02/04/2024
🔍 Der größte Steuerirrtum von Inhaber einer Kapitalgesellschaft - und wie ihr ihn vermeiden könnt!
Viele Inhaber von Kapitalgesellschaften glauben, dass sie durch die Pauschalbesteuerung von 30% (15% Körperschaftsteuer + ca. 15% Gewerbesteuer) im Vergleich zum Spitzensteuersatz von 45% bei Personengesellschaften erheblich sparen.
Dabei werden Äpfel mit Birnen verglichen. Während die Gewinne der Personengesellschaft direkt im Privatvermögen landen, fallen bei der Entnahme aus der GmbH nochmals 26,375% Kapitalertragssteuer an.
Beispiel:
• Jahresüberschuss: 300.000€
• Verbleibend nach Steuern (30%): 210.000€
• Nach Kapitalertragssteuer (26,375%): Nur 156.000€
➡️ Effektive Steuerlast: Knapp 48%!
Das heißt es fallen insgesamt 48% Steuern an, um die Gewinne aus der operativen, risikobehafteten Gesellschaft zu entnehmen.
Um Vermögen effizienter aufzubauen, müsste das Geld in der Gesellschaft bleiben.
Es gibt aber eine Lösung: Die Holdinggesellschaft. Dabei gibt es unterschiedliche Formen, die alle ihre Vor- und Nachteile mit sich bringen. Beispielsweise eine GmbH, eine Stiftung oder ein Verein.
Bei allen Formen gilt jedoch:
• 95% der Ausschüttungen sind steuerbefreit
• Effektive Steuerbelastung auf Ausschüttungen: 1,5%
• Möglichkeit, Gewinne steueroptimal unter Ausschluss operativer Risiken zu reinvestieren
Dadurch würden von den 300.000€ ganze 206.850€ für neue Investitionen zur Verfügung stehen. Entweder in Immobilien direkte Beteiligungen oder mit uns in ein globales Wertpapierportfolio steueroptimal und nach dem neusten Stand der Kapitalmarktforschung.
💡 Wenn ihr mehr darüber erfahren wollt, wie ihr durch kluge Steuergestaltung euer Vermögen effizienter aufbauen können, ohne dabei euer unternehmerisches Risiko aus den Augen zu verlieren?
Dann bleibt dran, um die nächsten Beiträge nicht zu verpassen!