08/10/2026
💡 Abfindung erhalten? Es gibt eine steuerlich attraktive Alternative zur direkten Auszahlung.
Wird das Arbeitsverhältnis beendet, muss eine Abfindung nicht zwingend vollständig ausgezahlt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Teil des Kapitals steuerfrei in die betriebliche Altersversorgung (bAV) eingebracht werden. ✅
Die sogenannte Vervielfältiger-Regelung bietet dabei interessante Möglichkeiten:
🔹 Steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer
🔹 Stärkung der späteren Altersvorsorge
🔹 Attraktive Gestaltung von Austrittspaketen
🔹 Effiziente Lösungen für Unternehmen
Gerade in Zeiten des Wandels kann diese Regelung eine Win-win-Situation für beide Seiten schaffen.
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