Steuerberaterkanzlei Höllger/Buhrtz

Steuerberaterkanzlei Höllger/Buhrtz Einlegung von Rechtsbehelfen
- Steuerliche Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen.

Die Steuerberater Thomas Buhrtz und Jan-Philipp Höllger beraten Sie gerne in allen steuerlichen Fragen: persönlich, individuell auf Sie zugeschnitten und stets zielorientiert im Zentrum von Osnabrück. Verlassen Sie sich auf uns als kompetenten Partner, der Ihnen die Arbeit unterschriftsreif abnimmt, damit Steuererklärungen Ihnen nicht länger wie ein lästiger Zahnarztbesuch vorkommen. Unsere Leistu

ngen für Sie je nach Bedarf:

- Finanzbuchhaltung inklusive Anlagenbuchhaltung
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen
- Nettolohnoptimierung
- Jahresabschlüsse unter Ausnutzung steuerrechtlicher und handelsrechtlicher Wahlrechte
- betriebswirtschaftliche Beratung und Entscheidungshilfen für die geeignete Unternehmensrechtsform
- Steuererklärungen für Gesellschaften jeder Rechtsform, Gesellschafter, Einzelunternehmer, Freiberufler und Privatpersonen (Körperschaft-, Gewerbe-, Umsatz-, Einkommenssteuererklärung, Gewinnfeststellungserklärung)
- Erbschaftssteuer/Schenkungsteuer inklusive Bedarfsbewertung von Immobilien
- Prüfung von Steuerbescheiden und ggf.

Erstellung der Grundsteuererklärung durch unser BüroWir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung samt aller notwendige...
30/05/2022

Erstellung der Grundsteuererklärung durch unser Büro
Wir erstellen für Sie die Grundsteuererklärung samt aller notwendigen Anlagen als Komplettpaket. Die Auftragsvereinbarung (unter https://www.os-steuerberater.de/grundsteuer) bitte unterschrieben an unser Büro zurückschicken oder mailen. Wir übermitteln Ihnen dann zeitnah eine auszufüllende Checkliste mit notwendigen Angaben (z.B. Eigentumsverhältnisse, Anzahl und Größe Garagen, Wohnfläche- bzw. Nutzfläche, Nutzungsart) zur Immobilie. Anschließend erstellen wir die Grundsteuererklärung in Ihrem Auftrag in enger Abstimmung und übermitteln die Erklärung nach Ihrer endgültigen Unterschrift fristgerecht an die Finanzverwaltung.

11/04/2017

Förderung von Elektrofahrzeugen
Neben der bereits seit Mai 2016 möglichen Kaufprämie in Höhe von 4.000 € für Elektrofahrzeuge gibt es nun auch weitere (kleine) steuerliche Anreize. So soll das Aufladen bei einer ortsfesten Einrichtung des Arbeitgebers steuerfrei sein und bei erstmaliger Zulassung eines Elektrofahrzeugs gibt es eine 10-jährige Steuerbefreiung von der Kfz-Steuer.
Wie so oft in letzter Zeit wirken die Änderungen des Gesetzgebers wie ein Flickenteppich, echte Anreize für die Anschaffung eines teuren Elektroautos sehen anders aus.

08/03/2017

Schenken will gelernt sein - auch steuerlich!
Wein, Sekt, Pralinen oder andere Kostbarkeiten aus dem Supermarktregal sind oft Gegenstand eines Geschenks an einen Geschäftsfreund oder guten Kunden. Doch hinter einer Flasche Wein, die Sie im Laden für vielleicht 20 € incl. Umsatzsteuer kaufen, steckt leider steuerlich viel mehr, sobald Sie den Wein Ihrem Kunden schenken.

Kein Problem stellen auf jeden Fall Geschenke mit einem Wert bis zu 10 € dar, außerdem Zuwendungen, die gar keine echten Geschenke sind, beispielsweise die Schreibtischunterlagen mit Ihren Firmendaten oder ein T-Shirt mit Ihrer Werbung.

Geschenke, die in der Anschaffung teurer sind als (netto) 35 € sind dagegen besonders problematisch, da diese Aufmerksamkeiten bei Ihnen keinen Betriebsausgabenabzug erlauben, die Steuer also nicht mindern. Lediglich bei Geschenken im Rahmen von 10 bis 35 € dürfen Geschenke als Betriebsausgaben gebucht werden, soweit die Namen der Beschenkten von Ihnen festgehalten werden.

Soweit ein Geschenk von mehr als 10 € vorliegt, muss der Empfänger dieses zudem grundsätzlich in seiner Steuererklärung versteuern. Alternativ gibt es lediglich die Möglichkeit, dass Sie als Schenker eine pauschale Steuer von 30% plus Soli und Kirchensteuer auf den Wert des Geschenks zahlen. Dies ist letztlich zu empfehlen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Ihre gute Tat in Form einer Flasche Wein beim Empfänger eher negativ gesehen wird, weil er sich auch noch um die steuerliche Berücksichtigung kümmern muss.

Dies ist nur ein kurzer Einblick in ein komplexes steuerliches Thema, bei Fragen melden Sie sich gerne. Geldgeschenke sind im Übrigen steuerlich nie absetzbar, die bessere Alternative sind Gutscheine. Geschenke an Ihre Mitarbeiter werden zudem nochmals anders bewertet, auch hierzu informieren wie Sie im Lohnbereich gerne persönlich.

24/12/2016

Frohe Weihnachten!
Wir wünschen allen unseren Mandanten und Besuchern unserer Homepage ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Steuerjahr.

Unser Büro ist zwischen den Feiertagen nicht regulär besetzt. Ab dem 02. Januar 2017 sind wir für Sie wieder in gewohnter Stärke einsatzbereit. In dringenden Angelegenheiten schreiben Sie uns bitte eine Mail.

23/12/2016

Neue Kassenrichtlinie
Noch bevor zum 01.01.2017 die bisherige Kassenrichtlinie scharf geschaltet wird, hat der Gesetzgeber bereits eine neue Kassenrichtlinie verabschiedet, die zum 01.01.2020 in Kraft treten soll. Wir werden Sie über die einzelnen Bestandteile dieses Gesetzes in den kommenden Monaten näher informieren. Schon jetzt ist aber klar: Die Finanzverwaltung wird noch direkter und schneller Zugang für jegliche Kassen in den Unternehmen erhalten. Eine Kassenpflicht besteht allerdings weiterhin nicht, die offene Ladenkasse bleibt somit auch ab dem Jahr 2020 Stand jetzt möglich. Wir empfehlen allerdings aufgrund der hohen Anforderungen der Dokumentation bei einer offenen Ladenkasse und der daher großen Angriffsfläche bei der Betriebsprüfung über die Anschaffung einer modernen Registrier- oder PC-Kasse nachzudenken. Im Idealfall sollte bei einer Neuanschaffung die Kasse bereits die durch den Gesetzgeber notwendige Zertifizierung ab 2020 zumindest per Update beherrschen.

22/12/2016

Neues vom Lohn: Mindestlohn steigt
Wie Sie bereits sicher unserem Mandantenrundschreiben oder der Presse entnommen haben, steigt zum 01.01.2017 der gesetzliche Mindestlohn erstmals an. Von zuvor 8,50 € pro Stunde wird der Mindestlohn auf 8,84 € pro Stunde erhöht. Geringfügig Beschäftigte, die bereits zuvor nah an die Grenze von 450 € pro Monat kommen, müssen ggf. eine Kürzung ihrer Arbeitsstunden vornehmen.
Die Stundenlohnaufzeichnung für geringfügig Beschäftigte in allen Branchen bleibt ebenso bestehen wie die Aufzeichnungspflichten für Festangestellte in bestimmten Branchen. Auch Urlaubs- und Krankheitstage sollten zwecks Dokumentation in die Aufzeichnungen eingetragen werden.

Ordnungsgemäße KassenführungWie schon mehrfach berichtet, ist die ordnungsgemäße Führung einer Kasse im Unternehmen sehr...
28/11/2016

Ordnungsgemäße Kassenführung
Wie schon mehrfach berichtet, ist die ordnungsgemäße Führung einer Kasse im Unternehmen sehr wichtig für die Buchführung. Schon kleine formale Verstöße bei der Kassenführung berechtigen die Finanzbehörden zu Umsatzhinzuschätzungen. Wir möchten nochmals alle Mandanten für dieses komplexe Thema sensibilisieren und verweisen unter den folgenden Links auf einen ausführlichen Bericht zu dem Thema von unseren Steuerberaterverband sowie ein Merkblatt der OFD Karlsruhe zum aktuellen Stand für verschiedene Kassensysteme. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte unbedingt Kontakt zu uns auf.

(Links unter: http://www.hoellger-buhrtz.de/aktuelles/)

Aktuelle Steuernews für unsere Mandanten

18/10/2016

Neues zur doppelten Haushaltsführung
Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt führt, kann die Kosten als doppelte Haushaltsführung unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Eine dieser Voraussetzungen wurde nun vom Finanzgericht Baden-Würtemberg genauer thematisiert. Es ging dabei um die Frage, wie weit der zweite Haushalt mindestens entfernt sein muss. Dabei verneinen die Richter einen doppelten Haushalt, wenn die Fahrzeit vom ersten Haushalt bis zur Arbeitsstelle in der Regel weniger als eine Zeitstunde beträgt. Wer also beispielsweise in Osnabrück wohnt und in Münster oder Bielefeld eine zweite Wohnung unterhält, wird diese Kosten nach diesem Urteil nicht steuerlich geltend machen können, da die Fahrzeit nach MS oder BI von Osnabrück aus regelmäßig in weniger als einer Stunde zu schaffen ist.

17/10/2016

Erleichterung bei der Künstlersozialabgabe
Eine kleine Erleichterung gegen das bürokratische "Monster" der Künstlersozialkasse (KSK) bietet eine Geringfügigkeitsgrenze von 450 € pro Jahr. Hat Ihr Unternehmen beispielsweise nur eine künstlerische Leistung im Jahr 2016 in Höhe von 300 € bezogen (Design neuer Visitenkarten etc.), besteht keine Abgabe- und Meldepflicht bei der KSK.

14/10/2016

Arbeitszimmer, Küche, Bad
Der Bundesfinanzhof hatte unlängst den Fall zu entscheiden, ob die Mitbenutzung von an sich privaten Räumen wie Küche und Bad zumindest anteilig auch der beruflichen Spähre zugeordnet werden können, wenn in der Wohnung ein Arbeitszimmer anerkannt wird. Geklagt hatte eine selbständige Lebensberaterin, die allerdings keinen Erfolg hatte. Andere Räume außer dem Arbeitszimmer bleiben laut BFH rein privat, in wie auch immer gearteter Aufteilungsmaßstab käme hier nicht in Frage.

13/10/2016

Künstlersozialabgabe sinkt
Beziehen Sie als Unternehmer künstlerische Leistungen für Ihr Unternehmen (Gestaltung von Visitenkarten oder Homepage etc.), müssen Sie auf den Nettobetrag der Rechnung eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zahlen. Der maßgebende Prozentsatz liegt im Jahr 2016 bei 5,2 % und wird zum 1.1.2017 auf 4,8 % gesenkt.
An die Meldung zur KSK wird oft nicht gedacht, auch da die Künstler selbst nur selten auf die Abgabe hinweisen. Im Rahmen einer Sozialversicherungsprüfung ist die Künstlersozialabgabe inzwischen aber ein Prüfungsschwerpunkt, es drohen dann Nachzahlungen und Verspätungszuschläge.

Adresse

Johannisstraße 36
Osnabrück
49074

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 16:00
Dienstag 08:00 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 16:00
Donnerstag 08:00 - 16:00
Freitag 08:00 - 12:30

Telefon

+49541338120

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