20/01/2022
Wichtige Info für Firmenchefs: Zum 01. Januar 2022 muss in den Firmen das Betriebsrentenstärkungsgesetz umgesetzt worden sein. Viele Verträge funktionieren auf Grund der andauernden Nullzinsphase nicht mehr. Die Versicherungen nehmen keine Beitragserhöhung mehr an. Deshalb muss hier für die bestehenden Verträge die Entgeltumwandlungsvereinbarung entsprechend neu geschrieben und angepasst werden.
Außerdem gilt seit dem 01. Januar 2021 der § 1 StaRug (hier wird die Haftung des Firmeninhabers geregelt). Der Geschäftsführer einer GmbH, GmbH & Co. KG, einer AG oder KG ist verpflichtet, seine Firma vor finanziellem Schaden, der auf sie zukommen könnte, zu schützen. Das heißt, er muss seine sämtlichen Versicherungen, die die Firma betreffen, daraufhin nachweislich prüfen lassen.
Ich arbeite mit dem BVSV (Bundesverband der Sachverständigen des Versicherungswesens) zusammen und erstelle gutachterliche Stellungnahmen dazu – so dass der Firmeninhaber hier nicht in die Haftung kommt.
Dazu der BVSV-Bundesvorsitzende Andreas Schwarz: „Auch wenn die Verankerung dieser Pflichten im Steuerberatungsgesetz vermieden werden konnte, ist offensichtlich: Derartige Hinweispflichten bei der Jahresabschlusserstellung können kein Frühwarn-, sondern bestenfalls ein Spätwarnsystem sein. Aus Sicht des Berufsstands besteht deshalb Nachbesserungsbedarf im Interesse der Unternehmen, ein praxistaugliches Frühwarnsystem zu installieren. Der SteuerberaterMedien Verlag hat bereits eindringlich im Oktober 2021 auf StaRug hingewiesen. Mit den BVSV RiskChecks sorgen wir bei den Geschäftsführern von juristischen Personen und bei den Steuerberatern für Unterstützung und Klarstellung. Jeder, der sich immer noch nicht mit den Vorteilen eines BVSV Gewerbezentrum beschäftigt hat, sollte dies schnellstens verändern. Es hat seinen Grund, dass in immer mehr Städten und Regionen ein BVSV Gewerbezentrum eröffnet wird“. Weitere Infos: www.BVSV-Gewerbezentrum.de
Interview mit dem BVSV-Gewerbezentrum Hannover - Herr Dennis Wolfram zum Thema StaRUG und BVSV-Risk-Check - 20.01.2022