08/03/2017
Schenken will gelernt sein - auch steuerlich!
Wein, Sekt, Pralinen oder andere Kostbarkeiten aus dem Supermarktregal sind oft Gegenstand eines Geschenks an einen Geschäftsfreund oder guten Kunden. Doch hinter einer Flasche Wein, die Sie im Laden für vielleicht 20 € incl. Umsatzsteuer kaufen, steckt leider steuerlich viel mehr, sobald Sie den Wein Ihrem Kunden schenken.
Kein Problem stellen auf jeden Fall Geschenke mit einem Wert bis zu 10 € dar, außerdem Zuwendungen, die gar keine echten Geschenke sind, beispielsweise die Schreibtischunterlagen mit Ihren Firmendaten oder ein T-Shirt mit Ihrer Werbung.
Geschenke, die in der Anschaffung teurer sind als (netto) 35 € sind dagegen besonders problematisch, da diese Aufmerksamkeiten bei Ihnen keinen Betriebsausgabenabzug erlauben, die Steuer also nicht mindern. Lediglich bei Geschenken im Rahmen von 10 bis 35 € dürfen Geschenke als Betriebsausgaben gebucht werden, soweit die Namen der Beschenkten von Ihnen festgehalten werden.
Soweit ein Geschenk von mehr als 10 € vorliegt, muss der Empfänger dieses zudem grundsätzlich in seiner Steuererklärung versteuern. Alternativ gibt es lediglich die Möglichkeit, dass Sie als Schenker eine pauschale Steuer von 30% plus Soli und Kirchensteuer auf den Wert des Geschenks zahlen. Dies ist letztlich zu empfehlen, da ansonsten die Gefahr besteht, dass Ihre gute Tat in Form einer Flasche Wein beim Empfänger eher negativ gesehen wird, weil er sich auch noch um die steuerliche Berücksichtigung kümmern muss.
Dies ist nur ein kurzer Einblick in ein komplexes steuerliches Thema, bei Fragen melden Sie sich gerne. Geldgeschenke sind im Übrigen steuerlich nie absetzbar, die bessere Alternative sind Gutscheine. Geschenke an Ihre Mitarbeiter werden zudem nochmals anders bewertet, auch hierzu informieren wie Sie im Lohnbereich gerne persönlich.