Lohnsteuerhilfe Papenburg

Lohnsteuerhilfe Papenburg Wir beraten Sie und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung nach § 4 Ziffer 11 StBerG im Rahmen

09/08/2026

Das tägliche Pendeln zum Job wird dir zu anstrengend und zu zeitaufwändig? Dann wäre ein Zweitwohnsitz am Arbeitsort eventuell eine Alternative! Den kannst du möglicherweise im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzen. Dabei ist es egal, ob du in einer Miet- oder Eigentumswohnung, einem Hotelzimmer oder einer Ferienwohnung untergebracht bist. Und: Auch ein Wohnwagen/Wohnmobil ist grundsätzlich möglich! 🤓☝
https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/doppelte-haushaltsfuehrung

Unsere Expertin im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung
26/07/2026

Unsere Expertin im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung

In Papenburg ist die Nachfrage nach Renten- und Steuerberatung um ein Drittel gestiegen. Annika Albers arbeitet in der Lohnsteuerhilfe und weiß warum.

17/07/2026

Ab dem 01.09.2026 können noch mehr Steuerpflichtige von den Vorteilen der Lohnsteuerhilfe profitieren! ☝
Denn: Die Grenzen für Einnahmen aus anderen Einkunftsarten wie beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalvermögen fallen weg.
Bisher galt hier bei einer Einzelveranlagung ein Maximum von 18.000 €, bei einer Zusammenveranlagung von 36.000 €. Wer mit seinen Einnahmen darüber lag, durfte nicht beraten werden.
Künftig entfällt diese Einschränkung! 🤓

Du bist davon betroffen und hast jetzt die Möglichkeit, bei uns Mitglied zu werden? Dann wende dich am besten gleich an eine Beratungsstelle in deiner Nähe! 👇
https://www.steuerverbund.de/beratungsstellensuche

12/07/2026
03/07/2026

Seit dem 19. Mai kannst du online die neue E-Auto-Prämie beantragen! Vorausgesetzt, dein Bruttoeinkommen ist nicht höher als 80.000 €. Für die ersten zwei Kinder erhöht sich die Grenze um je 5.000 €. 💵

Zuschüsse gibt’s für Kauf oder Leasing von reinen E-Fahrzeugen (mindestens 3.000 €) und E-Autos mit Range Extender oder Fahrzeuge mit Hybrid-Antrieb (mindestens 1.500 €). 🚘

Dazu kommen
• 1.000 € für Haushalte mit einem Bruttoeinkommen < 60.000 €
weitere 1.000 € für Haushalte mit einem Bruttoeinkommen < 45.000 €
• Je 500 € für die ersten beiden Kinder unter 18 Jahren

Außerdem hat die Bundesregierung die Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis Ende 2035 verlängert – und zwar für Neu- UND Gebrauchtfahrzeuge. ☝

Noch mehr Infos rund um die Förderung von E-Mobilität gibt’s in unserem aktuellen Blogbeitrag: 👇https://www.steuerverbund.de/steuertipps/einzelansicht/foerderung-von-elektromobilitaet.

15/05/2026

Am 27.03.2026 hat der Bundestag das Altersvorsorgereformgesetz beschlossen, und auch der Bundesrat hat dem Vorhaben jetzt zugestimmt. Damit ist der Weg frei für das Altersvorsorgedepot. Es soll die Riester-Rente weiterentwickeln, vereinfachen und das Vorsorgen fürs Alter wieder attraktiver machen. 🤓

Wie genau, das haben wir hier kurz für Sie zusammengestellt: 👇

Was ist ein Altersvorsorgedepot?
Es handelt sich um einen Vorsorgevertrag, bei dem auf Garantien verzichtet wird, um besonders renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen.

Wie wird das Altersvorsorgedepot gefördert?
Die Grundzulage: Für jeden eingezahlten Euro bis 360 € gibt es 50 ct staatlichen Zuschuss, für weitere bis zu 1.440 € sind es 25 ct pro Euro. Insgesamt liegt der maximal geförderte jährliche Eigenbeitrag bei 1.800 €, die höchstmögliche Grundzulage bei 540 €.

Auch eine Kinderzulage wird es weiter geben. Ein Elternteil erhält für jeden eingezahlten Euro einen Euro zusätzlich, bis maximal 300 Euro im Jahr pro Kind.

Außerdem geplant: Ein Berufseinsteigerbonus von 200 € für alle unter 25 Jahren.

Wann kommt das Altersvorsorgedepot?
Ab dem 01.01.2027 sollen Finanzunternehmen Altersvorsorgedepots anbieten können.

Wer kann das Altersvorsorgedepot nutzen?
Ein größerer Personenkreis als bei der Riester-Rente! Neben Arbeitnehmern können auch Selbstständige die staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wie werden die Erträge des Altersvorsorgedepots besteuert?
Die Besteuerung bleibt im Vergleich zur bisherigen privaten Altersvorsorge (Rieser-Rente) gleich.
In der Ansparphase erfolgt keine Besteuerung. In der Auszahlungsphase werden die Beträge mit dem individuellen Steuersatz gem. § 22 Nr. 5 EStG besteuert.

Adresse

BarenbergStr. 44
Papenburg
26871

Öffnungszeiten

Montag 10:00 - 20:00
Dienstag 10:00 - 20:00
Mittwoch 10:00 - 20:00
Donnerstag 10:00 - 20:00
Freitag 10:00 - 20:00

Telefon

+4949618390596

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