Büroservice Angelika Rahner

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Durch die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % zum 01.01.2026 müssen Gastronomen, Caterer und Hotelie...
28/07/2026

Durch die dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 % zum 01.01.2026 müssen Gastronomen, Caterer und Hoteliers ihre Abrechnung anpassen. Da Getränke weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegen, gelten bei Mischpreisen folgende Pauschalaufteilungen der Finanzverwaltung:

Gastronomie-Pauschalen (z. B. Brunch): 70 % Speisen (7 % MwSt.) / 30 % Getränke (19 % MwSt.).
Hotel-Pauschalen (z. B. Frühstück inklusive): 15 % Getränkeanteil (19 % MwSt.).
Eigene Aufteilung: Eigene, sachgerechte Schlüssel sind ebenso erlaubt wie eine gezielte Begrenzung der Inklusiv-Getränke.
Systemumstellung bei Gutscheinen: Da der genaue Steuersatz beim Kauf eines Restaurantgutscheins nicht mehr feststeht, handelt es sich nun um einen Mehrzweckgutschein. Die Umsatzsteuer entsteht daher erst bei der Einlösung, nicht mehr beim Verkauf.

Verbindliche AuskunftStand: 20.07.2026Verbindliche AuskunftWer Planungssicherheit bei einem steuerlichen Vorhaben sucht,...
28/07/2026

Verbindliche Auskunft
Stand: 20.07.2026
Verbindliche Auskunft
Wer Planungssicherheit bei einem steuerlichen Vorhaben sucht, kann beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft beantragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun wichtige Grundsätze zu den anfallenden Gebühren bestätigt.

Die Gebühr gilt pro Vorhaben: Die Kosten richten sich nicht nach der Anzahl der Rechtsfragen, sondern nach dem geplanten Gesamtprojekt (einheitlicher Lebensvorgang). Ein komplexes Vorhaben gilt steuerlich als ein Sachverhalt.

Sie müssen die Gebühr auch dann bezahlen, wenn das Finanzamt Ihren Antrag inhaltlich ablehnt (sogenannte Negativauskunft). Für diese Auskunftsgebühren gilt keine klassische Festsetzungsverjährung. Das Finanzamt kann die Gebühr also auch noch lange Zeit nach dem Antrag einfordern. Der BFH stellte unmissverständlich klar, dass diese staatliche Gebühr rechtmäßig ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt.

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2026Stand: 08.07.2026Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2026Das BMF hat die Umsatzste...
10/07/2026

Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2026
Stand: 08.07.2026
Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2026
Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse Juni 2026 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.7.2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/079).

Die monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

mmobilienbewertung und GutachterausschüsseStand: 06.07.2026Immobilienbewertung und GutachterausschüsseDer Bundesfinanzho...
10/07/2026

mmobilienbewertung und Gutachterausschüsse
Stand: 06.07.2026
Immobilienbewertung und Gutachterausschüsse
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 11.03.2026 – II R 6/23 entschieden, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien grundsätzlich maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränkt sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten. Erst wenn solche zu Tage treten, muss das Finanzgericht den Sachverhalt von Amts wegen weiter aufklären.

Der Streitfall betraf die Bewertung einer ererbten Eigentumswohnung, deren Verkehrswert vom Finanzamt auf Basis von 20 Vergleichspreisen eines Gutachterausschusses auf 186.000 € festgestellt wurde. Nach § 182 Abs. 2 Nr. 1 des Bewertungsgesetzes (BewG) ist Wohnungseigentum für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer grundsätzlich im Vergleichswertverfahren zu bewerten. Grundlage dafür sind vorrangig die von den Gutachterausschüssen mitgeteilten Vergleichspreise (§ 183 Abs. 1 Satz 2 BewG). Diese Vergleichspreise leiten die Gutachterausschüsse überwiegend aus Verkäufen ähnlicher Objekte ab.

Aus seiner Sicht ist der im Gesetz ausdrücklich angeordnete Vorrang der vom Gutachterausschuss mitgeteilten Vergleichspreise rechtsstaatlich unbedenklich. Die Gutachterausschüsse verfügen über eine besondere Sach- und Fachkenntnis, über eine größere Ortsnähe und über eine besondere Kompetenz bei der von Beurteilungs- und Ermessenserwägungen abhängigen Wertfindung. Es handelt sich um staatliche Behörden, die auf gesetzlicher Grundlage errichtet und als selbständige und unabhängige Gremien eingerichtet sind.

Neue Muster Bescheinigungen für § 13 b UStGStand: 05.07.2026Neue Muster Bescheinigungen für § 13 b UStGDurch das Bundesm...
10/07/2026

Neue Muster Bescheinigungen für § 13 b UStG
Stand: 05.07.2026
Neue Muster Bescheinigungen für § 13 b UStG
Durch das Bundesministerium für Finanzen (BMF) wurden die Muster über die Ansässigkeit im Inland aktualisiert. Demnach sind die Muster aus dem BMF-Schreiben vom 05.11.2019 nicht mehr zu verwenden.

Bei bestimmten Bau- und Gebäudedienstleistungen durch Subunternehmer, Lieferungen und Leistungen ausländischer Unternehmer, sowie weiterer im Umsatzsteuergesetz aufgeführten Leistungen ist der Leistungsempfänger verpflichtet, die Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen. Weist der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer in seiner Rechnung nicht aus, muss er aber auf die Steuerschuldnerschaft hinweisen, sog. Reverse-Charge-Verfahren.

Wenn nun für den Leistungsempfänger nicht ersichtlich ist, ob der leistende Unternehmer in Deutschland ansässig ist, schuldet der Leistungsempfänger nur dann die Umsatzsteuer nicht, wenn der Leistende eine aktuelle Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes nach amtlich vorgeschriebenem Muster vorlegt, aus der sich die Ansässigkeit im Inland ergibt.

Auch das Bescheinigungsmuster zur inländischen Unternehmerschaft über die Erbringung von Bau- und Gebäudereinigungsdienstleistungen als Subunternehmer wurde durch das BMF ersetzt. Die Bescheinigung hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren. Auch hier dürfen ab sofort nur noch die neuen Muster verwendet werden.

Verkauf Firmenwagen ins EU-AuslandStand: 04.07.2026Verkauf Firmenwagen ins EU-AuslandWenn Unternehmer beim Kauf ihres Fi...
10/07/2026

Verkauf Firmenwagen ins EU-Ausland
Stand: 04.07.2026
Verkauf Firmenwagen ins EU-Ausland
Wenn Unternehmer beim Kauf ihres Firmenwagens die Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen haben und das Fahrzeug wieder veräußern, dann ist aus diesem Verkauf die Umsatzsteuer abzuführen. Eine Ausnahme gilt aber bei einem Verkauf an einen (unternehmerischen) Abnehmer mit Sitz im EU-Ausland - vorausgesetzt, das Kfz wird nach dem Verkauf auch tatsächlich ins EU-Ausland verbracht. Man bezeichnet dies als innergemeinschaftliche Lieferung.

Nun gibt es dazu ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18.12.2025. Der leistende Unternehmer kann sich auf einen Vertrauensschutz nach § 6a Abs. 4 UStG berufen. Für die Gewährung eines Vertrauensschutzes muss der Lieferer zwar darlegen, dass die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung auf unrichtige Angaben des Abnehmers beruht und er die Unrichtigkeit dieser Angaben auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht erkennen konnte.

Insbesondere die Versicherung des Abnehmers oder seines Beauftragten, den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet zu befördern, könne aber bereits einen Vertrauenstatbestand begründen. Dies gelte jedenfalls dann, wenn sich der Unternehmer im Rahmen der ihm obliegenden Sorgfalt bei der Lieferung vom Abnehmer zumindest zusagen lässt, eine Gelangensbestätigung nach Abschluss der Beförderung zu erhalten.

Überhitzte ArbeitsplätzeStand: 03.07.2026Überhitzte ArbeitsplätzeHitzeperioden treten immer häufiger auf. Daher müssen s...
10/07/2026

Überhitzte Arbeitsplätze
Stand: 03.07.2026
Überhitzte Arbeitsplätze
Hitzeperioden treten immer häufiger auf. Daher müssen sich auch Arbeitgeber immer mehr mit dem Thema „Hitze am Arbeitsplatz“ auseinandersetzen.

Nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A3.5) sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad nicht überschreiten, ansonsten müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.

Dies können Beschattungseinrichtungen, wie z. B. außenliegende Jalousien oder ähnliche Sonnenschutzsysteme zur Vermeidung einer übermäßigen Aufheizung durch Sonneneinstrahlung, sein.

Bei einer Raumtemperatur von über 30 Grad sind Maßnahmen zur Verringerung der Hitzebelastung erforderlich.

Bei Temperaturen von 35 Grad oder mehr gelten Arbeitsräume grundsätzlich nicht mehr als geeignete Arbeitsräume. Dann müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden, wie z. B. Luftduschen, Hitzepausen, Anpassung der Arbeitszeiten, Reduzierung körperlich besonders belastender Arbeiten und Ähnliches.

Kassennachschau bei Mängeln in der KassenführungStand: 02.07.2026Kassennachschau bei Mängeln in der KassenführungDas Fin...
10/07/2026

Kassennachschau bei Mängeln in der Kassenführung
Stand: 02.07.2026
Kassennachschau bei Mängeln in der Kassenführung
Das Finanzministerium Baden-Württemberg weist in ihrer Pressemitteilung vom 07.04.26 darauf hin, dass im Rahmen mehrerer Aktionstage in bargeldintensiven Betrieben einige Mängel in der Kassenführung festgestellt wurden.

Bei den geprüften Betrieben wurden Fehler an der vorgeschriebenen Absicherung der elektronischen Kassensysteme festgestellt, auch wurde die Belegausgabepflicht missachtet. Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit wurden ebenfalls aufgedeckt.

Die Finanzverwaltung ist berechtigt, ohne Vorankündigung Kassennachschauen durchzuführen. Aufgrund der zahlreichen aufgedeckten Verstöße ist davon auszugehen, dass solche Aktionstage regelmäßig stattfinden werden.

10/07/2026

Richtsatzsammlung 2025
Stand: 01.07.2026
Richtsatzsammlung 2025
Das BMF hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2025 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 25.6.2026).

Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen. Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig, so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen. Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht. Der innere Betriebsvergleich ist vorrangig anzuwenden.

Zudem sind in der Richtsatzsammlung die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2026 enthalten.

Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den nächsten Monat bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.6.2026 - III C...
10/07/2026

Das BMF hat die Umsatzsteuer-Umrechnungskurse für den nächsten Monat bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 1.6.2026 - III C 3 - S 7329/00014/008/062).

Die monatlich fortgeschriebene Übersicht der Umsatzsteuer-Umrechnungskurse 2026 ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.

Quelle: BMF online (lb)

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