15/06/2015
KfW plant tolle Veränderungen in den Programmen Energieeffizienz:
Die staatliche KfW-Förderbank hat zwei ihrer Produkte optimiert. Zum einen wurde das Programm „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ verbessert: Künftig sind energieeffiziente Maßnahmen an Wohngebäuden, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt bzw. die Bauanzeige gestattet wurde, förderfähig. Außerdem wird der Förderhöchstbetrag für die KfW-Effizienzhäuser auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Diese Neuerungen werden planmäßig zum 1. August 2015 umgesetzt.
Auch für das Programm „Energieeffizient Bauen (153)“ werden neue Rahmenkriterien eingeführt. Zum 1. Januar 2016 treten die höheren energetischen Anforderungen an Neubauten nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Danach entspricht der Förderstandard KfW-Effizienzhaus 70 nahezu den gesetzlichen Anforderungen der EnEV. Aus diesem Grund stellt die KfW die Förderung des KfW-Effizienzhaus 70 zum 31.03.2016 ein (Antragseingang).
Ab dem 1. April 2016 wird dann der Standard KfW-Effizienzhaus 40 Plus mit einem attraktiven Tilgungszuschuss angeboten, der die Errichtung von besonders energieeffizienten Wohngebäuden fördert. Der Förderhöchstbetrag wird auf 100.000 Euro je Wohneinheit erhöht. Für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten wird eine 20-jährige Zinsbindungsvariante eingeführt.
Nähere Einzelheiten und Informationen erhalten Sie bei uns.