08/08/2021
VERPFLEGUNGSPAUSCHALE / ÜBERNACHTUNGSPAUSCHALE ‼
Für die Verpflegung bei Dienst- und Auswärtstätigkeiten kann der Arbeitgeber für den Mehraufwand künftig eine höhere Verpflegungspauschale erstatten. 🎉
Für den An- und Abreisetag bzw. einer Abwesenheit von 8 bis 24 Stunden steigt die Pauschale von 12 auf 14 €. 💰
Bei ganztägiger Abwesenheit steigt die Pauschale von 24 auf 28 €. 💰
Berufskraftfahrer können ab 2020 zusätzlich eine Übernachtungspauschale in Höhe von 8 € pro Tag geltend machen, wenn sie im Fahrzeug übernachten. 🚗
* Im Rahmen unserer Tätigkeit als selbstständige Buchhalter, bieten wir ausschließlich Hilfeleistungen in Steuersachen gemäß § 6 Nr. 4 StBerG wie folgt an: Buchen laufender Geschäftsvorfälle und laufender Lohnabrechnungen sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen.