29/11/2023
Liebe Immobilienverkäufer,
hätten Sie es gewusst???
Immobilienmakler mit Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) sind verpflichtet, sich alle 3 Jahre weiterzubilden.
Diese Weiterbildungsfrist endet am 31.12.2023.
Sie arbeiten aktuell mit einem Immobilienmakler zusammen?
Dann fragen Sie ihn doch mal, ob er seiner Weiterbildungspflicht nachgekommen ist und über ein entsprechendes Zertifikat verfügt.
Wenn nicht, ist dieser ab 01.01.2024 nicht mehr berechtigt als Makler tätig zu sein.
Bei uns kann Ihnen dies nicht passieren!
Näheres unter: https://www.hp-group.de/Rechtliches-Immobilienberatung
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.