02/08/2021
Neuregelung der Maklerprovisionen:
Seit dem 23.12.2020 gilt die Regel, wenn der Makler vom Käufer einer Immobilie Provision verlangt, hat auch der Verkäufer eine Provision in gleicher Höhe an den Makler zu zahlen (50/50). Eine Abwälzung der gesamten Maklerprovision rein auf den Käufer ist nur dann zulässig, wenn der Käufer einen provisionspflichtigen "Suchauftrag" mit dem Makler abschließt, bevor das spätere Kaufobjekt vom Makler aquiriert wurde.
Die Provisionshöhe wurde vom Gesetzgeber nicht begrenzt.