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25/05/2026

Eigentlich doch ganz cool, Privatpatient zu sein. Mein Hausarzt hat etwas festgestellt und meinte ich sollte das mal lie...
18/05/2026

Eigentlich doch ganz cool, Privatpatient zu sein. Mein Hausarzt hat etwas festgestellt und meinte ich sollte das mal lieber von einem Facharzt anschauen lassen. Termin war kein Problem in der Praxis, die keine Kassenpatienten nimmt. Und das Ärztehaus in Baden-Baden ist wirklich schön anzusehen.

Wartezeit? Ich hatte mich kaum hingesetzt im Wartezimmer, da holte mich der Arzt auch schon ab. Er nahm sich eine ganze Stunde Zeit, mich zu untersuchen und stellte fest, dass noch weitere Untersuchungen gemacht werden sollten. "Und wann haben Sie dann wieder einen Termin?", fragte ich. "Kommen Sie doch morgen Vormittag", sagte er. "Okay, mache ich."

Beim rausgehen dachte ich so: Ja, dass manchmal von einer Zweiklassengesellschaft gesprochen wird bei der Gesundheit, ist nicht völlig abwegig. Manchmal gibt es deswegen den Vorwurf, Privatversicherte seien unsolidarisch. Die Statistik besagt jedoch, dass das nicht der Fall ist. Ohne die bezahlenden Privatpatienten würden viele Praxen wirtschaftlich nicht überleben. Nun gut, in dieser Praxis spielt das keine Rolle, da sie ja keine Kassenleistung erbringt. Da ist mir aber gerade das Hemd auch näher als die Hose.

Übrigens: gut verdienenden Angestellten wird der Zugang zur PKV ab nächstem Jahr deutlich erschwert, weil die Krankenversicherungs- pflichtgrenze stark nach oben geschraubt werden soll. Wer in diesem Jahr mehr als 77.400 Euro verdient, kann wechseln. Nächstes Jahr muss man vermutlich über 85.000 Euro verdienen.

Wer zwischen diesen Werten liegt, sollte es sich tatsächlich mal überlegen. Wenn du Fragen dazu hast, schreib mir gerne eine Nachricht.

Rückfahrt von einem sehr lohnenswerten Kongress, veranstaltet von myLife Lebensversicherung AG und HonorarKonzept GmbH i...
12/05/2026

Rückfahrt von einem sehr lohnenswerten Kongress, veranstaltet von myLife Lebensversicherung AG und HonorarKonzept GmbH in Göttingen. Ich nutze die Zeit im Zug, die vielen Infos zu sortieren und aufzuarbeiten. Werde ich BehaviorQuant in der Beratung nutzen? Wie bereite ich mich und meine Kunden auf das Altersvorsorgedepot vor? Wie verbessere ich die Kommunikation meiner Werte? Wie schütze ich das Vermögen meiner Kunden vor äußeren Einflüssen? Wie mache ich Entnahmepläne robuster gegen Marktschwankungen?
Ich nehme viele Impulse aus den zwei Tagen mit. Gefreut habe ich mich über das Netzwerken mit Gleichgesinnten, die nicht einfach Verkäufer sind, sondern den Anspruch haben, qualifiziert auf hohem Niveau zu beraten und Lösungen zu erarbeiten. Und das nicht auf Provision. Honorare sind der faire und transparente Weg in der Zusammenarbeit mit den Kunden und Kundinnen. Danke den Organisatoren dieser Premiere, die hoffentlich eine Fortsetzung erfährt.

Wer eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher besitzt oder plant, investiert schnell viele tausend Euro – und verläs...
10/05/2026

Wer eine Photovoltaik-Anlage mit Batteriespeicher besitzt oder plant, investiert schnell viele tausend Euro – und verlässt sich darauf, dass diese Technik über Jahre zuverlässig läuft. Umso wichtiger ist es, den Stromspeicher passend zu versichern, damit ein Schaden nicht zur finanziellen Belastung wird.

Ein Batteriespeicher ist technisch anspruchsvoll und entsprechend empfindlich: Elektronik, Batteriezellen und Steuerung können durch Überspannung, Kurzschluss, Bedienfehler oder Material- bzw. Konstruktionsfehler beschädigt werden. Zusätzlich bestehen klassische Risiken wie Feuer, Blitzschlag, Sturm oder Diebstahl.

Viele Eigentümer gehen davon aus, dass der Speicher automatisch über die Wohngebäudeversicherung mitversichert ist – das ist aber nicht immer der Fall.

Gebäude, Hausrat oder separate Police?
Entscheidend ist, wo der Speicher installiert ist. Ist der Speicher fest mit dem Gebäude verbunden (z. B. im Hauswirtschaftsraum montiert), ist er Gebäudebestandteil und damit in der Wohngebäudeversicherung zu versichern. Steht er dagegen eher „wie ein Gerät“ im Raum, kann er als Hausrat gelten.

In den Bedingungen von Wohngebäude- und Hausratverträgen ist der Speicher nicht immer ausdrücklich genannt. Dadurch bleibt im Einzelfall unklar, ob und in welchem Umfang der Speicher tatsächlich eingeschlossen ist.

Wenn der Speicher über die Wohngebäudeversicherung mitversichert ist, gilt in der Regel auch nur der dort vereinbarte Gefahrenkatalog. Innere Betriebsschäden (z. B. Bedienfehler, Material-/Konstruktionsfehler, Überspannung ohne direkten Blitzeinschlag) sind dann nicht abgedeckt.

Einige Versicherer bieten Zusatzpakete an (z. B. Barmenia, Alte Leipziger, Janitos, Domcura oder VHV), die den Schutz auf Antrag und gegen Mehrbeitrag erweitern.

Spezielle Photovoltaik- bzw. Elektronikversicherungen gehen einen anderen Weg: Sie versichern PV-Anlage und Speicher als technische Einheit mit einer eigenen Allgefahren-Deckung – unabhängig von der Gebäudeversicherung.

Achtung bei der Zeitwerterstattung
Ein zentraler Punkt ist die Entschädigungsart: Ist Neuwert versichert oder nur Zeit-/Restwert? Speicher verlieren durch technischen Fortschritt und Alterung an Marktwe

04/05/2026

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27/03/2026

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