09/10/2026
⚠️ „Allgemeinstrom“ einfach als Sammelposten abrechnen? Genau hier solltest du genauer hinschauen.
💡 Stromkosten für gemeinschaftlich genutzte Bereiche müssen in der Nebenkostenabrechnung nachvollziehbar dem jeweiligen Verwendungszweck zugeordnet werden.
🏠 Dazu können beispielsweise Beleuchtung gemeinschaftlicher Flächen oder technische Anlagen im Gebäude gehören.
📄 Entscheidend ist, dass für Mieter nachvollziehbar bleibt, welche Kosten tatsächlich entstanden sind und wie sie verteilt wurden.
✅ Vermieter sollten ihre Abrechnung deshalb nicht einfach vom Vorjahr kopieren, sondern Positionen und Umlageschlüssel regelmäßig prüfen.
👇 Schick das an jemanden, der gerade seine Nebenkostenabrechnung macht, und folge mir für mehr Immobilienwissen.