt. Als besonders zufrieden gelten Rechtsanwälte, Hochschullehrer und Forscher sowie Unternehmensberater. Am unteren Ende der Zufriedenheitsskala finden sich Bergleute, Beschäftigte im Sicherheitsdienst und Maurer. Beruf, Wohlstand und Zufriedenheit sind also eng miteinander verknüpft. Auf die Frage „leben um zu arbeiten oder arbeiten um zu leben?“ lautet die Antwort immer häufiger: „arbeiten und leben“.

Gerade weil Arbeit bei uns so hoch im Kurs steht, ist schwer nachvollziehbar, warum sich vergleichsweise wenige Menschen vor den finanziellen Folgen beim Verlust ihrer Arbeitskraft schützen. Nur rund ein Viertel aller Erwerbstätigen hat eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Die zahlt eine Rente, falls sie ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen gar nicht oder zumindest weniger als 50 Prozent ausüben können. Das hilft, den erreichten Lebensstandard zu sichern und Perspektiven für eine neue berufliche Zukunft zu entwickeln.

Unser Tipp: Fragen kostet nichts. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie sich am besten schützen, sprechen Sie uns einfach an.

Reiseplanung statt WinterbluesNebel, Nieselregen, alles grau in grau? Das klingt ganz nach Winterblues! Wie wäre es, ein...
26/02/2018

Reiseplanung statt Winterblues

Nebel, Nieselregen, alles grau in grau? Das klingt ganz nach Winterblues! Wie wäre es, einfach mal auf andere Gedanken zu kommen und schon jetzt den nächsten Urlaub zu planen? Ob azurblaues Wasser und feiner Sandstrand, bunte Alpenwiesen oder Ferien auf dem Bauernhof – Urlaubsplanung macht einfach Laune. Und vertreibt den Winterblues. Auch in finanzieller Hinsicht sprechen gute Gründe für die frühzeitige Buchung. Schnäppchenjäger können sich über ansehnliche Rabatte freuen. Einige Anbieter werben mit bis zu 50 % Preisnachlass, wenn der Sommerurlaub schon jetzt gebucht wird. Das macht den Urlaub auch während der Hauptsaison erschwinglich – gerade für Familien mit schulpflichtigen Kindern ein überzeugendes Argument.

Nicht am falschen Ende sparen sollte man beim Versicherungsschutz. Denn liegt der Urlaub noch Monate in der Zukunft, kann noch einiges passieren. Eine Reiserücktrittsversicherung schützt vor finanziellem Verlust, wenn der Urlaub unverschuldet storniert werden muss. Das gilt zum Beispiel bei Todesfällen, schweren Erkrankungen und Unfällen von Reisenden oder nahen Angehörigen. Gute Tarife zahlen auch bei weiteren Stornogründen wie Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes. Der Beitrag einer Reiserücktrittsversicherung richtet sich in der Regel nach dem Reisepreis.

Führt die Reise ins Ausland, darf eine Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung im Gepäck nicht fehlen. Denn wer gesetzlich krankenversichert ist, erhält für Heilbehandlungen innerhalb der Europäischen Union in der Regel nur den Betrag von seiner Krankenkasse, der auch in Deutschland angefallen wäre. Bei anderen beliebten Urlaubsländern wie beispielsweise den USA oder Südafrika gibt’s überhaupt keinen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Kasse. Hier tritt die Auslands­reise­kranken­ver­si­che­rung ein. Sie ist auch für privat Krankenversicherte sinnvoll, weil sie keine Selbst­behalte kennt und den Anspruch auf Leistungen für schadenfreie Zeiten erhält. Der Vertrag sollte bei einer Laufzeit von einem Jahr für beliebig viele Auslandsreisen gelten. Sie haben Fragen? Wir sind für Sie da.

14/02/2018

Psst: Über Geld spricht man nicht. Oder doch? 10 Fakten zum Thema Geld

Über Geld spricht man nicht. Das gilt in Deutschland häufig bis in die Familien hinein. 80 % der Erwachsenen reden mit ihren Kindern nicht über Finanzen. Manchmal wissen sogar Eheleute nicht so genau, was der Partner oder die Partnerin verdient. Für den Small-Talk eignen sich sogar Krank­hei­ten besser als Kohle. Dabei gibt es viele interessante Fakten rund ums Geld. Wir haben 10 für Sie zusammengestellt:

1. Der durchschnittliche Monatsverdienst von Arbeitnehmern in Vollzeit liegt bei 3.703 Euro brutto. In Hessen werden im Schnitt 4.568 Euro gezahlt, in Brandenburg nur 3.215 Euro.
2. Die Deutschen sparen knapp zehn Prozent ihres verfügbaren Einkommens.
3. Rund 8,8 Millionen Menschen besitzen bei uns Aktien und/oder Aktienfonds.
4. Das monatliche Taschengeld für Kinder bis 15 Jahre beträgt im Durchschnitt 27,56 Euro. Zusätzlich gibt es häufig noch Geld für gute Schulnoten oder Hilfe im Haushalt.
5. Wir sind Bargeldkönige. In keinem anderen Land der Eurozone tragen die Menschen so viel Geldscheine und Münzen mit sich wie in Deutschland – immerhin 103 Euro im Durchschnitt.
6. Die durchschnittliche Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nach Abzug des anteiligen Beitrags zur Kranken­ver­si­che­rung 1.078 Euro monatlich.
7. Knapp 60 Prozent der Deutschen sorgen privat für das Alter vor.
8. Die Riester-Rente ist bei 40 Prozent die liebste private Vorsorgestrategie.
9. Treu oder einfach bequem? Zwei Drittel der Bundesbürger haben noch nie die Bank gewechselt.
10. Apropos treu: Für eine Million Euro würden 39 % der Erwachsenen ein Jahr lang auf S*x verzichten.
Sie haben Fragen zum Thema Vorsorge und Geldanlage? Wir sind für Sie da.

13/11/2017

Steuern runter, Rente rauf

Im Januar 2018 tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft. Es soll helfen, die betriebliche Altersversorgung (bAV) in Deutschland stärker zu verbreiten. Denn noch immer verzichtet fast jeder zweite Arbeitnehmer auf die Chance, eine Rente vom Chef zu bekommen.

In Zukunft will der Staat neue Wege in der bAV beschreiten. Wichtigste Neuerung auf diesem Weg ist das sogenannte „Sozialpartnermodell“. Das sind die Kernpunkte:

Im Sozialpartnermodell entscheiden die Tarifvertragsparteien über die bAV, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften. Es gibt keine garantierten Leistungen. Das soll die Chance auf höhere Gewinne bei der Kapitalanlage verbessern. Ganz nach dem Motto: keine Chance ohne Risiko. Kapitalabfindungen sind verboten. Ob und in welcher Weise das Sozialpartnermodell die Ziele tatsächlich erreichen wird, ist unter Fachleuten umstritten. Denn gerade kleinere und mittelständische Betriebe fallen häufig nicht unter einen Tarifvertrag. Ob sie sich in Zukunft tariflichen Regelungen unterwerfen werden, bleibt abzuwarten.

Nicht abwarten müssen Arbeitnehmer. Sie können schon heute etwas unternehmen für mehr Rente im Alter. Die bisherigen Modelle für die bAV bleiben erhalten. Sie bieten überdies Garantien und damit kalkulierbare Leistungen. Wer Teile seines Einkommens für eine bAV einsetzt („Entgeltumwandlung“), spart Steuern und meistens auch Beiträge zur Sozialversicherung. Erst die späteren Renten sind abgabenpflichtig. Also lieber heute als morgen sparen, zumal Arbeitgeber in Zukunft durch Entgeltumwandlung eingesparte Beiträge weitergeben müssen.

Weitere Argumente für die bAV: Der steuerbegünstigte Beitragsaufwand steigt, und die Riesterförderung wird ebenfalls verbessert. Ein Teil der bAV-Rente wird in Zukunft nicht mehr auf Grundsicherung angerechnet. Sie wollen mehr wissen? Dann setzen Sie auf unsere unabhängige Beratung.

17/10/2017

Vergiss die alten Passwort-Regeln

Das war eine Überraschung: Vor Kurzem entschuldigte sich ein pensionierter Beamter des amerikanischen NIST (National Institute of Standards and Technology) für ein Dokument aus dem Jahr 2003. Damals hatte er Standards formuliert, die Computer-Passwörter sicherer machen sollten. Zahllose Firmen, Online-Plattformen und Nutzer folgen diesen Empfehlungen seit Jahren. Dabei verlangen sie den Anwendern einiges ab. Aus Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen soll das vermeintlich sichere Passwort bestehen und mindestens acht Stellen umfassen. Zudem soll es regelmäßig geändert und innerhalb von mindestens zwölf Monaten nicht wieder verwendet werden.

Doch regelkonforme Passwörter können sich nur die wenigsten Menschen merken. Die Konsequenz: Sie entscheiden sich für Ziffernfolgen, die zwar regelkonform, aber trotzdem vorhersehbar sind. So wie „P@$$w0rd“. Auch der Zusatz einer fortlaufenden Ziffer wie 1, 2 oder 3 sorgt nicht für mehr Sicherheit. Das hat nun auch der Erfinder dieser Regel eingesehen. „Am Ende waren die Richtlinien wahrscheinlich zu kompliziert, um von vielen verstanden zu werden", wird er zitiert.

Mittlerweile hat das NIST neue Empfehlungen herausgegeben. Die setzen auf einfach zu merkende Passwörter. Diese sollten nach wie vor mindestens acht Zeichen enthalten. Ansonsten sind der Fantasie aber keine Grenzen gesetzt. Wer will, kann sogar ganze Sätze einschließlich Leer- und Satzzeichen als Passwort definieren. Bis diese Empfehlungen bei den Betreibern von betrieblichen Netzwerken und Online-Plattformen angekommen sind, wird es allerdings noch einige Zeit dauern.

Ob verzweigtes Firmennetzwerk oder ein ausschließlich privat genutztes Notebook: Einhundert Prozent digitale Sicherheit kann es trotz aller Vorsicht nicht geben. Die Versicherungswirtschaft hat deshalb aufgerüstet und bietet unter dem Stichwort Cyber-Risiken mittlerweile für fast jeden Nutzer eine passende Lösung. Sie wollen mehr wissen? Wir beraten Sie gern.

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Lärchenweg 2
Rettenberg
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