17/01/2022
Infopost
► Zum Jahreswechsel hat sich die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung verändert. In den neuen Bundesländern steigt und in den alten Bundesländern sinkt sie leicht.
► Der Grund für diese Verschiebungen ist die Corona-Pandemie. Denn die Beitragsbemessungsgrenze stieg für gewöhnlich jährlich, da sie sich an der Einkommensentwicklung des jeweils vergangenen Jahres orientiert. Diese war jedoch im Westen zuletzt leicht rückläufig.
► Aufgrund der insgesamt gesunkenen Löhne und Gehälter im Jahr 2020 sinkt zudem ab Januar 2022 sowohl in den alten als auch in den neuen Bundesländern das vorläufige Durchschnittsentgelt für einen Entgeltpunkt auf 38.901 Euro (2021: 41.531 Euro).